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Möser
Ruf, den er l75l als Landschaftsconsulent in sein Vaterland erhielt, konnte ihn vermögen,dieselbe aufzugcben. Als hier zwischen dem Herzog und den Landständcn allerhand Jrrun-gen und Streitigkeiten entstanden, ließ ihn dieser, als den angeblichen Verfasser der widerden Herzog gerichteten Schriften 175V in sehr harten Festungsarrest nach Hohentwiel brin-gen, und ohne ein einziges Mal verhört worden zu sein, wurde er erst >764 auf Befehl desNeichshofraths freigegeben. Hierauf begab er sich wieder nach Stuttgart, wo ihn der Her-zog nicht nur für schuldlos erklärte, sondern auch als Landschaftsconsulenten wieder ein-setzte; doch nahm M. seitdem wenig und seit 1770 gar keinen Antheil mehr an den Ge-schäften, sondern verlebte den Rest seiner Tage größtentheils unter schriftstellerischen Arbei-ten. Er starb am 30. Scpt. 1785. M.'s vielfache Erfahrungen, ausgebreitete Geschäfteund weitläufige Verbindungen gaben ihm einen sichern praktischen Blick, der gegen dieschwankenden Theorien früherer Staatsrechtslehre! vortheilhaft abstach. Durch diesen, so-wie durch seinen Sammlerfleiß, seine Freimüthigkeit, Gradheit und Ordnungsliebe gab e>seinen Schriften einen Werth, welcher ihn einer rühmlichen Stelle in der Geschichte desdeutschen Staatsrechts würdig macht, wenngleich ihm Tiefe und Fülle der Gedanken,Scharfsinn und eigentliche juristische und historische Gelehrsamkeit abgingen. Ganz vor-züglich verdient es aber Bewunderung, daß ihn mitten im Gewühle der verschiedenartigstenGeschäfte der fromme kindliche Sinn nicht verließ, den er bei allen Vorfällen seines Lebensso unverkennbar äußerte. Sein Fleiß war in der That staunenerregend; die Zahl aller sei-ner, jetzt freilich veralteten und zum Theil unbrauchbar gewordenen Schriften beträgt über400; wir erwähnen davon das „Deutsche Staatsrecht" (50 Bde., nebst 2 Bdn. Supple-menten und 1 Bd. Register, Nürnb. 1737—54, 4.), „Neues deutsches Staatsrecht" (21Bde., Stuttg. und Franks. 1761—75, 4.), „Deutsches Staatsarchiv" (13 Bde., Hanauund Franks. 1751—57, 4.), „Grundriß der heutigen Staatsverfassung von Deutschland"(neue Ausg., Tüb. 1754) und seine Schriften über das positive europ. Völkerrecht, welcheser zuerst in ein System brachte. Auch lieferte er seine eigene Lebensbeschreibung (4 Bde. ;3. Aufl., Franks, und Lpz. 1777—83), in welcher besonders die Erzählung, wie er sichwährend seiner Haft die Zeit zu vertreiben suchte, sehr anziehend ist. — Sein Sohn,Friedr. Karl von M., geb. zu Stuttgart am 18. Dec. 1723, der sich ebenfalls alsSchriftsteller über das Staatsrecht durch seine mit großer Kenntniß der Staatsverhältnisseverbundene Freimüthigkeit auszeichnete, war mehre Jahre Reichshofrath in Wien, dannGeh. Rath und Minister in Hessen-Darmstadt, wo er indeß 1780 plötzlich entlassen wurde.Seitdem privatisirte er an mehren Orten und starb zu Ludwigsburg 1708. Unter seinenebenfalls zahlreichen Schriften nennen wir die „Kleinen Schriften zur Erläuterung desStaats-und Völkerrechts" (12 Bde., Franks. 1751—65), „Sammlung von Reichshof'rathsgutachten" (6 Bde., Franks. >752—54), „Sammlung der wichtigsten Deduktionenin deutschen Staats- und Rechtssachen" (9 Bde., Ebersdorf 1752—64), „Patriotisch!Gedanken von der Staatssreigeisterei" (1755), „Der Herr und der Diener" (1759),„Reliquien" (1767), „Patriotisches Archiv" (12 Bde., Franks, und Lpz. 1784 — 09),„Neues patriotisches Archiv" (2 Bde., Manh. 1702—94), „Geschichte der Waldenser"(Zür. 1708) und „Luther's Fürstenspiegel" (neue Ausg. von Meyer, Franks. >834).
Möser (Justus), ein geistreicher Staatsmann, mit Recht Deutschlands Franklingenannt, wurde am 14. Dec. >720 zu Osnabrück geboren, wo sein Vater Kanzleidirectorund Consistorialpräsident war, und studirte 1740 — 42 zu Jena und Güttingen dieRechtswissenschaft. Doch das wichtigste Studium für seinen Beobachtungsgeist war dasmenschliche Leben selbst. Zugleich bildete er seinen Geschmack durch das Lesen der engl.,franz. und ital. Classiker. Als Sachwalter nahm er sich mit Wärme der unterdrückten Un-schuld an; er allein widerstand der Willkür des damaligen Statthalters von Osnabrück.Das Vertrauen seiner Mitbürger erhob ihn daher >747 zu der wichtigen Stelle einesv»c-rtm> patriae; auch ernannten ihn die Landstände zum Secretair und zum Syndicus derRitterschaft. Sein edler Charakter bewährte sich vorzüglich in den Drangsalen des Sieben-jährigen Kriegs, wo er durch weise und redliche Thätigkeit seinem hartbedrängtcn Vater-lande bei der Erhebung der Kriegslasten bedeutende Summen ersparte. Überall im bürger-lichen Geschästsleben sah er klar den inner« Zusammenhang des Zwecks und der Mittel;