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Stadt-Düsseldorffische Policey- und Tax-Ordnung : auffgerichtet im Jahr 1706
Entstehung
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95.)Vor das Pfund roth Kupffer21. Stüb.Verzinnet22½. Stüb.Wann solches es seye gelb=oder roth Kupffer zuKühl-Kessel, Brandt-Richteren, Wandt-Leuch.ter und dergleichen extra Arbeit künstlich ge-trieben, einen Dahler Cöllnisch Curant.Vor übrige grobe schwähre und schlechte Arbeitals Kesselen und dergleichen19. Stüb.bezahlet werden.ARIICIILUS XXXVVon den Zinnen-Giesseren.gaveAs Pfundt von den feinen Englischen Block-Zinn geschlagen und loyret 19. biß 20. Stüh.Nnachdem das Zinn theur oder wollfeihlen#00Einkauffs istEnglischen Zinn geschlagen16. Stüb.Dusseldorffer Prob-verarbeitet13. Stüb.Macherlohn von alten Zinn Umzugiessen 3.Stüb.Hin-