Habeneck Häberlin 549
men. wie z. B. >931, wo gegen die von dem König selbst oder dem Geheimen Rathe ge-schehenen Verhaftungen Schutz gewährt wurde. Karl's II. willkürliche Regierung machtenoch schärfere Bestimmungen nöthig, bis endlich 1979 die berühmte Habeas-Corpus-Acte begründet wurde, welche die Engländer als ihre zweite iUugna cksrta betrachten,und worin die Art und Weise, wie man ein Halieas corpus erhalten kann, so klar bestimmtist, daß, so lange dieses Gesetz besteht, kein engl. Unterthan im Gefängniß gehalten werdenrann, außer in den Fällen, wo es das Gesetz rechtfertigt. Gegen Richter, Gefängnißauf-seher und andere Beamte, welche der Acte zuwiderhandeln, sind nachdrückliche Strafen fest-gesetzt, wogegen kein höherer Befehl und der König selbst nicht schützen kann. In Fällen derdringendsten Noth, wenn der Staat in Gefahr ist, kann zwar, wie dies 1793, 179-1 und>817 geschah, die Habcas-Corpus-Actc eine Zeit lang außerKraft gesetzt werden; aber nurdie gesetzgebende Gewalt oder das Parlament kann die Krone dazu ermächtigen, und fort-während bleiben die Minister verantwortlich, denen indeß, wenn die Suspension des 11a-beu» CNI PII» wieder aufhört, wegen der inzwischen stattgefundenen Verhaftungen gewöhn-lich eine Ulli uk iixiemnity (Niederschlagung der Entschädigungsansprüche) gegeben wirb,weil sonst von den Verhafteten sehr lästige Processe im Civilwege gegen sic angefangenwerden würden.
Habeneck (Ant. Franz), Professor des Violinspiels und Gcneralinspector der Stu-dien am Conscrvatorium der Musik und erster Kapellmeister der königlichen Musikakade-mie zu Paris, nimmt in diesen Eigenschaften, sowie als Dircctor der von ihm hervorge-rufenen jährlichen Conscrvatoirconcerte, eine Stellung ein, die einzig genannt werdenmuß, und der Wichtigkeit dieser Stellung entspricht seine Wirksamkeit. Er ist prakti-scher Musiker durch und durch, der, ins kleinste Detail eingreifend, sein Orchester hand-habt wie seine Geige. Er war es auch, der als Dircctor der großen Oper Rossini nach Pa-ris zog und zur Compositivn mehrcr seiner bedeutendsten Opern veranlaßtc, der Beethoven'sQuartetten und Symphonien in Frankreich Eingang verschaffte und ihnen in den Con-servatoirconcerten ein Orchester schuf, das seines Gleichen nirgend hat. H. wurde zu Me-zicres am I. Juni 1781 geboren. Sein Vater, Adam H., stammte aus der Gegend vonManheim und war Fagottist bei einem franz. Regimente und von ihm erhielt der Sohnden ersten Unterricht im Violinspiel. Nachdem er sich, früh schon die Aufmerksamkeit derKenner erregend, durch ein Concert die Reisekosten verschafft hatte, kam er, kaum 29 Jahrealt, nach Paris, wo sehr bald Baillot (s. d.) sich seiner annahm. Er erhielt eine Frei-stelle im Conservatoir, gewann drei Jahre später den ersten Preis im Violinspiele und er-langte nach mancherlei Widerwärtigkeiten eine einigermaßen gesicherte Stellung durch dieKaiserin Jvsephine, die ihm >299 Francs Gehalt aussehte. Später wurde er zweiterSolospieler neben Kreutzer, und nach und nach aufrückend erster Kapellmeister und 1821Dircctor der großen Oper. Ale indeß 1821 der Graf de Larochefoucauld die Oberleitungder königlichen Theater übernahm, trat er wieder in seine Function als Kapellmeister zu-rück, bis er 1831 Baillot's Nachfolger und Gcneralinspector wurde. — Sein Bruder,Joseph H., geb. 1785, ist zweiter Orchesterdirigent der komischen Oper; ein anderer,Loren tinH., geb. 1787, erster Violinist bei der großen Oper.
Häberlin (Karl. Friedr.), ein berühmter deutscher Staatsrechtslehre!:, geb. zuHelm-stcdt am ä.Aug. 1759, war der Sohn Franz Domini cus H.'s, geb. 1729, gest. 1787,der sich als Verfasser der „Allgemeinen Weltgeschichte" (12 Bde., Halle 1797—73) undder „Neuesten deutschen Reichsgcschichte" (21 Bde-,'Halle 177-1—89) rühmlich bekanntgemacht hat. Nachdem H. das Studium der Rechte auf der Universität seiner Vaterstadtbeendet, erhielt er eine Anstellung bei der Justizkanzlei zu Wolfenbüttel, von wo er 1782dem Rufe als Professor des deutschen Staatsrechts nach Erlangen folgte. Schon 1789kehrte er als Professor des Staatsrechts nach Helmstedt zurück, wo er 1799 den Titel alsGeh. Jusiizrath erhielt. Als Geschäftsträger des Herzogs von Braunschweig wohnte erdem Congresse in Nastadt bei und zeigte sich hier als einen scharfen Beobachter des Gangsder deutschen Angelegenheiten. Nach Errichtung des Königreichs Westfalen wurde er zumMitgliede der Neichsständc und der Gesetzcommission ernannt; allein Krankheit nöthigt,.ihn, sich von Kassel nach Helmstedt zurückzubegeben, wo er wenige Tage nach seiner An-