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Stadt-Düsseldorffische Policey- und Tax-Ordnung : auffgerichtet im Jahr 1706
Entstehung
Seite
106
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22(106.)Sso der Kauffer zahlet.2. Alb. lichtEin Malder Kalck zu messenHalbscheidtso der Kauffer zugleich zurzahlet.Ein Maß Holtz zu messen2. Alb.Von ein Scyhl Hew zu messen1. Schfl.TICULUS XXXXVI.AVon Tag=Löhneren.In Tag-Löhner auff seine eigene KostZeitverdienet zur Sommer-5. Blaf.4. Blaf.Im WinterVor die Ruthe Garten-Landt zu gra-S4. biß 41. Stüb.benKalck-Kaulen zugraben / Weyer und Morastaußzuwerffen / die Ruthe - 18. biß 20. Stüb.Wann ihnen aber gewöhnliche Kost undTranck gereichet wird,1. Schil.Im Sommer2. Blaff.Im WinterVor einer Kahren Geriß zu Klutten zu8. Blaff. 1. Groschen Bier.machenVor