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Stadt-Düsseldorffische Policey- und Tax-Ordnung : auffgerichtet im Jahr 1706
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(55.)ARTICULUS XVIIIVon allerhandt Fett-Wahren.JLdieweilen auch die Fett-Wahrerey wegenbaldt auff / baldt absteigenden Einkauffs /bevorab bey gegenwärtigen Kriegs=ZeitenGschwärlich auff einen gewissen Preiß ge-stellet werden können; Als sollen selbe von obgeml.Marck-Herren welche sich umb deren courrentenPreiß in Hollandt von Monath zu Monath zu er-kündigen / Monathlich taxiret werden.ARTICULUS XIXVon denen Handt=Werckeren undArbeits=Leuthen insgemein.OeAhe auch bey denen Handt=Werckeren undZünfften verscheidene Miß-Bräuche / schäd-liche und kostbahre Verzehrungen und Sofsereyen herbracht / Indeme bey Verfertigung