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Feinde vermehrten Schaden zufügt. Der Hintere Theil der Seele ist beträchtlich enger undbildet die zur Aufnahme der erfoderlichen verschiedenen Ladungen nothwcndige Kammer.Man unterscheidet zunächst lange und kurze Haubitzen; elftere gewähren einen kräfti-gern, sichern, directen Schuß, letztere sind mehr zum Bewerfen des Feindes in höherm Bo-gen, um ihn auch hinter Deckungen beunruhigen zu können, bestimmt. Sodann gibt esleichte und schwere Haubitzen, die sich theils durch das größere Kaliber, theils durch größeresGewicht des Rohrs bei gleichem Bohrungsdurchmesser unterscheiden. Die Einh ö rner (s.d.)(und Schuw alows, s.d.) in Rußland und die G ranat stücke in Sachsen gehören eben-falls zu den Haubitzen. Im Feldkriege sind sie theils in besondere Batterien zusammenge-zogen, theils bei den Kanonenbatterien vertheilt und bilden durch ihr sehr wirksames Ge-schoß, zum Theil auch durch die mit demselben zu erreichende größere Wurfweite eine höchstwichtige Waffe, obgleich die Wahrscheinlichkeit deS Treffens bei ihnen im Ganzen geringerist, als bei den Kanonen. Zur Vertheidigung sind sie weniger als zum Angriff geeignet,da ihre Kartätschen vermöge des größern Streuungskreises nur auf kurze Entfernungenund nur mit eingeschränktem Erfolg gebraucht werden können. Im Festungskriege spielensie eine wichtige Rolle, theils zum Bewerfen und Rikoschetiren der feindlichen Linien, theilszur Zertrümmerung von Blockhäusern, Magazinen u. s. w. Die großen Kaliber könnenselbst zum Legen der Bresche benutzt werden, wenn man Vollkugeln bei ihnen anwendet.
Haubold (Christian Gottlieb), ein um die bessere Gestaltung des Rechtsstudiumsund dessen Zurückführung auf die Quellen verdienter Rechtsgelehrter, geb. zu Dresdenam 4. Nov. 176», wo sein Vater, der nachmals ordentlicher Professor der Physik zu Leip-zig wurde, damals Inspektor beim mathematischen Salon war, besuchte die Nikolaischulezu Leipzig und studirte daselbst seit 1781 die Rechtswissenschaft. Nachdem er sich 1786habilitirt hatte, wurde er 1786 Doctor der Rechte, >789 außerordentlicher Professor derRccktsaltcrthümer und 1797 ordentlicher Professor des sächs. Rechts. Im Z. 1791 hatteer bereits die Assessur beim Oberhofgericht erlangt; 1892 wurde er Beisitzer der Jurisien-facultak und 1816 Oberhofgerichtsrath; auch, nachdem er, mit Beibehaltung der Pro-fessur des sächs. Rechts, in die zweite Professur der Rechte eingerückt war, Domherr zuMerseburg. Er starb am 14. März 182-1. Tiefe Kenntniß des klassischen Alterthums undder Besitz gründlicher Sprachkenntnisse führten ihn dem röm. Rechte zu, welches er späterin Verbindung mit dem sächs. Rechte gründlich bearbeitete, ohne deshalb die andern Theileder Rechtswissenschaft zu vernachlässigen. Unter seinen Schriften, die sich durch Gclehr-samkeit, Scharfsinn und Geschmack auszeicknen, sind besonders zu erwähnen die „Institu-tion»!» lnstoricurum jnris rom., muvime privat! I,istorico-<I»ßM!>ticr»i um linesment»"(Lpz. 1895; 2. Aust., von Otto, 1825), „lustitutiones sur. rom. Ilterariae" (Lpz. 1899),„Institution»»! suris rom. privat! lüst.-clnAinst. epitomo" (Lpz. 181-1; 2. Aust., von Otto,1827), , Manuale Lasilieorum" (Lpz. 1819, 4.), „Lehrbuch des sächs. Rechts" (Lpz.1829; 2. Aust., von Günther, 1829), „Doetriuae kaixlectarum liueamenta cum locisclassicis" (Lpz. >829); die Ausgaben der Schrift des Rogerius Beneventanus „veclis-seusionibus clomiaoruin" (Lpz. 1821) und „^utikpiitatum rom. s^ntagwa" von Heinec-cius (Franks. 1822). Seine „Opuscula acallemica" wurden von Wenck und nach dessenTode von Sticber herausgegeben (2 Bde., Lpz. 1825—29) und seine ,,^nti<iuitstis rom.mouumenta" von Spangenberg (Berl. 1859). Als akademischer Lehrer genoß er hohenBeifall; als Staatsbürger zeichnete er sich in den ihm anvertrauten Ämtern durch die red-lichste Erfüllung seiner Berufspflichten wie durch die reinste Vaterlandsliebe aus; dabeibesaß er eine seltene Herzensgüte. Nur durch die größte Ordnungsliebe und den ange-strengtesten Fleiß wurde es ihm möglich, seinen Berufsarbeiten zu genügen und dabei alsSchriftsteller thätig zu sein. Seine Bibliothek, .aus ungefähr 19999 Büchern bestehend,kaufte der Kaiser Alexander für die Universität Abo, wo sie mit Ausnahme der 92 Manu-skripte und der 116 Werke mit H.'s handschriftlichen Bemerkungen, welche die UniversitätDorpat für >999 Rubel erkauft hatte, im I. 1827 verbrannte.
Hauch (Joh. Carsten von), Professor der Physik an der Akademie zu Soröe, geb.1791 zu Fredrikshald, wurde schon frühzeitig von der tragischen Muse und dem RuhmÖhlenschläger's angezogen. Bereits in seinen ersten dramatischen Versuche» („Contra-