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6 (1845) Gebler bis Heilsordnung
Entstehung
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697
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Hatzfeld Haubitze 697

sind der Meinung, daß die Rache der Mönche, welche H. zur Arbeit zwang, diese Sagezum Schrecken Derer, die Ähnliches versuchen würden, erdacht habe.

Hatzfeld, ein aus Obcrhesscn entsprossenes und nach seiner Stammburg an der Ed.der benanntes Dynastengeschlecht, welches mit Anfang des l 3. Jahrh. in die Geschichteeintritt, erlangte bald eine solche Bedeutendheit, daß cs den Landgrafen, namentlich in derdreißigjährigen Fehde derselben mit den Löwcnrittcrn seit 1379, nachdrücklichen Wider-stand leisten konnte. Nachdem die Familie ihr Besitzthum durch Erwerbung der HerrschaftWildenberg beträchtlich erweitert hatte, thcilte sie sich in der Mitte des > 5. Jahrh. in zweiLinien, die Wildcnberg-Wildenbergische und die Wildcnbcrg-Hcssischc. Dieser letztem ge-hörte jener bekannte Melchior vonH., geb. 1593, an, welcher sich als kaiserlicher Heer-führer im Dreißigjährigen Kriege auszcichnete und durch Glück und Verdienst den eigent-lichen Grund zu dem Glanze seines Hauses legte. Er erhielt durch seinen Bruder die frän-kischen Herrschaften der erloschenen Nosenbcrgischcn Linie, von dem Erzstiftc Main; dieerzbischöflichen Lehen der erledigten Grafschaft Gleichen, vom Kaiser aber, der ihn 19 !iin dcn Rcichsgrafcnstand erhob, die schles. Herrschaft Trachcnberg (9 UM. mit gegenwärtig159099 E.). Diese letztere wurde >741 von König Friedrich II. von Preußen zu einem Für-stcnthum und ihre Besitzer zu Fürsten erhoben, die bald darauf, >748, auch die Rcichsfürstcn-würde erhielten. Bci Äbstcrbcn dieser fürstlichen Hauptlinic im J. 1791 wurden die mainz.und würzburg. Lehen derselben eingczogen; nur die Stammhcrrschaft Wilkenberg siel an dieVettern von der andern Hauptlinic. Trachcnberg und andere Güter kamen damals an denGrafen von Schönborn-Wiesenthcid, und erst nach langen Streitigkeiten gelangte im I.1893 Franz Ludw. von H., Inhaber des Familicnsideicommisscs Wildcnbcrg-Schön-stein, in Besitz der Standeshcrrschaft und somit der dem jedesmaligen Majoratshcrrn ge-bührenden Fürstenwürdc. Dieser, Franz Ludw. von H., geb. 1759, welcher früher in kur-mainz. und dann in prcuß. Diensten stand und als Gcncrallicutenant 1897 seinen Ab-schied nahm, wurde besonders durch folgendes, als ein Act der Großmuth Napoleon's ge-priesenes Ereigniß bekannt. Als nämlich Berlin 1896 von den prcuß. Truppen geräumtwurde, übertrug der Gouverneur und Staatsministcr, Graf von Schulcnbcrg-Kehncrt,dem Fürsten von H., seinem Schwiegersohn, die Leitung der öffentlichen Angelegenheitenund damit die Verpflichtung, jeden Morgen, so lange cS die Verhältnisse gestatteten,einen Bericht an den König cinzuscnden. Am 24. Oct. Morgens 5 Uhr, also sieben Stun-den vorher, che die franz. Ävantgarde Berlin erreichte, schrieb H an den Major von Kne-sebeck vom Generalstabe, „daß er von der franz. Armee nichts Öfsicicllcs wisse, als daß ereine an den Magistrat zu Potsdam gerichtete Ausschreibung gesehen habe. Die Franzosensagen, ihr Corps sei 89909 M. stark; Ändere versichern, cs seien nicht 59990 M.; auchsollen die Pferde der Cavalerie äußerst ermüdet sein". Dieses Schreiben kam in Napo-leon'S Hand, und am 28. Oct. wurde H. verhaftet. Sogleich eilte seine Gemahlin zu demKaiser, der ihr mit den Worten: „Sic sollen selbst urthcilcn; wenn dieser Brief von JhrrmGemahl ist, so ist er strafbar", denselben zum Lesen reichte; als sie aber darüber außer Fas-sung gericth, mit den Worten aushändigte: „Hier nehmen Sie den Brief und ich habe kei-nen Beweis mehr gegen Ihren Gemahl; führen Sie ihn nach Hause; er ist frei " Späterwurde H. zu mehren diplomatischen Sendungen gebraucht; unter Ändern; brachte er auchzu Anfang des J. 1813 das Entschuldigungsschreiben des Königs von Preußen wegenUork's Kapitulation nach Paris. In der Folge bekleidete er den EcsandkschaftSposten amniederländ.Hofeund seit 1822 amkaiserlichenHofc zuWicn, wo er am3.Febr. 1827 starb.Die fürstliche Würde ging auf seinen Sohn, Fricdr. Ant. Hermann, geb. 1898, über.

Haubitze nennt man eine Geschühart, die mehr zum Forttrcibcn des Geschosses inhöherm Bogen, als zum directen Schuß gebraucht und deshalb auch zum Wurfgcschütz ge-rechnet wird. Die Haubitze ist ganz ähnlich wie die Kanone lassetirt. Die Einrichtung desRohrs aber weicht, um dem Zwecke des höhern Bogenwurfs zu entsprechen, von der derKanonen und der Mörser ab; es ist kürzer als jene, aber länger als dieser, wodurch der er-foderliche größere Richtungswinkel hervorgebracht werden kann. Die Seele ist weit ge-nug, um eisern« Hohlgcschosse, Granaten, aufnehmen zu können, bereu Zerspringen dem