66Ü Harburg Hardenberg (Karl Aug., Fürst von)
18 Schlachten. Im I. 1042 nach Byzanz zurückgekehrt, verlangte er, al« ihm die Nachricht wurde, daß sein Neffe Magnus Norwegen und Dänemark geerbt habe, seine Entlas.sung und wurde, als er selbst unter glänzenden Anerbietungen länger zu bleiben sich wei-gerte, gefangen gesetzt. Glücklich entkam er jedoch zum ruff. Großfürsten Jaroslaw, ver-wählte sich in Nowogorod mit dessen Tochter Elisabeth und langte 1045 beim Könige vonSchweden, einem Verwandten seiner Gemahlin, an. Sehr bald eroberte er sich von Magnuseinen Theil Norwegens und bestieg 1047 als Alleinherrscher den Thron. Er blieb 1067in einer Schlacht in England, und sein männlicher Stamm erlosch mit Hakon VII. im1.1319.
Harburg oder Haarburg, Stadt im hannov. Landdrosteibezirke Lüneburg, amEinflüsse der Seve in die Elbe, die hier eine Meile breit ist, zählt gegen 5000 E., hat einnach alter Art befestigtes Schloß, das früher von 1524—1642 Residenz der harburgischenLinie deS lüneburger Hauses war, eine gelehrte Schule, eine Strafanstalt für Verbrecher,lebhaften Spedition-» und Transitohandel, besonders mit Holz, eine Pulvermühle, Wachs-bleichen und Zuckerfabriken. Von hier findet eine tägliche Überfahrt nach Hamburg ge-wöhnlich mittels sogenannter Evern, d. h. großer, offener Segelboote, im Sommer auchmittels einer Dampffähre statt. Die Stadt gehörte früher zum Erzstift Bremen, erhielt>297 Stadtrechte, wurde 1376 mit Lüneburg fest vereinigt, kam 1705 an Hannover undlitt während der franz. Occupatio« im I. 1812 und 1813 durch Davoust großen Schaden.
Harcourt, ein nach dem Flecken Harcourt in der Normandie benanntes altes Herren-geschlecht, welches in den langwierigen franz.-engl. Kriegen eine Rolle spielte und 1338 inden franz. Grafenstand erhoben ward. Mit demselben ist nicht zu verwechseln derjenigeZweig der Herzoge von Guise (s. d.), welcher, seit der Vermählung des Rene von Loth-ringen mit einer GräfinHarcourt, neben dem TitelHerzoge von Elboeuf auch den als Grafenvon H. führt. Aus ersterm Stamm entsproßte der sowol als Krieger, besonders aber alsDiplomat ausgezeichnete Henri d'H-, geb. >654, gest. 1718, der, als der span. Zweigder Habsburger im Erlöschen war, als franz. Bevollmächtigter nach Madrid gesandt, durchseine liebenswürdige Gemahlin und durch die Hofdame der span. Königin, eine GräfinBerlepsch, so geschickt zu intriguiren wußte, daß er dem franz. Prinzen Philipp (V.) aufden Thron von Spanien verhalf. Ludwig XIV. lohnte seine Dienste dadurch, daß er ihn>700 zum Herzog und seine Besitzungen, die Marquisette Thury und Lamotte-Harcourt,zum Herzoglhum erhob. Seine Nachkommenschaft hat sich bis auf die neuere Zeit erhalten.
Hardenberg, eine Burg unweit Nörthen im Königreich Hannover, ist das Stamm-haus des in neuesten Tagen so berühmt gewordenen Hardenberg«scheu Geschlechts,welches dasselbe schon in der ersten Hälfte des 13. Jahrh. als erzbischöflich Mainz. Burg-männer und in der Folge als Eigcnthümer inne hatte. Die nach und nach weiter verzweigteFamilie hat dieses ehrwürdige Stammschloß fortwährend besessen und in baulichem Standeerhalten. Gegen Ende des vorigen Jahrh. brachte daselbst von Lang (s. d.) zwei Jahrezu, um im Aufträge des nachmaligen Fürsten, Staatskanzlerö Karl Aug. von Harden-berg (s.d.) die Geschichte der Burg und des Geschlechts zu bearbeiten, welche jedoch nieim Druck erschienen ist; dagegen hat I. Wolf eine schätzbare Monographie darüber her-ausgegeben (2 Bde., Gött. 1824).
Hardenberg (Karl Aug., Fürst von), einer der verdientesten preuß. Staatsmänner,geb. zu Effenroda tm Hannoverschen am 31. Mai 1750, studirte in Leipzig und Güttingenund trat dann 1770 als Kammerrath in vaterländische Dienste. Nach einem mehrjährigenAufenthalt behufs der Ausbildung seiner ungewöhnlichen Talente in Wetzlar, Regens-burg, Wien und Berlin besuchte er Frankreich, Holland und England und wurde nach sei-ner Heimkehr >778 Geh. Kammerrath und in den Grafenstand erhoben. Ein Privat-zwist mit dem Prinzen von Wales bewog ihn 1782, den hannov. Staatsdienst zu ver-lassen, worauf ihn der Herzog von Braunschweig zum Wirklichen Geh. Rath und 1787zum Präsidenten des Kammercollcgiums ernannte. Schon seitdem er nach dem Tode Fried-rich's II. das in des Herzogs von Braunschweig Hände niedergelegte Testament desselbenan Friedrich Wilhelm II. zu bringen beauftragt war, hatte er dessen Aufmerksamkeit aufsich gelenkt; als daher 1790 der Markgraf von Ansbach und Baireuth von dem Königevon Preußen einen Minister für seine Fürstenthümer verlangte, empfahl Friedrich Wil-