Zweites Kapitel. Besondere Siegeln der Komposition.
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1) lliickblick.
455. Wie verhalten sich die nachfolgenden besonderen Kom-positionsregeln zu den vorhergehenden?
Daß mit den Erzählungen, Beschreibungen, Vergleich-ungen, Erklärungen und Abhandlungen die Reihe derwesentlich verschiedenen Arten von schriftlichen Aufsätzengeschlossen ist, ergiebt sich daraus, daß dieselben uns vonder einfachen Wiedererzählung der konkreten Anschauung zuder reinen Thätigkeit des abstrakten Denkens hindurchführten.Also müssen die nachfolgenden speziellen Kompvsitionsregelnden schriftlichen Aufsätzen als solchen unwesentlich sein undsich ergeben aus dem besonderen Zwecke, zu welchem dieeinzelnen schriftlichen Aufsätze bestimmt sind.
456. Welche Arten von Aussätzen kommen hierbei in Betracht?
Wir sahen bereits (s. Fr. 304), daß wir uns hierbei an
die vorhandenen „Lehrbücher des deutschen Stils" anschließenmüßten, denn an sich sind die möglichen Arten unbeschränkt,da der mögliche Zweck ein unbeschränkter ist. Danach wärennoch zu betrachten: Reden, Gespräche, Briefe undGeschäftsaufsätze, wo namentlich bei den zuletzt genanntendie Möglichkeit einer viel weiteren Ausdehnung auf derHand liegt.
8) llcden.
457. Inwiefern gehören auch „Reden" hierher?
An sich scheint es widersprechend zu sein, daß ein Kate-chismus praktische Anleitung zur Ausarbeitung schriftlicherAufsätze zu geben verspricht und sich dennoch auch auf dieAbfassung von „Reden" einläßt, die schon ihrer Benennungnach für die mündliche und nicht für die schriftliche Dar-stellung bestimmt sind. Allein der Katechismus wünschteben praktisch ausreichend zu sein, und er weiß, daß in derRegel die schriftliche Abfassung einer Rede dem mündlichenVortrage derselben vorhergeht.