Zweites Kapitel. Besondere Regeln der Komposition.
119
382. Welche zweite Art von Beschreibungen fanden wir?
Wir fanden (Fr. 372, 373) neben den Lehrbeschrei-bungen oder Beschreibungen im gewöhnlichen Sinne desWortes zweitens noch die Schönbeschreibungen oderSchilderungen.
383. Wie verhalten sich diese beiden Allen von Beschreibungenzu einander?
Wir sahen schon, daß der Zweck einer einfachen Beschrei-bung erreicht sei, wenn dieselbe ein zur Belehrung aus-reichendes Bild des betreffenden Gegenstandes gebe, und wirfanden daher die dreifache Forderung der Anschaulichkeit,der Treue, der Vollständigkeit. Von einer Schilderungerwarteten wir, daß sie zugleich bemüht sein solle, für dengeschilderten Gegenstand des Lesers lebhaftes Interessezu erwecken.
381. Welche Forderungen sind demgemäß an eine Schilderungzu stellen?
Zuvörderst dieselben, welche an eine Beschreibung gestelltsind, indem ohne Anschaulichkeit, Treue und VollständigkeitderBeschreibung von derErweckung eines lebhaften Interessesnicht die Rede sein kann. Indes ist dabei zu beachten, daß,wo von einem Lehrbedürfnis nicht die Rede ist, mithin diedemselben entsprechende Ausführlichkeit nicht erforderlich ist,die zu weit ausgesponnene Darlegung, sobald sie dem Leser-vollkommen Bekanntes vorführt, nicht zur Erweckung, sondernzur Ertötung des Interesses dient.
385. Welche besondere Forderung ist an eine Schilderung zustellen?
Eine Schilderung will lebhaftes Interesse erwecken, mußalso den betreffenden Gegenstand in solcher Formvor denLeser bringen, daß dieselbe nicht bloß seinem Auffassungs-vermögen genügt, sondern auch seinem inneren Sinneoder Bewußtsein zu sagt.