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6 (1845) Gebler bis Heilsordnung
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fehl- gegen ihn zur Folge hatten, dem er sich aber durch die Flucht in die Ardennen entzog.Wenige Monate nachher wurde er jedoch zurückberufcn, um seine Professur an der Poly-technische-, Schule wieder zu übernehmen; auch wurde er Mitglied des Instituts und Pro-fessor ar wr >797 errichteten Bergwerkschule. Im I. 1814 mit vollem Gehalte pen-sionirt, wurde ihm dieser unter der Restauration 1815 entzogen. Er starb zu Paris am26. Febr. < 827. Neben vielen werthvollen Beiträgen in wissenschaftlichen Journalen sindvon seine« Schriften besonders zu erwähnen „Lickeroteeimie, ou l'srt 6« trsiter le«Miners,» 6e ker, pvur en obtenir cle Is kante, ein ker et cie I'scier" (4 Bde., Par. 1812, !

4 .) ; „Victionnsire ;>l»xsic>ue 6e I'Lnc^cIop»l6ie psr orckres eie mstieres" (4 Bde., Par. '1 816 — 21, 4. ;; und „l'rsite tbäori^u« et prstigue <ie l'srt cslciner Is pierre csicsire,et «le ksbrigner lautes «orte» 6s mstiöre«, ciment», beton« etc., «vit s brs« cl'liammes,soit ü l'süle «le msckines" ,(Par. 1825, 4.).

Hassenpflug (Hans Dan. Ludw. Friedr.), preuß.Geh.Obrrtribunalrath und Mit-glied des Staatsraths, früher Minister in Kurhessen, geb. 1793 zu Hanau, der Sohn desvormaligen Regierungspräsidenten zu Kassel, studirte in Göttingen die Rechte und folgtevon hier 1813 dem allgemeinen Aufgebote gegen Frankreich. Er wurde 1817 Assessor beidem Jusiizsenat der Negierung zu Kassel und > 821 mit dem Titel eines Obergerichtsraths.Assessor bei dem Oberappellationsgerichte. Politische Bedeutung gewann er erst, nachdemder Kurprinz Mitregcnt geworden, durch seine Beziehungen zu demselben. Nach dem Todedes Ministers Wiederhold wurde er im März 1832 Ministerialrath und Mitglied des Ge-sammt-Staatsministrriums und schon am 19. Mai ihm unter dem Titel eines Geh. Rathsdas Justizministerium und am 27. Mai zugleich das Ministerium des Innern übertragen.

Es ist nicht zu leugnen, daß der Ministerrath damals einer kräftigen Stühe bedurfte, undo ne solche fand er in hohem Grade in dem Scharfsinne, in der Entschiedenheit und in derCharakterfestigkeit H.'s, der, durchdrungen von einem seinen eigenthümlichen Begriffen -von dem Wohle des Landes entsprechenden Ideal, stets bereit war, an dieses sein politi-schcs Dasein zu setzen. Wäre dasselbe, wenn auch nicht allen einzelnen Bestimmungen, doch §wenigstens den Grundsätzen der neuen kurhess. Verfassung entsprechend gewesen, dannwäre H. unstreitig einer der gefeiertsten Staatsmänner seines Vaterlandes geworden;aber von allen verfassungsmäßigen Bestimmungen schien er nur den auf der Verantwort-lichkeit beruhenden Grundsatz der unbeschränktern Ministerialgewalt anzuerkennen, ohnejedoch diese Verantwortlichkeit gegen sich selbst gelten zu lassen. Sein Hauptstreben warunverkennbar darauf gerichtet, alle auf den Grund der neuen Verfassung gestützten Rechteder Einzelnen wie der Corporationen irgendwie in Abrede zu stellen und jedenfalls in ihrerWirkung zu vernichten, um dadurch dem historischen Rechte einen vollständigen Triumphzu bereiten. Nachdem er die Presse besiegt, begann er den Kampf gegen die Wirksamkeitder Ständeversammlung. Dir Kammer suchte ihn durch Versetzung in Anklagestand zuentfernen; doch durch wiederholte Erkenntnisse des Oberappellationsgcrichts wurde er frei-gesprochen. Vgl. „Aktenstücke, die landständischen Anklagen wider den kurfürstlichen Hess.Staatsminister Hans Dan. Ludw. Friedr. H. betreffend" (Stuttg. 1836). Doch abgesehenvon der Alles beherrschenden politischen Richtung gebührt H. die Anerkennung, daß er fast alleGegenstände, die sich mehr unmittelbar auf des Landes Wohlfahrt bezogen, mit Aufmerk- «samkeit und meist mit Sachkenntniß behandelte. Die Industrie fand in ihm einen Beschü- jher, das Schulwesen erfreute sich seiner besondern Fürsorge und auch die Kirchenangelcgen-heiten, namentlich die Belebung des kirchlichen Sinnes, lagen ihm am Herzen. Freilichsollte auch dieses Alles sich nur nach seinen persönlichen Ansichten entwickeln, Alles vonihm ins Dasein gerufen, geordnet und geleitet werden. Dabei war er ein eifriger Beschützerder Partei, welche die Vernunft unter dem Glauben der Symbole gefangen zu halten be-müht ist. Sein in Übermuth auSgeartrtcs Selbstgefühl und eine gewisse Eigenmacht, durchwelche das monarchische Princip fast noch mehr beschränkt erschien als durch die verfassungs- l

mäßigen Rechte des Volks, gab zu seiner Ungunst bei dem Mitregenten die erste Veran-lassung. Schon im Anfänge des I. > 834 hatte er einmal das Justizministerium abgebcn !

müssen und nur das Ministerium des Innern behalten; doch bereits im Oct. desselbenJah- !

res vereinigte er wieder beide. Eine gewisse Energie, die manche» seiner Feinde ihm zum I