Handschriften
Handwerk 629
! readgis); jetzt aber ist diese Besiegelung nicht mehr erfodcrlich. Doch rührt davon noch! die Benennung elocumentnm giisrsntigiat»,» her, die man den zum Executivprocessegeeigneten Urkunden, welche die oben angeführten Erfodernisse halten, beilegt. Wenn einunredlicher Schuldner seine Handschrift ableugncn will, so kann ihm dadurch begegnet- werden, daß andere von ihm anerkannte Schriften vorgelegt und durch Sachverständigemit der streitigen Handschrift verglichen werden. Aber freilich ist die Vergleichung derj Handschrift ein gefährliches und großem Mißbrauche ausgesetztes Mittel. Sie bewirkt da-
^ her auch keinen völligen Beweis, sondern es kann nur, wenn andere Beweismittel oder ein
Erfüllungseid des Gläubigers hinzukommen, die Handschrift für echt angenommen wer-l den. Manche Proceßordnungen, z. B. die königlich sächs., lassen die Vergleichung der' Handschriften gar nicht mehr zu.
^ Handschriften, s. Manuscripte.
^ Handwaffen stehen den Feuerwaffen gegenüber und gehören zu den ältesten Waf-fen. Mit der Hand unmittelbar gegen den Feind geführt, gehen sie von der Keule, dem! Streithammer, Schwerte, Dolch und Seitengewehr zur Hellebarde, Pike, Lanze und
' zum Bayonnet über. Soll die Handwaffe nur zum Gefecht von Mann gegen Mann die-
nen, so muß sie kurz, handlich und leicht fortzubringen sein; am gefährlichsten wirkt hier' der Dolch und der Streithammer. Die Pike bleibt mehr für das Masscngefccht geeignetund wird noch jetzt bei der Verthcidigung von Breschen und für Truppen angcwcndet, die< nicht füglich anders bewaffnet werden können, z.B.dcrLandsturm. Der Cavalerist braucht, nur den Säbel oder Pallasch und die Lanze. In der neuern Zeit, wo das Bayonnetfechten, immer mehr geübt wird, ist die Lanze nicht mehr geeignet, im Einzelngcfecht den Sieg dess Cavaleristen über den Infanteristen zu sichern.
Handwerk heißt strcnggenommcn nur diejenige mechanische Beschäftigung, mittelss deren die rohen Naturprodukte in denjenigen Zustand versetzt werden, in welchem sie un-
s mittelbar verbraucht oder noch anderweit verarbeitet werden können, da zu Herstellung
' irgend eines Gegenstandes oft drei und wol noch mehre Handwerke nacheinander in Thä-
, tigkeit gesetzt werden müssen. Von der Kunst unterscheidet sich das Handwerk dadurch,
daß bei der ersten neben der mechanischen Arbeit auch noch eine höhere intellektuelle Bildungl und die Mitwirkung des verfeinerten Geschmacks erfodcrlich sind; doch wird cs oft sehrschwer, die strenge Grenzlinie zwischen beiden aufzufinden. Im weitern Sinne und alsl technischer Ausdruck genommen, bedeutet Handwerk die Eesammtheit der Individuen,l welche sich mit einer und derselben mechanischen Beschäftigung in einem Orte abgcben,
^ doch bedient man sich dafür auch vielfach des Ausdrucks Gewerk. In den frühesten Zei-: ten hatte man keine Handwerke oder Gewerke; Jeder sorgte für seine eigenen Bedürfnisse.
Später wurden die meisten derartigen Arbeiten den Weibern und den Sklaven überlassen,l und seit dem Anfänge des II. Jahrh. beschäftigten sich auch Mönche und Nonnen mit
l Handwerksarbciten. Im l 2. Jahrh. finden wir die ersten Spuren von Zünften und Ge-
werken, die sich immer fester crnstituirtcn, je mehr sich daS bürgerliche Leben in den Städ-^ ten ausbildete. Die ansässigen Mitglieder einer solchen Zunft oder eines Gewerks, welchej es in ihrer Beschäftigung zu einem gewissen Grade von Vollkommenheit gebracht hatten,j . erhielten den Namen Meister. Unter ihnen arbeiteten die Handwerksgesellen oder Gesel-/ len, die zuvor als Lehrlinge eine gewisse Lehrzeit zu bestehen hatten. Ein Geselle, welcher^ Meister werden wollte, mußte nicht allein darthun, daß er einige Zeit aufNeisen gewesen (ge-wandert) sei, sondern er mußte auch durch ein Probestück (Meisterstück) beweisen, daß er denerfoderliche» Grad von Geschicklichkeit erlangt habe und selber wieder Lehrlinge zu Gesellenheranzubilden im Stande sei. In sehr vielen Staaten besteht diese Einrichtung noch gegen-wärtig, während man in andern weniger streng ist. Die Handwerksgesehe waren in frü-! herer Zeit sehr geschärft und nicht Jeder konnte in irgend ein Gewerk ausgenommen wer-den; so war z. B. ein unehelich Geborener oder der Sohn eines Scharfrichters von vornherein von der Aufnahme in die meisten Handwerke ausgeschlossen; doch ist man meist^ auch von diesen Vorurtheilen zurückgekommcn. Derselbe Fall findet mit einer großen Zahlvon Handwerksgebräuchcn statt, durch welche ehedem eine engere Verbindung der Gc-wc-rksgenossen bezweckt und manchen Betrügereien vorgebeugt werden sollte. Dahin ge-
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