482 Grundeigenthum
nicht minder wichtigen Besitztümern der Eeldmächte daneben sah; die Beschränkungendes Versügungsrcchts über das Grundeigcnthum wurden beschwerlich und schädlich, wiedas Capital in andern Erwerbszwcigen ein freieres und lohnenderes Feld fand; die zurück-gesetzten Geschwister sahen jetzt mit Neid auf den begünstigten Bruder, fanden auswärtseine größere Concurrenz der Gewerbsbevölkerung, zu der allein sic jetzt übertreten konnten,da zumal auch die Wissenschaft exclusiver ist als die Kirche war, und weil sie aufder Grund-lage der Bildung ruht, die höhern Stände mehr begünstigt; sie fanden daheim eine weni-ger bereite Zuflucht, und Neid und Verbitterung verzwistetcn die Familien; hauptsächlichder von Steuern und Lasten erdrückte Landmann mußte, wenn er nicht ins äußerste Elendversinken wollte, darauf denken, seinem Boden den möglichst höchsten Ertrag abzugewinnen,und dazu fehlte ihm die Freiheit des Verkehrs und Gcbahrens mit dem Boden. Auch dergrößere Grundherr lernte rechnen und wie seine politische Bevorzugung nach und nach ge-schwächt wurde, sing er an, aufs Geld zu denken und fand sich darin mannichfach beengtund behindert; endlich der Staat brauchte eine größere Fruchtmassc zur Ernährung seinerBevölkerung und größern Neichthum des Volks zur Bestreitung seiner Bedürfnisse. Des-halb fanden die auch von der politischen und socialen Seite genährten Strebungen in demwirthschaftlichen Gebiete Unterstützung, und das in vielen Ländern ganz oder theilweiseerhörte Streben der Zeit ging auf Freigebung des Verkehrs mit Grund und Boden undaus Befreiung des Bodens von seinen Lasten und Fesseln. Man foderte und erhielt auchzum Theil Freiheit der Dismembrationen (s. d.), Gutsarrvndirung, Aufhebung desLehnswesens, der Majorate und Fideicommisse, Theilung der Gemeinheiten, gleiche Erb-folge, Freiheit der Veräußerung, der Verpfändung, hauptsächlich Ablösung der dem Bodenaufliegenden Erundlasten, der Froh nen (s. d.), Zehntens, d.), Hutungs- und Trifk-gerechtigkeiten, Dienstbarkeiten aller Art, Zinsen, Lieferungen, Gefälle. Man foderte dieInitiative der Ablösung (das Provocationsrecht) für beide Theile, die Berechtigten unddie Verpflichteten, ging von dem Grundsätze aus, daß dem Berechtigten der bisher bezo-gene Vortheil unter großer Erleichterung des Verpflichteten, aber in anderer Form, durchLandabtretung, Capital oder Rente, gesichert werden könne, zumal auch der Berechtigtedurch die Frohnen und Triftrechte in seinem Wirthschaftsbetriebe sehr beengt und an Sta-bilität gebunden war, und erleichterte die Sache auch vom Staate aus durch directe Zu-schüsse, wie in Baden, durch Errichtung von Landescreditkassen, wie in Kurhessen, vonLandrentenbanken, wie in Sachsen u. s. w. Hier und da führte freilich revolutionaire Ee-waltthat oder revolutionaire, d.h. das Recht verletzende Gesetzgebung die Maßregel in derArt des heil. Crispin durch, daß sie dem vermeintlich Neichen ohne Weiteres nahm, umdem Armen zu geben, und zwar dies nicht in der Form der Besteuerung aller Staatsbür-ger in verhältnißmäßiger Gleichheit, sondern nur eine einzelne Classe belastend. Im Gan-zen ist man aber doch in Deutschland nicht auf die lege« agrariae der Alten gekommen, sowenig wie auf die der Natur der Dinge und namentlich den Bevölkerungsgesetzen wider-strebende gleiche Vertheilung des Grund und Bodens, die auch im Alterthume oft versuchtworden und nie Bestand hatte.
Ging die alte Verfassung auf Sicherheit, so ging die neue auf Freiheit. Faßte jeneden Wohlstand der Eeschäftstreibenden, so faßte diese die Blüte des Geschäftszweigs insAuge. Auch sie hat manche Klagen und Beschwerden in ihrem Gefolge gehabt, und wenneine Neaction dcS Sonderintcresses gegen sie zu erwarten war, so ist doch auch eine auf pa-triotische Zweifel begründete Anklage gegen die neue Agrarverfassung nicht befremdlich.Man klagt über in manchen Gegenden eingetretene wahre Bodenzertrümmerung, welcheden Verfall des Landbaus und das Verschwinden des Bauernstands zur Folge gehabt,über zu schnelle Veränderung der Besitzer, Verarmung sonst wohlgeseffener Familien, daßder Acker zur Waare werde und Eüterwucher ein schlimmes Spiel treibe; hauptsächlichfindet man vielfach eine drückende Überschuldung der Güter und behauptet, der Bauer seiaus der Vormundschaft des Grundherrn in die viel drückendere Abhängigkeit von demGläubiger, vielfach dem Juden, gerathcn. Jndeß sind diese Klagen meist örtliche, durchanderweite Umstände oder Mängel in den betreffenden und andern Gesetzen begründet,und von andern Gegenden kommen ganz entgegengesetzte Berichte. Auch sind wir in die-