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6 (1845) Gebler bis Heilsordnung
Entstehung
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518
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518 Günther (Karl Friede.)

sches Talent aus, versäumte aber, eitel gemacht durch die Leichtigkeit, womit er producirte,wie durch die ihm gespendeten Lobsprüchc, seinen Geist mit ernsten Dingen zu nähren.Trotz der Ermahnungen seiner akademischen Lehrer in Wittenberg und seiner Freunde imVaterlande ergab er sich einem wüsten zügellosen Leben, bot sein Talent dem Meistbieten-den feil, verspottete in bittcrn Satiren Die, welche ihm Vorstellungen machten, und wurdeendlich Schulden halber festgesetzt. Später fand er in Leipzig anMcnckcn einen Beschützer,gab Hoffnungen auf Besserung seines Lebenswandels und verfaßte in dieser Periode seinGedicht auf-dcn passarowitzer Frieden, das ihn schnell bekannt machte, ohne leine äußereLage zu verbessern. Auf Mencken's Empfehlung wurde er dem Könige von Polen undKurfürsten von Sachsen, der sich seiner anzunehmen versprach, vorgcstellt, aber mit Verach-tung entlassen, da er vor dem Könige bis zur Sinn- und Sprachlosigkeit betrunken erschien.Auch Mencken zog nun seine Hand von ihm ab und'G. irrte nun heimatlos umher, fristetesein Dasein von den Wohlthaten seiner Bekannten, versank immer tiefer in Ausschweifun-gen und starb im äußersten Elend zu Jena am I 8. März l 7 23. Seine selbst von Goethehochgeschätzten Lieder und Oden zeichnen sich durch Schwung der Sprache, Empfindungund freie Bewegung vor den meisten ihrer Zeit und namentlich denen der schlesischen Schule,deren letzter Dichter er war, vorthcilhaft aus; aber wie in seinem Leben wechseln auch inseine» Gedichten Abspannung und Ermattung mit jenen Lichtblitzcn des in ihm wohnen-den Genius, der selbst noch.in den letzten Augenblicken seines in Jammer und Gemeinheitversinkenden Lebens blitzähnlich durch die Nacht hervorbrach. Neben das Edelste imdHöchste stellt sich in seinen Dichtungen das Gemeine, Freche und Lascive; aber schon da-durch, daß er darin seine Subjektivität frei und fessellvs walten ließ, bezeichnet er die demrein deutschen Liede eigcnthümliche Empfindungsseire und steht somit innerhalb seiner inPedanterien und empfindungslosen Spielereien befangenen Periode als ein lyrisches Phä-nomen da. Man hat auch von ihm einige treffliche Satiren und Episteln. SeineGe-dichte" wurden nach seinem Tode gesammelt (1 Bde., Brest. 172338; 6. Aust., 1763);eine Auswahl derselben befindet sich in MüllersBibliothek deutscher Dichter des >7.Jahrh." (Bd. >6). Die angeblich von ihm selbst verfaßte Geschichte seines Lebens, dereinige Briese von ihm an Freunde angehängt sind, erschien zu Leipzig 1732. Vgl. Hoff-man»,Joh. Ehr. G.; ein literarisch-historischer Versuch" (Brest. >833).

Günther (Karl Friedr.), Ordinarius der Juristenfacultät, Domherr und erster or-dentlicher Professor des Rechts an der Universität zu Leipzig, geb. daselbst 1786, der SohnJoh. Gottlieb Friedr. G.'s, der, ein ausgezeichneter Ädvocat, 181!« starb, wurde aufder leipziger Nicolaischule und der Fürstenschule zu Grimma vorgebildet und studirte seit1863 in Leipzig, wo er 1868 als Doctor der Rechte promovirte. Hierauf widmete er sichdem Sachwalterstande, in welchem er mit großem Glück und entschiedener Tüchtigkeit undGewandtheit arbeitete. Im I. 1825 wurde er indeß ordentliches Mitglied der Spruchfa-cultät; auch trat er 1826 zugleich als akademischer Lehrer in den praktischen Fächern derRechtswissenschaft auf und erwarb sich in beiden Beziehungen bald einen so hohen Rufdaß er 1828 nach Biener's (s. d.) Tode, obgleich eins der jünger» Mitglieder, das Or-dinariat dieses Collegiums erhielt, welches er noch bekleidet und mit welchem die obenbe-zeichneten akademischen Stellen und Würden verbunden sind. Er nahm an der 1836 und1831 erfolgenden Umgestaltung der städtischen Verfassung als Vorsteher der Repräsen-tanten der leipziger Bürgerschaft den thätigsten und glücklichsten Antheil, sowie er auch alsRector der Universität und als Vertreter derselben in der ersten Kammer der Ständever-sammlung, was er auf mehren Landtagen war, auf die Gestaltung der akademischen Ver-hältnisse nicht ohne ersprießlichen Einfluß blieb. Die letztere Function öffnete seiner umfas-senden Thätigkeit zugleich ein anderes Feld, das derMitberattzung über manche sehr wich-tige Gesetzentwürfe, wie denn namentlich das Strafgesetzbuch ihm, trotz mancher entgegen-stehenden Hindernisse, mehre vorzügliche Verbesserungen verdankt. Denselben Scharfsinnund dieselbe Klarheit der Übersicht und Einsicht, den er als juristischer Praktiker und alsakademischerLehrer bekundet, bezeugen seine sehr geschätzten Programme, deren er eine großeAnzahl schrieb und von denen einige, wieHe ckocumenti uotü.ue »«-eie E,.->t>t>ienüa",ve sure s<juuruw" u. s. w-, den Charakter kleiner Monographien haben, während andere