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6 (1845) Gebler bis Heilsordnung
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438 Großbritannien

an Normanner verteilt; auch die geistlichen Besitzungen mußten in das Feudalsystemtreten. Von den mehr als 60000 Unterlehcn kamen nur wenige in die Hände der engl.Thane. Dem sächs. Wesen begegnete man überdies mit Verachtung und führte die Sit-reu und Sprache Frankreichs bei Hofe und selbst in den öffentlichen Verhandlungen ein. Umder königlichen Jagdlust zu genügen, wurde der blühendste, 30000 Acres umfassende Strichdes Landes in Wald verwandelt und ein grausames Jagd- und Forstgesctz eingeführt. !Nicht nur die Engländer sondern selbst die Normanner erhoben gegen diese und andere !

Bedrückungen mchrfacbe Aufstände, die mit schrecklicher Härte und der Verwüstung von >-

Städten und Gegenden bestraft wurden. Die Verbindung Englands mit der Normandie ^konnte kaum als ein Zuwachs politischer Macht gelten, da sich Jahrhunderte hindurch diewüthendsten Kämpfe in der königlichen Familie und mit Frankreich daran knüpften. Wäh-rend des Eroberers ältester Sohn, Robert, die Normandie behauptete, eignete sich derzweite als Wilhelmll., 1087— 11 00, die engl. Krore ,u. Die Eroberungssucht dieses Kö-nigs stürzte England in drückende Kriege, auch versetzte der Jnvestiturstreit mit dem Papsteund dem BischofAnselm (s. d.) das Reich in mancherlei Zerwürfnisse. Nach dem TodeWilhelms kl. behauptete dessen jüngerer Bruder, Heinrich I-, l 100—35, den Thron. Daer die Rechte Robert's usurpirte, suchte er sich bei den Großen durch eine Art Wahlcapitu-larion beliebt zu machen. Diese unter dem Namen der Limit» iibertatnm bekannte Acte ienthielt die Bestätigung der öffentlichen Rechte aus der Zeit Eduard's und Wilhelm desEroberers und wird als die erste Grundlage der engl. Verfassung angesehen. Nach mehr-jährigem Familicnkriege kam die Normandie I > »6 wieder an die engl. Krone zurück und. wurde auch glücklich gegen Ludwig VI. von Frankreich behauptet. Während das Rechts-wesen eine strengere Ausbildung erhielt und die wissenschaftliche Bildung im Lande zu einer lgewissen Höhe stieg, die sie fast das ganze Mittelalter hindurch behauptete, verschwanden simmer mehr die altnationalen Elemente, besonders die angelsächs. Sprache. Nach lan- fgem Widerstreite wurde endlich dem Papste Paschalis II. das Jnvestiturrecht in der engl.Kirche zugestanden, ohne jedoch der königlichen Macht viel zu vergeben. Die Nachfolgehatte Heinrich seiner Tochter Mathilde zugedacht, die in zweiter Ehe mit Gottfried Plan-tagenet, Grasen von Anjou, vermählt war. Jndeß schwang sich Stephan, 1135—54, der !jüngste Sohn einer Schwester Heinrich's und des Grafen von Blois, auf den Thron, wo- ^durch England in blutige Bürgerkriege verwickelt wurde, zu denen sich die Einfälle der .Schotten, ein Aufstand der zinspflichtigen Walliser und heftige Zwietracht zwischen Kö-nig und Klerus gesellten. Als Usurpator mußte Stephan der Zügellosigkeit der Großen jVieles Nachsehen und schmählicke Privilegien bewilligen, die das niedere, kaum der Skla- ,verei entronnene Volk wieder in Knechtschaft brachten. Im I. I! 53 erschien endlich Ma-thilde's und des Grafen Anjou Sohn, Heinrich, in England und machte die Rechte seinerMutter so nachdrücklich geltend, daß ihn Stephan zum Nachfolger erklären mußte.

Heinrich II. (s. d.), >>54 — 80, der erste König aus dem Hause Plantage-net (s. d.) oder Anjou, fand das Reich den Baronen preisgegeben. Durch seine große zHausmacht, die den dritten Theil von Frankreich umfaßte, vermochte er indeß das könig- !liche Ansehen herzustellen. Er versetzte der Feudalwirthschaft einen tüdtlichen Stoß, indem jer den Großen freistellte, die Lehndienste durch eine Geldleistung (8eiitsgiim>) abzukaufen. IHiermit erhielt die Krone die Mittel und das Recht, ein stehendes unabhängiges Heer zu Iwerben, wozu man damals gewöhnlich nicderländ. Abenteurer, die sogenannten Braban- ^zoneu, herbeizog. Die Rechtspflege unterlag während dieser glänzenden Negierung einer /gänzlichen Umgestaltung. Das Reich wurde in sechs Eerichtsbezirke getheilt und der kö- jnigliche Gerichtshof zur höchsten Instanz in allen Fällen erhoben; auch führte er die !Assisen ein und unterdrückte die Gottesurtheile. Die Städte und das Corpvrationswesen lnahmen durch die Ertheiluug wichtiger Privilegien den mächtigsten Aufschwung. Im I-1164 suchte Heinrich II. die geistliche Macht vermittels der berühmten Constitution vonCla- Irendon zu beschränken, worüber er mit Thom. Beckct (s. d.) zerfiel. Die innern Zerrüt-tungen Irlands (s. d.) benutzte er, um dieses Land 1171 zu unterwerfen und ihm engl-Institutionen zu geben. Seitdem nannten sich die engl. Könige Herren von Irland. DieMangelhaftigkeit staatsrechtlicher Bestimmungen über die Thronfolge und Familienspal-