Heer Heerbann 733
r bung ist meist ebenso unglücklich nach zwei Principien halbirt. Doch findet sich im Einzel-nen bei ihm manches Gute und Interessante.
^ Heer. Stehendes Heer heißt ein solches, das, von dem Staate bezahlt, in steter Be-reitschaft zum Kriege ist. Als das erste regelmäßig stehende Heer find die röm. Legionenzur Zeit der Kaiserregierung zu betrachten, die stets vollzählig erhalten und geübt wurden.Diese Einrichtung ging in der Folge auf das morgenländ. Kaiserthum über, während imAbendlande mit der Ausbreitung und Herrschaft der german. Völkerstämme das Lehn-
> wesen aufkam. (S. Heerbann.) Doch auch im Oriente verschwanden die stehenden
> Heere in Folge der Eroberungen der Sarazenen. Karl Vll. von Frankreich war es, der zu-erst im l 5. Jahrh. fünf Ordonnanzcompagnien errichtete, jede aus 166 Rittern und 560leichten Reitern bestehend, nämlich drei Schützen, einen Knappen und einen Diener aufjeden Ritter gerechnet, die auch im Frieden besoldet wurden und bei jeder Compagnie Waf-fenröcke von einerlei Farbe über den Harnisch trugen. Unter Ludwig XI. wurden diesemstehenden Heere noch 6666 Schweizer und >6666 franz. Infanteristen hinzugefügt. Vonden Franzosen ging die Einrichtung der stehenden Heere zu dcnDeutschen, Spaniern, Eng-ländern und Holländern über, deren Truppen anfangs blos durch freie Werbung (s. d.),später aber durch die nach und nach eingeführte Conscriptio n (s. d.) vollzählig erhaltenwurden. Zu den ältesten stehenden Heeren gehören übrigens in Rußland die Streli-tzenfs.d.) und in der Türkei die Janitscharen (s. d.); jene wurden 1698, diese 1826aufgehoben. Wie verschieden sich die Menge der Truppen eines Heers gestalten kann, gehlaus den Ereignissen der neuern Zeit hervor. Dir Armeen der franz. Republik betrugen> 792 an den verschiedenen Grenzen 139560 M. und stiegen im Oct. 179-1 auf 1,169144M., wovon 749545 wirklich activ waren. Den Feldzug in Rußland begann Napoleonmit einem Heere von 555649 M., von dem aber noch nicht der fünfte Theil zurückkehrte.Das active Heer der Verbündeten im 1.1813 nach dem Waffenstillstände, die östr. CorpS
' an der bair. Grenze und in Italien und l 02266 M., welche die Festungen blockirten, unge-rechnet, bestand aus 544433 M. mit 1639 Geschützen, wovon nachher bei Leipzig etwa386660 gegen etwa 346666 Franzosen fochten. Nach dem tilsiter Frieden im I. >867war die preuß. Armee durch die eingegangenen Verbindlichkeiten auf 41378 M. beschränkt.Wohl fühlend, daß in naheliegender Zeit eine bedeutende Vermehrung nothwendig sein würde,traf der General von Scharnhorst die Einrichtung, jährlich eine große Anzahl Leute zu ent-lassen und dagegen ebensoviel Rekruten einzuziehen, wodurch im Lande eine Zahl ausexercir-ter Leute vorhanden war, die1813 das Heer auf eine mehr als dreifache Zahl ergänzen konnte.
Heerbann hieß in der durch Karl den Großen an die Stelle der frühem Heer-mannie und der Gefolgschaften gesetzten altdeutschen Kriegsverfassung das Aufgebot allerwaffenfähigen Freien zur Heerfahrt, d. h. zu einem Nationalkriege; denn zu einemPrivatheereszuge des Neichsoberhauptes oder eines der Neichsbeamteten waren nur dieInhaber von Lehngütern kricgsdienstpflichtig. Wer es versäumte, sich mit seinem Gefolge,
! mit Rüstung und mit Lebensmitteln auf drei Monate versehen, zu stellen, zahlte 60 So-i lidi, oder wurde wol gar seines Lehnguts, wenn er ein solches besaß, verlustig; nur den! Geistlichen war der persönliche Kriegsdienst erlassen, wenn schon auch sie, besonders in den! Kreuzzügen, sich häufig an die Spitze ihrer Mannschaften stellten und, seitdem sie Lehngüteri erwarben, auf welchen Kriegsdienste ruhten, auch wenigstens ein gewisses Contingent zustellen hatten. Für die ärmern Landeigenthümer, deren oft mehre gemeinschaftlich einenKrieger auszurüstcn hatten, mußte der Heerbann bald sehr beschwerlich werden, daher such-ten sie sich demselben zu entziehen, indem sic sich in den Schuh und den Dienst von Mächtigembegaben, welche ihnen wenigstens zur Ausrüstung behülflich oder sie gar, wie namentlichdie Geistlichkeit, ganz davon zu befreien im Stande waren. Hierdurch und durch die Ein-führung der Erblichkeit bei den Grafen und Herzogen, die bisher den Heerbann angeführt, hatten, wurde seit Ende des 16. Jahrh. eine allmälige Umgestaltung in der Krirgsverfas-sung 'herbeigeführt. Es bildeten nämlich nun nicht mehr die gesammten Freien, sondernjene Anführer mit ihrem Dicnstgefolge die Heere der Könige, während Diejenigen, welchekeine Kriegsdienste leisteten, zu einer Heersteuer verpflichtet wurden. Das Schutzrcchtaber, welche- solchergestalt die erblich gewordenen ehemaligen Neichsbeamteten über die