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Katechismus der praktischen Kindergärtnerei
Entstehung
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Die Buchführung.

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34. Wie könnten die Statuten lauten?

Das Statut wird natürlich den örtlichen Bedürfnissen immeranzupassen sein, jedoch würde für Städte mittlerer Größe ein Sta-tut, wie es für den Kindergarten des Herrn A. Köhler in Gothabesteht, im Ganzen sich wohl eignen. Dasselbe lautet:

8 1. Der Kindergarten ist eine Erziehungsanstalt für jüngereKinder. Die Methode des Unterrichts und der Erziehung ist die-jenige, welche Fr. Fröbel in seinen Schriften und Vortrügen auf-gestellt hat und wie sie in den durch ihn hervorgerufenen Kinder-gärten ausgebildet ist.

8 2. Die aufzunehmenden Kinder dürfen nicht unter 21/2 undnicht über 5i/r Jahre alt sein.

8 3. Sie dürfen nicht an ansteckenden Krankheiten leiden.

8 4. Die Anstalt ist täglich, mit Ausnahme von Sonn- undFesttagen, von 1012 Uhr Bor- und 24 Uhr Nachmittags ge-öffnet, Montag und Donnerstag Nachmittag ist frei.

8 5. Im Monat Juli und an jedem Hauptfeste treten kurzeFerien 'ein.

K 6. Die Kinder haben sich präcis einzusinken und müssen pünkt-lich abgeholt werden. Nur in dringenden Fällen kann die Abholungvor Schluß geschehen.

8 7. Sind die Kinder verhindert, die Anstalt zu besuchen, soist dies von Seiten der Eltern der betreffenden Kindergärtnerin an-zuzeigen.

8 8. Der Eintritt in die Anstalt kann zu jeder Zeit geschehen,der Austritt aber nur mit Ablauf eines Quartals, nachdem vierWochen vorher die Anzeige deshalb bei dem Unterzeichneten gemachtworden ist.

8 9. Das monatliche Honorar, 2 Mark für jedes Kind, wirdin der Regel am ersten jeden Monats postnuinsrnmlo entrichtet,doch kann die Bezahlung auch vierteljährlich prnöllumörnnäo ge-schehen.

8 10. Die Anstalt hält dem Kinde sämmtliche Spiel- und Be-schästigungsmittel vor; dafür bezahlt jedes Kind beim Eintritt einfür alle Mal 1 Mark 50 Pf.

8 1l. Die Zahlungsverbindlichkeit beginnt mit dem Monat derAufnahme und läuft auch bei Nichtbesuch der Anstalt biszur erlangten Entlassung fort.

8 12. Auch wenn der Eintritt in die Anstalt mitten im Monategeschieht oder Ferien in den Monat fallen muß das Honorarfür den ganzen Monat gezahlt werden.

Seidel, Kindergärtnerei. 2. Aufl.

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