Druckschrift 
Stadt-Düsseldorffische Policey- und Tax-Ordnung : auffgerichtet im Jahr 1706
Entstehung
Seite
31
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

(31.)Pflichten erinnert, die Brandt-Spreuthen, Lede-ren Eymeren und Leiteren, ob selbe in gutem Standtoder Mangelhafft, fleissig visitiret, und befindendenDingen nach verbessert / und in brauchbahremStandt gehalten werden.ARTICULUSXVon Gast-Geberen und Herbergirer.Achdeme Uns auch unter anderen Höchst.Mißfällig zu vernehmen vorkommen, wasGestalten hiesige Gast-Gebere nur ihreBekandte zur Herberg einnehmen / die Unbekandteund frembde Passanten aber / zu weilen von einemHauß und Gassen zur ander hinverweisen / oder aber /wann selbe endtlich angenohmen worden / mit schlech-ten Zimmeren / Better / Speiß und Tranck bewirthet /in der Rechnung aber dergestalten überhoben wer-den, daß viele um deß willen diese Unsere Residentz-Stadt zu meiden, und den Umb-Weg zu suchenverahnlasset werden, solches aber dem gemeinen We-sen so schädtlich / als sonst Disreputirlich ist;Als