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Erster Teil. Invention.
Ueberordnung, Nebenordnung re. sich deutlich vorzustellen.Nun bedeutet „definieren" die Sphäre oder Gattung an-geben, welcher der betreffende Begriff zugehört, und zweitensden Artunterschied, d. h. eins oder mehrere Merkmale,durch die sich der Begriff als eine besondere Art innerhalbder angegebenen Gattung darstellt (Definitiv tit per xennsproximuw et äikersntinm speeitienm). Vgl. Fr. 448.
Z. B. Was beißt „Kunst?" — „Kunst" nennen wir die Be-fähigung des Menschen, nach den Regeln der Schönheit mit Hilfe -eines gegebenen Stoffes die in ihm lebenden Ideen in bleibendenBildern darzustellen.
94. In welcher Art von Aufsätzen tritt das Definieren-Könncn direkt hervor?
In den „beschreibenden", denn für diese ist in der Definitiondie Disposition direkt gegeben (vgl. den zweiten Teil).
Wenn z. B. das Thema: „Wesen der Kunst!" — in einembeschreibenden Aufsatze zu behandeln wäre, so würde derselbe nachder in Fr. 93 gegebenen Definition in fünf Teile zerlegt werdenmüssen, indem zu sprechen wäre:
n) Ueber die Kunst als eine besondere Befähigung der Menschen,
d) — als verfahrend nach den Regeln der Schönheit,
o) — als anwendend einen bestimmten einzelnen Stoff,
cl) — als darstellend in dem Künstler lebende Ideen oder Gedanken,
e) — als hervorbringend fortlebende Gedankenbilder.
95. Welche Bedeutung hat also das Definieren für die all-gemeine logische Stofssammlung?
Definieren, seiner ganzenAufgabe nach, und allgemeineslogisches Stoffsammeln sind, was den Inhalt der be-treffenden Begriffe betrifft, miteinander gleichbedeutend.
96. Was gehörte aber zweitens (s. Fr. 89) als die Aufgabeeiner bewußten und klaren Begriffsaufsassung zu dem allgemeinenlogischen Stoffsammeln?
Daß der Begriff auch seinem Umfange nach bewußtund klar aufgefaßt werde.