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Einleitung.
nehmen, der ist nicht nur genötigt, gerade seine wichtigstenAngelegenheiten der Diskretion Fremder anznvertranen,sondern auch ihre Förderung von einem fremden, in derRegel erkauften Interesse zu erwarten.
v. Allgemeine Vorbereitung.
22. Eine wie vielfache Vorbereitung aus die schriftliche Aus-drucksfähigkeit ist erforderlich?
Eine zwiefache, die wir als die formelle und materielleunterscheiden wollen.
23. Welche formelle Vorbereitung auf die schriftliche Aus-drucksfähigkcit ist erforderlich?
Zuvörderst die Fähigkeit, eine lesbare Handschrift zuschreiben (s. Sprach!. Fr. 611). — Wer es erfahren hat,wie förderlich z. B. die recht leserliche, und wie nachteilig dieunleserliche Handschrift eines Briefes werden kann, der wirddie Bedeutung dieser ersten Forderung au die formelle Vor-bereitung auf die Ausarbeitung schriftlicher Aufsätze nichtverkennen.
24. Wie weit erstreckt sich diese Forderung?
Ihrem Umfange nach auf jeden, welcher schreibt, undihrem Inhalte nach zunächst nur auf eine lesbare und nichtauf eine schöne Handschrift (vergl. Sprach!. Fr. 607 ff.).
25. Welche Bedeutung hat dennoch auch die schöne Handschrift?
Es ist z. B. ein Brief, worauf wir im dritten Teil
zurückkommen, nach allen Seiten hin als der Stellvertreterder schreibenden Person anzusehen: also dürfen und müssenwir alle Forderungen, welche wir bei unserem Zusammen-treffen mit jemandem an unsere Persönlichkeit und unserpersönliches Erscheinen machen, mit vollem Rechte auch anden uns vertretenden Brief stellen. Dabei tritt uns nicht nurdie Verwerflichkeit eines unordentlichen oder gar unsaubernBriefes klar entgegen, sondern wir müssen zugleich in der