Druckschrift 
11 (1846) Patrick bis Réfugiés
Entstehung
Seite
2
Einzelbild herunterladen
 

2 Patrimonialgüter Patristik

allein noch nicht in allen deutschen Ländern hat dieser Grundsatz Geltung gefunden. Inneuern Zeiten ist die Frage über die Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit der Patrimonial-gerichtsbarkeit mehr als jemals zur Sprache gekommen, und immer allgemeiner ist man derMeinung geworden, sie ganz aufzuheben, da sie zu vielen Misbräuchen Anlaß gibt und dieEinheit in der Justizverwaltung des ganzen Staats hindert. Wenn jedoch andererseits auchdem Fortbestehen der Patrimonialgerichtsbarkeit das Wort geredet wird, so hat dies einenrationellen Grund darin, weil die gegenwärtige Staats- und Justizverwaltung dem Volks-geiste so fremd ist, daß Niemand aufrichtig zu wünschen scheint, diesem bereits culminirendenSystem noch ausgedehntern Spielraum gewährt zu sehen.

Patrimonialgüter oderChatoullgüter, s.Chatoulle.

Patrimonium Petri. Gleichwie die röm. Kaiser ihr Vermögen Patrimonium, d. i.-Erbgut, nannten, so hießen die Kirchcngüter Patrimonia der Heiligen, denen die Kirchengeweiht waren. So wurde früh schon das Besitzthum der vom. Kirche, das später durchSchenkungen anwuchS, Patrimonium St.-Petri genannt.

Patriotismus oder Vaterlandsliebe ist nicht blos die Liebe zu dem Lande undVolke, welchem man durch die Geburt angehört, sondern zugleich die Gesinnung, vermögederen der Einzelne sein Privatinteresse dem des Ganzen untcrzuordncn und aufzuopfern,«der es wenigstens nicht im Widerspruche des Letztem geltend zu machen sich bewogen findet.Der, bei welchem eine solche Gesinnung vorhanden und wirksam ist, heißt ein Patriot oderein Dakerlandsfreund. Der Begriff des Patrioten liegt eigentlich schon im Begriffe desBürgers (ci vis), während das Wort Patriot» erst seit dem Mittelalter gebräuchlich wurde,wo es einen Landeseingeborenen im Unterschiede von dem Fremden (peregrlnus) bezeichne«.Der Patriotismus beruht naturgemäß auf der Gemeinschaft des Volks oder der Natio-nalität; seine volle Bedeutung gewinnt er erst dadurch, daß die Gemeinschaft des Volks sichin der Form des Staat- ausprägt, und der Einzelne sich als Glied des Staats betrachtet.Der Patriotismus findet daher einen um so großem Spielraum seiner Bethätigung, je mehrdie Verfassung des Staats dem Einzelnen gestattet, an den öffentlichen Angelegenheiten Theilzu nehmen. Daher rühmt man besonders den Patriotismus der Freistaaten in Griechenlandund Rom, wo er erstarb, als die Alleinherrschaft der Cäsaren die Bürger voni Forum in ihreHäuser MmArängte, und gemiethete Söldner an die Stelle der freien Vaterlandsverthei-diger traten. d'M^K«rLiLZrrthum, wenn man die Gesinnung und Pflicht des Patrio-tismus an eine bestimmte VeiffWMA^Mnden glaubt; gerade solche politische Zustände,wo die öffentlichen Angelegenheiten wie PrivatsachmädsiWächtigen behandelt wurden, habenden Sinn für das Gemeinwohl, für die Ehre und Selbständig^ des Volks oft am kräftigstenhervorgerufen. Da, wo die Einheit der Nation nicht mit der Einh^des Staats znsammcn-fallt, ist Gefahr vorhanden, daß der Patriotismus schwach wird; wie ^cnn in Deutschlandpatriotische Gefühle bisweilen durch die Zerstückelung des Landes in eine Menge kleinerStaaten sich ganz verloren hatten. In solchen Perioden, wo der Gegenstand des Patriotis-mus, da-Vaterland selbst, zu verschwinden schien, hat man daher bisweilen den sogenanntenKosmopolitismus, oder das Weltbürgerthum im Gegensatz zum Staatsbürgerthum,als etwas Höheres und Erhabeneres gepriesen; in der That hat sich aber hinter diesem Worteoft nur der Egoismus versteckt, der, indem er vorgab, für das ganze Menschengeschlecht wirkenzu wollen, die Erfüllung der nächsten Pflichten verabsäumte. Auf der andern Seite hat sichhinter dem Worte Patriotismus oft auch der politische Parteigeist versteckt, und in der Zeitheftiger politischer Kämpfe hat in der Regel jede Partei den Ruhm des wahren Patriotismusfür sich allein in Anspruch genommen.

Patripassianer oder Pakropaschiten, s. Sekten.

Patristik (tksnlogis patristica) heißt derjenige Zweig der historischen Theologie, derbas Leben, die Schriften und Lehren der Patres oder Kirchenväter (s. d.) behandelt. Al-ber einzig richtige Weg zu den Hülssquellen der Geschichte der christlichen Lehre und Ver-fassung in den ersten sechs Jahrhunderten verdient die Patristik ganz die Aufmerksamkeit, dieman ihr in neuerer Zeit wieder zu widmen angefangen hat. Vgl. Engelhardt,Leitfadenzn patristischen Vorlesungen" (Erlang. 1822) und Möhler,Patrologie" (herausgeg. vollMithmayr, Bd. >, Abth. I und 2, Regensb. l839 -iv). X