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9 (1846) Ligny bis Mösien
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Lippe

bei der frühem Absperrung unmöglich war. Als für das Gemeinwohl segensreich wirkendeInstitute sind zu erwähnen die ',752 errichtete, aufdasPrincip der Gegenseitigkeit begrün-detc Landcsbrandkasse; die 1864 begründete Sparkasse und Leihbank in Detmold; mehreWitwen- und Waiscnkassen und die sogenannte Pflcgcanstalt in Detmold, welche eineBewahranstalt für kleine Kinder, ein Krankenhaus, ein freiwilliges Arbeitshaus und einfür das ganze Land bestimmtes Waisenhaus in sich schließt. Auch gibt es in Detmold eineim großen Stile eingerichtete Corrcctionsanstalt, das Strafwcrkhaus, und ein Zuchthaus,und in Brake eine gut eingerichtete Irrenanstalt. Der Volksunterricht wurde unter derFürstin Pauli ne (s.d.) auf das Zweckmäßigste gestaltet. Die Grundlage desselben bildetdas 1791 errichtete Schullehrerscminar in Detmold. Dagegen läßt die Einrichtung deshöhern Schulwesens Manches zu wünschen übrig. Das Gymnasium zu Detmold ist imBesitz eines schönen Schulgebäudes und einer reich ausgcstatteten öffentlichen Bibliothek.Ein naturwissenschaftlicher Verein für das Fürstenthum wurde 1815, ein lippescher Sän-gervercin 1832 gestiftet; auch trat 1838 in Detmold der Verein zur Errichtung einesDenkmals für den Cheruskcrfürsien Hermann zusammen, der durch den Eifer und die Ener-gie, mit welcher er die Sache betrieb, große Erfolge hatte. Die Verfassung des Landes be-ruht auf der Urkunde von l 836. Dieselbe enthält aber nichts von Garantien, Freiheit derPerson und des Eigcnthums, Gleichheit vor dem Gesetze, Öffentlichkeit und Unabhängig-keit der Gerichte, Ministerverantwortlichkcit und Preßfreiheit; sie bestätigt und modificirtnur die Rechte der alten Landstände. Die Landstände bestehen aus sieben Deputaten derRitterschaft und gleich viel Deputaten des Bürger- wie des Bauernstandes. Alle zweiJahre soll Landtag gehalten werden, und ohne Zustimmung der Stände kann kein allge-meines Landcsgcsetz gegeben oder aufgehoben werden. Ebenso kann ohne ausdrückliche Be-willigung der Stände keine neue Steuer aufgelegt und keine neue Anleihe auf den Creditlandschaftlicher Kassen gemacht werden. Auch haben die Stände das Recht der Verwen-dung für einzelne Unterthanen und ganze Elasten derselben, und der Beschwerdeführunggegen einzelne Staatsdicncr nnd ganze Collegien. Die gewöhnliche Dauer des Landtagsist zwei bis drei Wochen; dieSitzungen sind nicht öffentlich, doch sollen die Resultate dersel-ben durch den Druck bekannt gemacht werden. Die Finanzen des Fürstenthums sind ineinem blühenden Zustande, das Kastenwesen aber ist nicht zweckmäßig geordnet. Ein ge-meinschaftliches Obcrappellationsgericht hat es mit Braunschweig zu Wolfenbüttel. DieStaatseinkünfte betragen gegen 456666 Fl.; Staatsschulden gibt es nicht. Der Fürstparticipirt beim Deutschen Bunde an der Curiatstimme auf der 16. Stelle und hat imPlenum eine eigene Stimme. Das Bundescontingent beträgt, außer den Nichtcombattan-tcn, 678 M. Infanterie, die zum elften Heerhaufen stoßen. Die Residenzstadt ist Det-mold (s. d.), die bevölkertste Stadt aber Lemgo (s. d.).

Den Namen erhielt das Land wahrscheinlich vom Flusse Lippe. Die Vorfahren desgegenwärtigen Fürstenhauses gehörten bereits im l 2. Jahrh. zu den begütertsten westfäl.Dynasten. BernhardvonderLippe, der zuerst unter diesem Namen im I. > >20 vor-kommt, besaß schon die Stadt Lemgo. Sein Sohn Bernhard II. war ein Freund Hein-rich's des Löwen und fand sich mit einem zahlreichenGcfolge auf dem vomKaiserFriedrich I.1184 zu Mainz gehaltenen Reichstage ein. Bernhard III. erwarb 1236 mit seiner Ge-mahlin die Herrschaft Rheda. Simon 1., dessen Enkel, erbte im 14. Jahrh. einen Theilder Grafschaft Swalenbcrg. Simon III., der die Grafschaft Sternberg erwarb, führte1368 das Erstgeburtsrecht ein. Bernhard VIII., gest. 1563, nannte sich zuerst Graf vonder Lippe. Sein Sohn, Simon VI., wurde der Stammvater des jetzigen lippeschenHauses. Er theilte bei seinem Tode im I. 1613 seine Besitzungen unter seine drei Söhne,von denen Simon VII. die Linie Lippe, Otto die Linie Brake und Philipp die LinieBückeburgoderSchaumburg(s.Schaumburg-Lippe) stiftete. Nachdem die Brake'scheLinie 1766 erloschen, nahm Friedrich Adolf, Graf von der Lippe, die Länder derselben inBesitz, ohne auf die Rechte der bückeburgischen Linie Rücksicht zu nehmen. Doch zufolgercichshofräthlichcr Erkenntnisse von 1734 und 1737 und des stadthagner Vergleichs von1748 mußten dieselben zwischen beiden Linien getheilt werden. Auch wegen Ausübung derlandcshoheitlichen Rechte in dem zum schaumburg.Antheile der eigenthümlichenGrafschaft