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6 (1845) Gebler bis Heilsordnung
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440 Großbritannien

die Bedürfnisse der Krone zu decken; außerordentliche Subsidienbewilligungen machtenaber die Könige von den Baronen stets abhängig. Eduard I. zog deshalb zum Reichsten- ^

vent oder rum Parlamente (s. d.) 1283 auch städtische Abgeordnete, die nothwendigden Großen das Gegengewicht halten und die königliche Macht stärken mußten. Im I.

!295 erschien darauf ein förmliches Gesetz, daß von nun an jede Grafschaft zwei freie ^Grundbesitzer (Knigbts), die den kleinen Adel, die Gentry (s.d.), bildeten, jede Stadt undjeder Flecken aber ebenfalls zwei Abgeordnete mit hinlänglicher Vollmacht ihrer Constituen- !

ten versehen ins Parlament senden sollte. Diese wichtige Veränderung führte den dritten >

Stand ins Staatsleben ein und war der Anfang des Unterhauses. Die Städte, derenZahl mit den Burgflecken (korongbs) sich damals auf >20 belief, sahen dies anfangs alseine Last an. Obgleich das Parlament ungeheure Summen bewilligte, so fuhr der Kö-nig doch fort, das bewegliche Eigenthum willkürlich zu besteuern, und dies führte > 297 zueiner Erweiterung der Charte, indem die Bestimmung ausgenommen wurde, daß keineSteuern ohne Zustimmung der bürgerlichen Abgeordneten mehr erhoben werden durf-ten. Endlich erzwang man auch 1390 die Aufhebung der strengen Forstgesetze oder der !6 ksitn t!« tnresta. Unter dem schwachen Eduard lI. (s. d.), 1307—27, der bei seinem ^Regierungsantritte die Parlamentsverfassung beschwor, versuchten die Barone nochmals >ihre alte politische Macht wicderzuerlangen, was jedoch bei der gänzlich veränderten Staats- '

läge nicht gelang. Auch ging der Einfluß in Schottland verloren, indem sich dort RobertB r u c e (s. d.) zum Könige empvrschwang. Das Parlament aber erweiterte seine rechtli-chen Befugnisse durch die ketitinn ok ri^bts, oder das Recht, die Beschwerden des Volksbei der Steuerbewilligung vorzubringen. Unter der kräftigen Regierung Eduard' sllI.(s.d.), >327—77, mußte Schottland >333 die engl. Oberhoheit wieder anerkennen; einVersuch, die Unabhängigkeit wiederzugewinnen, endete >336 durch die Schlacht bei Ne-vilcroß mit der gänzlichen Unterjochung der Schotten und einer elfjährigen Gefangenschaft 7

ihres Königs David Bruce. Im Z. 1339 brachen die Successionskriege Eduard's III. s

mit dem Hause Valois aus. (S. Frankreich.) Diese Kriege, die Frankreich zur Wüstemachten und England große Opfer an Geld und Menschen kosteten, endeten vor der Handbei dem Tode Eduard'sIII. und seines Sohns, Eduard des Schwarzen Prinzen (s. d.),mit dem Verluste aller engl. Besitzungen in Frankreich, bis auf die Plätze Euisnes und Ca-lais. Jndeß beförderten die Finanzverlegenheiten des Königs während des Kampfs die .Befestigung und Ausbildung der Verfassung. Eduard versammelte in dem halben Jahr-hunderte das Parlament siebzigmal und beschwor die Charte zwanzigmal. In der erstenZeit seiner Regierung waren auf der Versammlung die Gemeinen noch getrennt von derGentry und den Großen. Bald aber vereinigte sich die Gentry der Grafschaften mit der ü

städtischen Deputation, und aus dieser Verbindung ging 1333 das erste Unterhaus her- r

vor, das sich sogleich dem Könige gegenüber als gesetzgebender Körper erklärte. Der alte i

Neichsconvenk, in dem die Barone und Prälaten, als die unmittelbaren Lehnsträger der ! °

Krone (Ueers), aber durch Berufung auch andere angesehene Herren saßen, verwandelte h

sich hiermit in das Oberhaus, dem das Privilegium blieb, den höchsten Gerichtshof desReichs zu bilden. Auf das Parlament gestützt vermochten nun die Könige den Schatz»»- 8gen der Päpste entgegenzutreten, die damals aus England fünfmal mehr Abgaben als sjder König selbst bezogen. Schon unter dieser Negierung wurde der Lehnstribut ohne Wi- )

dcrrede abgeschafft. Ein noch gefährlicherer Feind entstand dem Papste zu jener Zeit in k

dem oxforder Doctor Wicliffe (s. d.), der mit seinen Anhängern, den Lollharden, die ,Krrchenreformation vorbereitete. Vom I. 1362 an hoben die Engländer auch in den öf- isentlichen Verhandlungen aus Haß gegen Frankreich die franz. Sprache auf, womit die 7Ausbildung der noch äußerst rohen Muttersprache ihren Anfang nahm.

Nach Eduard s III. Tode bestieg dessen Enkel, Richard II. (s. d.), 1377—99, den «

Thron. Die Gewalt des Lehnsadels war zwar gebrochen; dafür traten aber die Umtriebe l

der Prinzen des Hauses hervor. Die Oheime des Königs, Johann von Gaunt, Herzog f

von Lancaster, Edmund, Herzog von Port, Thomas, Herzog von Gloucester, rissen dem I

schwachen Fürsten die Regierungsgewalt aus den Händen, selbst nachdem er mündig ge- «

worden, und stürzten durch ihre Zwietracht und Habsucht das Reich in die ärgste Zerrüt- I