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6 (1845) Gebler bis Heilsordnung
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751
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Herligendienst 751

eigenen Schuhheiligen begehrte, unter den christlichen Kaisern und Königen aber die Gele-genheit fehlte, die Märtyrerkronc zu verdienen, so fingen nun die Bischöfe an, denen in ih-rem Sprengel das Recht zustand, heilig zu sprechen, namentlich Mönche zu Heiligen zumachen, wodurch viele Unwürdige gleicher Ehre mit den um die Kirche hochverdientestenMännern und Frauen theilhaftig wurden. Vergebens verbot die Synode zu Frankfurt amMain im I. 794 die Anrufung neuer Heiligen; vergebens schärfte Karl der Große diesenBeschluß 805 von neuem ein. Daher übernahm es endlich der Papst selbst, Ordnung indiese kirchliche Angelegenheit zu bringen. Johann XV. gab im I. 9S3 das erste Beispieleiner päpstlichen und darum für die ganze katholische Christenheit gültigen Heiligsprechung,und Alexander III. erklärte das Heiligsprechen 1170 für ein ausschließliches Recht despäpstlichen Stuhls. Er nannte die Heiligsprechung zuerst Kanonisation (s. d.) und eserfolgte dieser Act gewöhnlich erst lange nach derBeatification oder Seligsprechung(s- d.). Mancher blieb auch blos selig, ohne heilig gesprochen zu werden, weshalb man dieHeiligen von den blos Seligen unterscheiden muß. Laien konnten höchst selten und nur durchdie ausgezeichnetste Frömmigkeit und Ergebenheit gegen die Kirche zur Ehre derKanonisa-tion gelangen, und cs darf daher nicht befremden, daß unter den Heiligen auch nur wenigeFürsten sind. Sie mußten entweder, wie Wladimir der Große von Rußland, Knut vonDänemark, Olaf von Norwegen und Stephan von Ungarn, sich durch Einführung undBeförderung des Christenthums in ihren Neichen, oder durch große Aufopferungen undThatcn, wie Karl der Große und Heinrich II., und ein musterhaft christliches Leben, wieKasimir von Polen und Wenzel von Böhmen, um die Kirche verdient gewacht, oder ihrenTod im Dienste derselben gefunden haben, wie Eduard I. von England und Ludwig IX.von Frankreich. Leichter als sie kamen ihre Frauen und Töchter zu dieser Ehre. Merkwür-dig ist, daß von den Päpsten wol die aus den ersten Jahrhunderten als Märtyrer bekann-ten, aber von den durch politische und kirchliche Verdienste ausgezeichneten Nachfolgern desheil. Petrus in später» Zeiten nur wenige, wie Leo der Große und Gregor der Große,und nach einem Zwischenräume von beinahe tausend Jahren erst wieder Pius V. 1712heilig gesprochen wurden, obgleich sie alle den Titel Heiligkeit führen. Überhaupt fingen diePäpste seit der Wiederbelebung der Wissenschaften im Abendlande an, sparsamer mit denHeiligsprechungen zu werden. Die Anerkennung der Kanonisation Eregor's VII. konnteBenedict XIII. 1728 in Frankreich, Neapel und den Staaten des deutschen Kaisers durch-aus nicht erlangen, wahrend man im folgenden Jahre an der Kanonisation des Johannvon Nepomuk durchaus keinen Anstoß nahm. Von Gregor XVI. wurden im I. 1831 dieJungfrau und Märtyrin Filomena (s. d.) und am26.Mai 1830 Alfonso Maria Li-gu ori (s. d.), der Stifter des Ordens der Redemptoristen, der Jesuit Francesco di Gero-nimo, die Mönche Giovanni Giuseppe della Croce und Pacifico da San-Severino, unddie Nonne Veronica Giuliani, die schon früher beatificirt waren, heilig gesprochen.

Mit der Masse alter und neuer Heiligen, deren Verehrung namentlich im Mittelalteraufkam, wuchs auch die Zahl der abenteuerlichsten Legenden. Unter letztem wurde die vondem Erzbischof von Genua, Jacobus de Voragine (s.d.), im 13. Jahrh. verfaßte am be-rübmtesten und alsI^eAemIa snrea" bezeichnet. Die vollständigste, freilich unkritischeSammlung von Heiligengeschichten findet sich in den ^ctis Ssnetoi-n m (s. d.) der Bol-landisten. Was die Heiligenverehrung selbst betrifft, so besteht sie ihrer Form nach theilsin der Feier eines besonder«, jedem Heiligen geweihten Festtags, theils in Kniebeugungund Gebet vor seinem Bilde oder seinen Reliquien. Die meisten Feste, wie überhaupt dieausschweifendste Erhebung unter allen Heiligen, sind der Jungfrau Maria (s. d.) gewid-met worden. Was nun aber das Wesen und die Bedeutung des Heiligendienstes anlangt,so muß man allerdings, um nicht ungerecht zu werden, die Meinungen des Volks und ein-zelner Schwärmer von der Kirchenlehre trennen. Die röm.-katholische und griech. Kircheunterscheidet nämlich genau zwischen Anbetung (latria), die nur Gott und Christus zukomme,und zwischen Verehrung («I»Ii->), welche den Heiligen gebühre. Ferner verwahrt sich die er-stere ausdrücklich gegen die Ansicht, als ob die Heiligen durch ihre eigenen Verdienste undnicht blos durch ihre Fürbitte, die in Bezug auf das Verdienst Christi geschieht, den Em-pfang göttlicher Wohlkhaten vermitteln könnten. Zudem befiehlt das tridentiner Coneil in