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6 (1845) Gebler bis Heilsordnung
Entstehung
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735
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Heergeräthe

Hefe

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Durchgehende hat H. nnk besonnenem Blicke die wichtigsten Momente des politischen Le»bens der alten und neuen Völker erforscht und mit großer Umsicht pragmatisch dargestellt.

Heergeräthe oder Heergcwctte bedeutet die nach altdeutschem Rechte aus demNachlasse eines Verstorbenen ausschließlich dem nächsten Schwertmagen, d- h. dem inmännlicher Linie von dem Erblasser abstammenden nächsten waffenfähigen Verwandten,zufallendcn Stücke. Diese begriffen ursprünglich vorzugsweise die Waffen des Verstorbe-nen ; später aber, bei Veränderung der Sitten wurde in verschiedenen Landen noch mehreSAndere dazu gerechnet, worüber dir Landrechte und Statuten die nähern Bestimmungenenthalten. Nach dem Sachsenspiegel gehörten zum Heergeräthe das beste Pferd mit Sattelund Zaum, der Harnisch, das Schwert, die tägliche Kleidung des Verstorbenen, der Hecr-pfühl mit zwei Betttüchern, ein Tischtuch, zwei Becken, ein Fischkeffel, ein Handtuch undein Schüsselnng oder Dreifuß. In Betreff der sogenannten Gerade (s. d.) fand zu Gun-sten der weiblichen oder geistlichen Familienglieder eine ähnliche Abweichung von der ge-meinen Erbfolge statt, wie hinsichtlich des Heergeräthes zu Gunsten der wehrhaften männ-lichen Verwandten. In den meisten neuern Gesetzgebungen, z. B. der königlich sächs., istdie Heergerätheerbfolge aufgehoben. Der Ausdruck Heerg ewette bezeichnet übrigensauch in dem altern Lehnrechte gewisse, gewöhnlich aus Pferden und Waffen bestehendeEhrengeschenke, welche der Vasall beim Antritt des Lehens dem Lehnherrn zu machen pflegte.

Heermeister, ursprünglich soviel als Kriegsheerführer, hieß im Mittelalter über-haupt der Vorgesetzte einer einem Ritterorden gehörigen Provinz, der die Ritter seiner Pro-vinz im Kriege anführte, und war demnach gleichbedeutend mit Landcomthur. Im Johan-niterorden führte insbesondere das Haupt der Ballei Brandenburg diesen Titel. Der Land-meister des Deutschen Ordens hatte einen höher» Rang als der Heermeister und die Land-conrthure; er war, bevor der Hochmeister in Marienburg seinen Sitz aufschlug, Stellver-treter desselben in dem eroberten Preußen, Oberbefehlshaber und zweiter Würdenträgerund entsprach demnach dem Großprior des Johanniterordens oder dem Johannitermeister.

Hefe nennt man die Theile, welche bei der Gährung zuckerhaltiger Stoffe, also beider Weingährung, Biergährung u. s. w., theils »uf der Oberfläche (Oberhefe), theilsam Boden (Unterhefe) abgeschieden werden und denen die Fähigkeit inncwohnt, inandern Flüssigkeiten, welche Zucker enthalten, wie in Brotteig u.s. w., von neuem die Gäh-rung einzuleiten. Oberhefe und Unterhefe sind vollkommen dasselbe und nur dadurch ver-schieden, daß erstere durch die gleichzeitig gebildeten Gasblasen aufgetriebcn und auf dieOberfläche gehoben wird. Alle bessern mikroskopischen Untersuchungen stimmen darin über-ein, daß die Hefe eine große Anzahl von Kügelchen enthält, welche sich deutlich als gesetzlos-sene Zellen, d. h. als Organismen der niedrigsten Stufe, gleichviel ob thierische oder pflanz-liche, erweisen. Ja selbst Anreihungen solcher Zellen zu schimmclartigen Fädenbildungensind beobachtet worden. Die Gährung ist also von einer OrganisationSthätigkeit begleitet,welche von den Einen als die Ursache der Gährung, von den Andern nur als gleichzeitigeErscheinung beobachtet wird. Die Letztem sehen dann, was die Erregung der Gährunganlangt, in der Hefe nur eine sich zersetzende stickstoffhaltige Substanz, die durch den Actihrer Zersetzung benachbarte Theile in den Zersetzungsproceß hineinrcißt. In der That istnach den neuesten Untersuchungen der Inhalt der Hefenzellen eine Substanz, welche sichin ihrer Zusammensetzung dem Faserstoff, Eiweiß- und Käsestoff sehr nähert. Wenn maneine Flüssigkeit durch Zusatz von Käsestoff u. dgl. in Gährung bringt, wo also noch keinefertigen Hefenzellen da sind, so tritt die Gährung gleichzeitig mit der Bildung der Hefen-zellen ein. Wenn Hefe als gährungerregend wirkt, so kann sie dies nur durch Entleerungund Zersetzung des stickstoffigen Zelleninhalts; sie wird daher selbst durch Erregung derGährung untüchtig und unwirksam. Auch durch Liegen an der Luft im feuchten Zustandewürde sie sich zersetzen und unwirksam werden. Man hat daher verschiedene Methoden,aufsehr ergiebige Weise durch Gährung stickstoff- und zuckerreicher oder stärkereicher Sub-stanzen, z. B. Weizenmehl, die man durch Austrocknung unterbricht, wenn sie den gehöri-gen Grad erreicht hat, an Hefenzellen sehr reiche Massen zu produciren, die man im ge-trockneten Zustande als trockene oder Preßhefe lange aufheben und versenden kann.