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6 (1845) Gebler bis Heilsordnung
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442 Großbritannien

mütterlicher Seite aus dem Hause Lancaster, das Amt des Rächers und die Rolle einesPrätendenten. Derselbe landete am 0. Aug. 1485 mit 2900 Franzosen in Südwales,zog die Unzufriedenen an sich und überwand und ködkete den König Richard III. (s. d.)am 22. Aug. im Treffen bei Bosworth. Mit Richard endete das Haus Plantagenet, dasEngland so viele große Männer gegeben.

Als Heinrich VII. (s. d.), 1485—1509, der erste König aus dem Hause Tu-dor (s. d.), den Thron bestieg, sehnte sich das Volk nach Ruhe und einer friedlichen Ent-faltung des bürgerlichen Lebens. Der König benutzte diese Stimmung nicht nur zur Be-festigung seiner Dynastie sondern auch zur Erweiterung der königlichen Gewalt. DieMacht des Adels war in den langen Kriegen völlig zerrüttet worden. Das Bürgerthumhatte aber im Unterhause, wenn auch nur eine noch schwankende, politische Stellung er-langt, und fortan begann sich die königliche Politik gegen das mächtige Aufstreben diesesVolksorgans zu wenden. Um sich vom Parlamente so viel als möglich unabhängig zuma-chen, führte Heinrich zuvörderst die strengste Ökonomie in dem öffentlichen Haushalte ein.Aus gleichem Grunde brachte er ein Statut zu Stande, nach welchem die Verfügung überden Thron für alle Zeiten vom Könige ausgehen sollte. Auch wurde ein außerordentlicherGerichtshof, die Sternkammer (s.d.), errichtet, der ohne Zuziehung von Geschworenen!!»-tersuchung und Bestrafung in allen Fällen, welche die Krone und den Fiscus betrafen, ver-hängen konnte. Der Adel hingegen erhielt das Recht, seine großen Stammgüter theilweisezu veräußern, und mußte sich gefallen lassen, daß die Dienstleistungen der Bauern, die imLaufe der Zeit fast sämmtlich persönlich frei geworden waren, bedeutend beschränkt wur-den. Nur die Güter der Geistlichkeit besaßen damals noch Leibeigene. Heinrich VIII. (s.d.),1509—17, ein geborener Tyrann, verfolgte diese auf Schwächung des Parlaments unddes Adels berechnete Politik seines Vaters mit größerer Kühnheit und verwandelte wäh-rend seiner Negierung, freilich von den Umständen begünstigt, die alte Feudalmvnarchiein eine völlige Despotie. Die Verwickelungen der europ. Politik, die Kriege zwischen demHause Valois und Habsburg um Italien riefen auch England mehrmals auf den Kriegs-schauplatz; doch geschah dies mehr nach den persönlichen Neigungen des Königs als imInteresse der Nation. Gänzlich fruchtlos waren damals die Bemühungen der engl. Poli-tik, das durch seine Verbindungen mit Frankreich gefährliche Schottland von England ab-hängig zu machen. König Jakob V. beantwortete sogar das Ansinnen, die engl. Hoheit an-zuerkennen, > 512 mit einem verheerenden Einfalle. In demselben Jahre wurde Irland,um der fortwährend unruhigen Bevölkerung mehr Achtung vor der Krone einzuflüßen,zu einem selbständigen Königreiche erhoben. Weit verhängnisvoller gestaltete sich die Re-gierung Heinrich's im Innern. Nachdem er den großen Schatz seines Vaters verschwen-det, begann er mit dem Minister Wolsey (s. d.) die Unterwerfung des Parlaments. DemUnterhause wurde verboten, über andere Dinge als Geldleistungen zu verhandeln, und dieWiderspenstigen erlitten die gesetzlosesten Mishandlungrn. Das grausame, blutige Ver-fahren des Königs in seinem Privatleben wie in allen öffentlichen Verhältnissen schüchtertedas Parlament allmälig in dem Grade ein, daß es alle Gewaltsamkeiten bejahte und sichendlich 1539 zu einer Acte bcquemte, vermöge welcher alle Edicte des Königs, die demStaatsrathe Vorgelegen, volle Gesetzeskraft haben sollten. Das Volk war also hiermitvon der Theilnahme an der Gesetzgebung ausgeschlossen. Der schweigende Gehorsam beidieser Zertrümmerung der öffentlichen Freiheit läßt sich nur daraus erklären, daß die Na-tion damals durch das Eindringen der Kirchenreformation in feindlicke Parteien getheiltwar, die über dem religiösen Kampfe das politische Interesse vergaßen. Heinrich V!II., dersich sonst als eifriger Katholik gezeigt, wußte auch die kirchliche Bewegung zu seinen Privat-abilchten wie zur Erweiterung der königlichen Gewalt zu benutzen. Nachdem er währendseiner Zerwürfnisse mit dem Papste die für ihre Existenz zitternde Geistlichkeit >531 zudem Bekenntnisse genöthigt, daß der König der Protector und das Oberhaupt der engl.Kirche sei, mußte 1534 das Parlament ein Gesetz erlassen, nach welchem alle Zahlungenund Appellationen an den päpstlichen Stuhl verboten, die Kctzergesetze zurückgenommen,dir Versammlungen der Geistlichkeit untersagt und die Bischofswahlen der Krone zuge-sprochen wurden. Je mehr sich Heinrich VIII. in seiner Ehescheidungssache mit dem Papste