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6 (1845) Gebler bis Heilsordnung
Entstehung
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G.

Rebler (Tob. Phil., Freiherr von), ein verdienstvoller deutscher dramatischer Dichter, geb.am 2. Nov. 17 26 zu Zeulenroda im reuß. Voigtlande, nmrde, nachdem er auf mehren Univer-sitäten die Rechte studirt, 17-18 Legationsrath zu Berlin und nach seinem Übertritte in denöstr. Staatsdienst 1768 Mitglied des Staatsraths. Nachher in den Freiherrnstand erho-ben, starb er am S. Oct. 1786 als Geh. Rath und Vicekanzler der böhm. Hofkanzlei inWien. G. gehört in die Reihe derjenigen dramatischen Dichter Ostreichs, welche da-durch, daß sie regelmäßige Stücke schrieben und den rohen Harlekinaden und Volks-komödien kunstreichere Compositionen gegenüberstellten, den theatralischen Geschmackin Wien und dadurch in Ostreich überhaupt wesentlich veredelten, und es sind deshalbseine jetzt fast ganz vergessenen Stücke für ihre Zeit nicht ohne Werth und literarhistorischeBedeutung. Auch verrathen sie ein entschieden dramatisches Talent, dem es zu höhererAusbildung nur an Fleiß und Feile gebrach. Die Sitten Wiens verstand G. treu und an-schaulich zu schildern, und namentlich machte sein freisinniges, zu Wien 1771 aufgeführtesDramaDer Minister" nicht geringes Aufsehen. Unter seinen übrigen Stücken, welche alsTheatralische Werke" (3 Bde., Prag 1772 73) erschienen, nehmen seine rührendenLustspiele den ersten Rang ein, während seine Trauerspiele erkennen lassen, daß seinemTalente die höhere voetiscke W eihe abging.

^Ma b rs chr r r/ In'ber Musik, s. ^rpeg^io; in der Malerei, s. Mezzotinto; inder Baukunst, s. Dächer.

Gebunden ist in der Musik theils gleichbedeutend mit geschleift, theils nenntman so zwei und mehr zu einem ununterbrochenen Klange vereinigte Töne. Die gebun-dene oder strenge Schreibart erfodert, daß jeder dissonirende Ton im vorausgehen-den Accorde als consonirendcr dagewesen und mit ihm auf angegebene Weise durch eineBindung (s. Ligatur) vereinigt sei. Ein Clavier heißt gebunden, wenn je zwei Ta-ften auf ein einziges Chor Saiten schlagen,im Gegensätze der b und fr eien. (S.Bun de.)Auch nannte man eine Violine gebunden, deren Stimmung durch ein um den Hals unddie Saiten festgeknüpftes Band erhöht war, wobei man namentlich einen kräftigen Bo-genstrich zu ermöglichen beabsichtigte.

Geburt nennt man den Act, durch welchen die weiblichen Menschen und Säug-rhiere Kinder oder Junge ihrer Art zur Welt bringen. Bei den verschiedenen Gattungender Säugthiere ist die Zeit, welche eine Frucht bedarf, um hinlänglich zur Geburt vorbe-reitet zu sein, sehr verschieden; beim Menschen ist dieselbe in der 40. Woche nach derEmpfängniß soweit gereift, daß sie ein ihrer Bestimmung vollkommen angemessenes Lebenaußerhalb des Körpers der Mutter beginnen kann. Nicht die Frucht allein ist es, die sicheinem länger» Aufenthalte im mütterlichen Körper widersetzt, wie einige der neuernPhysiologen angenommen haben, auch die Organe, welche bisher den Fetus einschlossenund ernährten, arbeiten dahin, sich ihres Inhalts und ihrer Functionen zu entledigen»der Mutterkuchen (placenta), das ernährende Organ, beginnt abzusterben und der Frucht-Halter (uterus), der eine beträchtliche Ausdehnung erlitten hat, fangt an sich zusammen-zuziehen, um seine gewöhnliche Größe wieder anzunchmen. Diese Zusammenziehungen,welche um die genannte Zeit erst vereinzelt, nur kürzere Zeit andauernd und ohne heftigeSchmerzen, nach und nach aber öfter, anhaltender und mit immer vermehrten Schmer-zen verbunden eintreten, nennt man Wehen (llolores). Sie beginnen von dem oberngeschloffenen Theile des Fruchthalters (kuuäus uteri) und drängen dadurch die Frucht,Conv.-Lex. Neunte Aust. VI. 1