BudGottes5Mden Wir Sohaun Wilhelmfaltz-Graff bey Rhein / des Heil.Röm. Reichs Ertz-Schatz-Meister, und Chur-Fürst, in Bäyren, zu Gülich, Cleve, und BergHertzog / Graff zu Veldentz / Sponheimb, derMarck / Ravenßperg / und Mörs /Herr zu Ravenstein / rc. etc.Hun kundt und fügen Unseren Beamb-ten, Unterherren Scheffen, Vorste-heren / und gemeinen Unterthanen / ufdem Landt / auch Burgermeister und Raht indenen Städten / Flecken und Freyheiten / beyderUnser Hertzogthümber Gülich und Berg / fortJedermänniglichen hiemit gnädigst zu wissen;Was gestalten in hieniedrigen Unseren Gülich-und Bergischen Landen bevorab in hiesiger Un-serer Residentz=Stadt Düsseldorff eine woll ein-gerichtete Policey=Ordnung / wornach in denenCommercien und Handelungen / kauen undA 2ver-
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Stadt-Düsseldorffische Policey- und Tax-Ordnung : auffgerichtet im Jahr 1706
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