Druckschrift 
6 (1845) Gebler bis Heilsordnung
Entstehung
Seite
631
Einzelbild herunterladen
 

Hänel (Gnst. Ariedr.)

Hänel (Jak.)

L3l

Bilder von ihnen hcrstammten, was Andere daraus entlehnt hatten, so z. B. Claude Lor-rain (s. Gel e e), dessen „Diber veritsti«" alle Bilder, zu welchen er sich bekannte, in Sepiazeichnung enthalt. Die Handzeichnungen guter Künstler wurden von jeher eifrig ge-sammelt und oft zu Ungeheuern Preisen gekauft. In neuerer Zeit werden sie auch in Mu-seen ausgestellt; im Louvre zu Paris füllen sic bereits eine große Reihe von Sälen. Sehrbedeutende Schätze in diesem Fache enthält besonders Wie», wo sich auch die herrliche

Sammlung des Erzherzogs Karl befindet. Angehende Kenner mögen sich freilich vor ci-' nem nicht seltenen Betrug hüten, indem sehr oft Studien nach einem Bilde als Original-entwürfe zu demselben verkauft werden.

Hänel (Gust. Friedr.), Hofrath und ordentlicher Professor der juristischen Quellen-kunde zu Leipzig, geb. daselbst am 5. Oct. 179:!, studirtc, auf der Klosterschule zu Roßlebeni vorgcbildet, in Leipzig, später in Göttingen, dort insbesondere an Haubold, hier an Hugoi sich anschließend, eine Verbindung, durch welche seine spätere fruchtbringende Richtung

I nach der historischen Seite des Rechts entschieden wurde. In Leipzig habilitirte er sich l 8 l 6

durch Vcrtheidignng der Dissertation „De testrunonto militari". Sein Auftreten fiel in einec Zeit, in welcher die Aufdeckcmg und Sichtung der Quellen des röm. RechtS als Haupt-l aufgabe und Grundbedingung für die wissenschaftliche Pflege der Dogmen erkannt wur-k den, und cs hat H. das Verdienst, für Lösung derselben mit redlichem Fleiße und nicht ohne,, bedeutende Opfer beigctragen zu haben. Nach mehrjähriger, auch durch Ertheilung eineraußerordentlichen Professur anerkannter Lehrthätigkeit, unternahm er eine wissenschaft-liche Reise, während deren siebenjähriger Dauer er die Bibliotheken Italiens, der Schweiz,Frankreichs, Spaniens, Portugals, Englands und der Niederlande, zunächst mit derRich-tung auf die Handschriften der vorjustinianischen Rechtsbücher, dann aber auch mit demZwecke durchforschte, die handschriftlichen Schätze überhaupt aufzuschließen und zum Ge-, Weingut der gelehrten Welt werden zu lassen. Als nächstes Resultat derselben erschienen^ seine „Cstalogi librornm mamiscriptt., gui in bidliotbecis 6slliae, Helvetia«, öel^iue,> üritauniae magnse, Lirpaoiae, Imsitauiae asservaotur" (Lpz. 1829, -1.), welche diej rastlose Thätigkeit wie den seltenen, in der Würdigung des Alters der einzelnen Hand-schriften bewährten Takt des Herausgebers glänzend beurkunden. Ein weiteres Ergebnißr waren die „Dissenriooe-! llominorum, sive cnutroversiae veteruw jurir romani interzire-

? tum, <pi! glossator«, vucantur" (Lpz. 1834), ein mit unsäglicher Mühe zugänglich ge-il machtes Hülfsmittel für die Geschichte der Dogmen des röm. Rechts aus einer Zeit, welche

- ohne gelehrte Bildung, aber mit großer Innerlichkeit und Jugendkraft dem röm. Rechtesich zugewendet hatte. An diese schlossen sich an die Varianten zu der ArndtS'schcn Aus-gabe des Paulus (Bonn 1833), die „^ntiPis »Iiminaria collicis Ureollosisni" (Lpz.

! 1834) und die „(lollicis OreForiani et collici» 8ermog«lllani kragmeata all XXV lil)d.

- lUz--. etc. Lllem reco^uits" (Bonn > 838, 4.) und dieselben „all XXXVl Iibb. ölss. etc. lill.

^ rec." (Bonn l 837, 4.). Diese letzter» Arbeiten waren die Vorläufer einer vollständigen

kritischen Ausgabe des „Ollex l'keallasianus" (Bonn 1839 — 42, 4.), der die Verglei-chung von nicht weniger als 54 Handschriften zu Grunde liegt. Diesem großartigen Un-ternehmen ließ er eine Ausgabe der „lXovellao con5titutioue8 lmpp. ^keollosil 11., Valsu-tmiani III., bluxiini, lAsjoriani, 8everi, Vutliemü" (Bonn 1844, 4.) folgen, denen er dieI „XVIII. cnnstitutivues, .lac. 8rrmonlln» ellillit" anschloß, über welche er bereits im! I. 184v eine akademische Dissertation geschrieben hatte. Außerdem besitzen wir von ihm! einzelne werthvolle Mittheilungen in Richter's „Kritischen Jahrbüchern", die Gratulations-schrisk an Hugo „I-egis romanae Visigotünnun particnl-r" (Lpz. 1838, 4.) und die beieiner später» Gelegenheit erschienene Ausgabe der unter dem Namen des „b)Ipmou8 ll«ellenllo" (Lpz. 1838) bekannten Schrift über den Proccß. Zum Hosralh und ordentlichenProfessor wurde H. 1838 ernannt.

> Hänel (Jak.) oder Handl, genannt GalluS, einer der ausgezeichnetstcn Compo-

nisten des > ti.Jahrh., wurde um 1550 zu Krain geboren und war dann Vorsteher der Ka-pelle des Bischofs zu Olmütz und später kaiserlicher Kapellmeister zu Wien. Er starb sehrjung zu Prag am 4. Juli 1591. Unter seinen zahlreichen geistlichen Compositionen, dieauch meist im Druck erschienen, befindet sich eine überaus kunstreiche Motette für vier sechs-