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Stadt-Düsseldorffische Policey- und Tax-Ordnung : auffgerichtet im Jahr 1706
Entstehung
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(94)Welchemnach für ordinaire schlichte / als Schüs-selen, Teller, Löffel, Gabelen, Becher, Kümbger,Leuchter, fort übrige dergleichen Arbeit das Loth zu.verarbeiten z. SchillingGodionirte Lampetten / Gieß. Kannen / Praesentir-Teller und dergleichen nachdeme es schwähr und lichtviel= oder wenig godioniret 9. biß 12. Alb.Caffé und The=Pötte fort übrige sauber undkünstlich nach der Auspürger Façon getriebene Ar-beit 16. Alb.Grosse Külh-Kesselen, Spiegel-Rahmen undsolche mit extra Mühe und Kosten außgetriebene Ar-beit aber 1. Schilling biß 10. Stüb. das Loht zahletwerden solle.ARTICULUS XXXIVVon Kupffer-Släger Arbeith.Or das Pfundt gelb Messing zu allerhandtschlechte Sachen/ und Küchen-Geschirrverarbeitet / solle nicht mehr dann einenhalben Dahler Cöllnisch Courant20. Stüb.überzinnetVor