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Hannover 651
dannstädlische Ständeversammlung zu Gunsten der Verfassung von 1833 aus und fürdcsfallsige Anträge ihrer Negierungen bei dem Bundestage, was iudeß Alles nichts half.Am Schlüsse des I. l838 traten mehre wichtige Veränderungen in der Organisation derHähern Staatsbehörden ein. Die alte Domaincnkammcr wurde durch eine neue ersetzt undan die Stelle des Gcheimcnraths trat ein Staatsrath, bestehend ans > 5 ordentlichen und36 außerordentlichen Mitgliedern, welche letztere aber nur auf besondere Berufung in dem-selben erscheinen, in welchem sie dann Sitz und Stimme gleich den ordentlichen hatten.Den Vorsitz behielt sich der König vor, sobald er cs für nöthig erachten würde; zum Prä-sidenten ernannte er seinen Stiefsohn, den Prinzen von Solms. Zu Anfänge des I.1839 fanden allerdings mehrfache Steuerverweigerungen statt, die aber eigentlich wei-ter nichts als faktischen Widerspruch gegen die fernere Erhebung der Steuern bezwecktenweshalb auch die Auspfändungen auf keine Schwierigkeiten stießen. Von der Partei desHofs wurde dagegen namentlich in der Residenz ein beklagcnswerthcr Unfug mit Unter-zeichnung in ihrem Sinne abgefaßter Adressen getrieben. Unvermuthet erfolgte die Wider-berufung der Ständeversammlung auf den 15. Febr. 1839; doch die gesetzliche Anzahlvon Mitgliedern erschien nicht, die Kammern mußten daher abermals vertagt und vonneuem zum 28. Mai berufen werden, wo cs denn nach zehntägigem Harren auch gelang,die in der zweiten Kammer formell nothwendige Zahl von 37 Mitgliedern zusanimenzu-bringen, was um so nöthiger war, da mit dem I. Juli auch die von der letzten Ständcver-sammlung bewilligte Verlängerung des frühem Budgets ablief. Die Kammern bewillig-ten zwar nicht das neue von der Negierung vorgelcgtc Budget, wol aber die Verlängerungdes frühem wieder auf ein Jahr, und wurden, nachdem dieses geschehen, am 29. Juni vertagt.
Die Regierung kam jetzt in eine immer mislichere Lage mit den Kammern undden Wählern; selbst Schritte zur Versöhnung, die sie that, verfehlten des Zwecks, dadie Untersuchung gegen Stüve und die Suspension des Stadtdirectors Nu mann (s. d.)m Hannover, den man die Widerspenstigkeit der Residenz schuldgab, die Misstimmungmehrten. Aus der Verlegenheit half ihr die auf die Protestation der Residenz gegen dieAufhebung des Staatsgrundgcsetzes von >833 beim Bundestage im Scpt. > 839 von dem-selben gegebene Erklärung, die sich weder für noch gegen dic Nechtsbcständigkcit desStaats-grundgesctzes von >833 aussvrach, vielmehr bloß tröstend darauf hinwics, daß sich die Ne-gierung mit den dermaligen Ständen schon einigen werde. Mehre am Ende des I. 1 839««gereichte Petitionen um Auflösung der dermaligen Stände wurden demgemäß vonder Regierung abfällig beschicken und hierauf die allgemeine Ständeversammlung auf denIS. März 1839 berufen. Dieselbe nahm nun willig die ihr vorgelcgtc Verfassung an, be-willigte auch das Budget und wurde, nachdem sie das Criminalgesctzbuch angenommen,am 21. Aug. entlassen. Mehre der Städte, welche sich noch immer nicht fügen wollten,wendeten sich zwar mit einer Protestation gegen die neue Verfassung abermals an denBundestag, ohne indeß hier irgend Etwas anszurichtcn; die Versammlung der ostfries.Provinziallandschaft, welche ebenfalls mit einer Protestation hervortrsk, wurde sofort auf-gelöst. Eine Ableitung von dem Verfaffungsstrcite auf kurze Zeit bot der drohende Ton,welchen Frankreich im I. 1839 gegen Deutschland annahm. Der König verbot nicht nursogleich die Ausführung und Durchführung von Pferden nach Frankreich, was eine erfolg-lose Reclamation von Seiten Frankreichs veranlaß«, sondern nahm auch Gelegenheit, dasHeer auf einen Fuß zu stellen, daß nachmals von den Kammern Reduktionen beantragtwerden mußten. Auch die Stände der osnabrückschen Provinziallandschaft einigten sich nochzu Anfang des J. 1831 zu einer Petition an die Negierung um Wiederherstellung desGrundgesetzes von 1833, jedoch ohne allen Erfolg. Die im I. 1831 berufene Ständever-sammlung wurde am 2. Juni eröffnet. Ungeachtet der Vervollständigung der zweitenKammer durch Minoritätswahlcn ging in derselben doch eine Petition zu Gunsten desStaatsgrnndgesetzcs von 1833 durch, welche die Rathgeber der Krone als des Vertrauensder Stände entbehrend bezciclmctc, der aber die erste Kammer nicht beitrat, worauf dieStändeversammlung am 39. Juni aufgelöst, das Budget aber zufolge des neuen Staats«grundgesetzes auf drei Jahre als fortbestehcnd erklärt wurde. Nachdem hierauf die Negie-rung dir neuen Wahlen mit vielem Eifer betrieben hatte, wurde die neue Ständcvcrsamm-