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Stadt-Düsseldorffische Policey- und Tax-Ordnung : auffgerichtet im Jahr 1706
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len schlechte / und vielmahls durch allerhandtZusatz verfälschte Weine, ohnangesehen es seyeder Wein theur, oder wohlfeyl, gut oder schlechtdannoch in einem excessiven und gleichen Preißgehalten; Die Gast=Gebere auch / wann schondie Frembde und Passanten von ihnen gar schlechtbewihrtet worden, dennoch in der Rechnungohngebührlich überhoben / Die Hauß- und Zim-mer=Heur zu allgemeinen Jedermanns höch-stem Beschwehr von denen Aeygenthümberennach eygenem Wohlgefallen fast alle Jahr ver-höhet/ und zwaren unverandtwortlicher Weise/baldt unter diesem / baldt jenen Prætext so hochgetrieben worden, daß inner gar wenig Jahrenfast mehr an Heur gegeben / dann selbe anfäng-lich zu erbauen, oder sonsten einkauffs gekostethaben; Wir aber diesen und dergleichen mehrhieselbst eingeschlichenen so schädlichen Mißbräu-chen und Unordnungen also länger nicht zu sehenkönnen / sondern aus Landts=Fürst=Vätter-licher Vorsorg selbe in Zeiten vorzubiegen / undAals