als viel gegenwertige bedrangte Kriegs-Zeitenes erleyden, mit Nachdruck zu remedijren gnä-digst gemeint seyn; Als ist Unser gnädigsterund ernstlicher Befelch hiemit / daß gegenwer-tige Unsere zu Jedermanns Wissenschafft in of-fenen Druck heraußgelassene Policey-Ordnungwarauff hiesiger Magistrat besser / als bißherogeschehen, Achtung zu geben, und (da hierinndas geringste fürhin vernachlässiget, oder con-nivendo übersehen werden solte / dieselbe durchhisigen Unseren geheimen Raht darzu nachdrück-lichst anzuweisen) in allen und jeden Punctenauffs genaueste eingefolget, und bey der, bey ei-nen jeden Articul gesetzter Straff / warinnenWir die Ubertrettere, sie seyen auch wer sie wöl-len / ohne die allergeringste Considerationohnnachlässig ipso facto hiemit decla-riren / eingefolget werden solle.ARTI
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Stadt-Düsseldorffische Policey- und Tax-Ordnung : auffgerichtet im Jahr 1706
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