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6 (1845) Gebler bis Heilsordnung
Entstehung
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Hamburg 595

ßigkeitsvercin, seit >810; der Verein für Beförderung nützlicher Gewerbe unter denJsrac-litcn, gestiftet >82:;, der israel.Vorschußvercin und die 1837 begründete Hermann Heine',sche Stiftung, eine Vorschußanstalt für Israeliten. Außerdem gibt es noch eine große An-zahl von Witwenkasscn und wohlthätigcn Anstalten für einzelne Stande und Elasten.Auch fehlt es nicht an öffentlichen Bädern, Bade - und Schwimmanstalten. Berühmtsind die wohlorganisirten Feuerlöschansialten, deren Rufe jedoch der große Brand imI. 18-12 geschadet hat. Den Haupterwerbszwcig der Stadt bildet der Handel, theils inWcchsclgcschäften, theils in Eigenhandel und Commissionshandel bestehend. Zur Unter-stützung desselben dienen die >819 gestiftete Bank (s. Banken), die Börse und andereAnstalten. An Schiffen liefen in H. in den letztem Jahren im Durchschnitt über 500t)ein; eigene Schiffe zählt cs etwa 200. Eine regelmäßige Dampfschiffahrt verbindet H.mit Kuxhafen, Hüll, London, Amsterdam, Havre und andern Städten; eine Dampffähregeht täglich zwischen H. und Harburg. Eine Eisenbahn, die H. mit Berlin verbinden soll,führt bis Bergedorf. Eine Telcgraphenlinie ist zwischen H. und Kuxhafen eingerichtet.Die Fabriken sind verhältnißmäßig nicht von großer Bedeutung; obenan stehen die Zucker,raffinaderien, die Cigarren- und Nauchtabackfabriken; doch fehlt es auch nicht an Fabri-kenund Manufactur aller andern Art; auch die Branntweinbrennereien haben sich ge-mehrt und die Bierbrauereien gehoben. Namentlich bedeutend ist der Handel mit geräu-chertem Fleisch (Hamburger Rauchfleisch) und mit Federspulen (HamburgerPosen). Das Bürgerrecht zerfällt in das große Bürgerrecht und das Kleinbürgerrecht;erstercs, welches sehr theucr ist, muß Jeder erwerben, der Transitohandel treiben und einFolium bei der Bank haben will. Erbgesessener Bürger ist Jeder, welcher lOOOTHlr. Spe-ckes in städtischen Grundstücken oder 2000 Thlr. in Grundstücken im Hamburger Gebiet an-gelegt hat. Vgl- Neddermeyer,Zur Topographie und Statistik von H." (Hamb. 1813).

Das hamburgerGebict umfaßt etwas über 7imM. Areal, mit, die Stadt einge-schlossen, ungefähr >50000 E., und besteht aus den nahe bei der Stadt gelegenen Inselnund Dörfern; aus dem Amte Nitzebüttcl im Nordwesten des Herzogthums Bremen mitden Flecken Nitzebüttcl und Kuxhafcn (s. d.) und der Insel Neuwerk; und aus dem imOsten der Stadt gelegenen Amte Bergedorf, gewöhnlich die Vierlande (s. d.) genannt,in dessen Besitz sich H. mit Lübeck theilt. Vgl. Dittmann,Geographisch-statistische Über-sicht 1>es Territoriums von H." (Hamb. 1825).

Die Hamburger Staats verfassu n g, eine gemäßigte Demokratie, beruht auf demdurch kaiserliche Commissarien errichteten Hauptrecesse von 1712 und ist seit dem Hergestell,ten Frieden wieder ganz dieselbe wie vor 181 o. An der Spitze des Staats steht der Senat,bestehend aus vier Bürgermeistern und 21 Nathsherren mit Sitz und Stimme, welchersich durch eine künstliche Verbindung von Wahl und Loos selbst ergänzt. Drei Bürgermei-ster und elf Nathsherren sind graduirte Juristen, die übrigen Kaufleute. Zugeordnet sinddem Senat vier Syndici, ein Prolonotar, ein Archivar und zwei Tecretarien, die aber nurein Votum cnnsultstivum haben. Der Senat hat die executive Gewalt, kann aber ohneZustimmung der erbgesesscnen, d. h. der bevorrechteten, stimmfähigen Bürger, deren Zahlaber gegen die Gesammtzahl der Bürger sehr gering ist, keine wichtigen Veränderungentreffen. Die erbgesessene Bürgerschaft ist in fünf Kirchspiele gethcilt, deren jedes 36 Bür-ger zu dem großen Ausschüsse oder dem Collegium der Hundertachtziger wählt. Aus die-sem wird das Collegium der Sechziger gewählt, dessen 15 älteste Mitglieder das Collegiumder Oberalten bilden. Nur die letzter» und der Senat werden besoldet. Eine eigene Com-mission von Bürgern hat die Verwaltung der Finanzen. Die Justiz wird von mehren Be-hörden, in zweiter Instanz von dem Obergericht und in der letzten von dem gemeinschaft-lichen Oberappellationsgericht der freien Städte zu Lübeck verwaltet. Die öffentlichen Ein-künfte H.S waren von jeher sehr bedeutend, ohne daß die Abgaben drückend gewcscr. wären,bis in Folge der schweren Schulden, welche besonders die franz. Herrschaft über die Stadtgebracht hatte, eine bedeutende Erhöhung der Abgaben von den Grundstücken ein.'rctcnmußte. Die Staatseinkünfte belaufen sich jährlich auf 5 Mill. Mark Courant; die Staats-schulden betrugen etwa noch 23 Mill., als sie durch die wegen des Brandes im J. 1812