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Stadt-Düsseldorffische Policey- und Tax-Ordnung : auffgerichtet im Jahr 1706
Entstehung
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verkauffen, der Preiß, mithin deren Hand-Wer-ckeren, Dienst-Botten und Tag-Löhner Beloh-nung, und sonsten alles der Billigkeit nach re-guliret werden sollen / durch offenen Druck vor-mahls publicirt, und obwohlen auch zu derenFesthaltung und stätter Observantz verscheide-ne Geschärpfte Verordnungen erlassen worden,So haben Wir dannoch deme zuwider bißheroHöchst-mißfällig vernommen, zeiget es sonstenauch zu Jedermanns höchsten Beschwehr, dietägliche Erfahrnüß, daß vorgemelte, dem ge-meinen Wesen und in einer wohl=regulierterStadt, so höchst-nöhtige Verordnungen einigeZeithero schlecht oder vielmehr gar nicht einge-folget / und observirt worden / Indeme einjeder, bevor ab die Kauff= und Handtwercks-Leuthe ihre Wahren und verfertigte Arbeit / oderihren daran verdienten Lohn nach eygenen Wohl-gefallen und Belieben taxiret / und fast täglichgemeinen We-zu nicht geringem Beschwehr deßsens gesteigert; die Wein=Zäppere ihre obwoh-len