Französische Literatur (Nationalökonomie, Jurisprudenz) 531
Die Nationalökonomie, lange praktisch und eigentlich als Cabinetsgeheimniß vor-handen, che sie wissenschaftlich bearbeitet wurde, hat in Frankreich treffliche Schriftstellergefunden. Aus früher« Zeiten sind Sully's „blcniiowic8 ro^ules" zu bemerken. Colbert'sHauptfürsorgc war auf Handel und Gewerbe gerichtet, um den Gcldreichthum des Landeszu steigern; seinem Mercantilsystem wurde das aus philosophischer Forschung hervorgegan-gene phystokratischc System entgegengesetzt, welches Franc. Quesnay (s.d.), gest. 1774,sein Entstehen dankt und das später der Minister Turgot (s. d.), gest. 1781, anzuwendcnversuchte. Seitdem beide Systeme durch den Schotten Adam Smith auf den gemeinsamenEmndbegriff der Arbeit zurückgeführt wurden, hat Frankreich eine Menge trefflicher Arbei-ten auf diesem Felde aufzuweisen, deren Verfasser theils Smith sich anschließen, theils dessenTheorie selbständig modificirtcn, und unter denen wir nur Jean Bapt. deSay (s. d.), Ca-nard, Franc. Charl. Louis Comte (s. d.), Dunoyer, Rey, Charl. Eanilh (s. d.) und Sis-mondi namentlich anführen.
Die politische Geographie wurde im Vergleich zu andern Wissenschaften inFrankreich vernachlässigt; dagegen gibt es treffliche Landkarten, insbesondere von ClaudeDelisle (s. d.), d'Anville (s. d), Cassini (s. d.), Barbie'du Boccage (s. d.) u. A.Das beste geographische Handbuch schrieb der Däne Maltebrun (s. d.), gest. > 826. Aus-gezeichnet ist das„Dictioniiiüre gsoArspliigus imiversvlle" (8 Bdc., Par. 1825), woran indeßauch Deutsche, z.B. Humboldt und Klaproth, gearbeitet haben. Die Statistik entstand inFrankreich wissenschaftlich unter Richelieu, der eine ausgebreitete Staatenkenntniß als noth-wendige Bedingung seiner umfassenden politischen Wirksamkeit anerkannte; P. Davity,gest. 1636, verfaßte mit musterhafter Sorgfalt und Vielseitigkeit das erste classische statisti-sche Werk „I-es etuts, ei»;>ües, rtt)itiii»es, etc. clii moncie" (2 Bde., Par. 1616, Fol.; ver-mehrt von J.B. de Nocoles, 7 Bde., Par. 1666, Fol.). Unter den übrigen statistischen Werke»erwähnen wir nur die von L.Ballois, gest. >863, und P. E. Herbin. Francois de Neu si-ch ate au (s. d.) gab mit seiner Statistik des Departements der Vogesen 1796 zu den amtli-chen statistischen Beschreibungen einzelner Provinzen den Ton an, worauf die meisten Prä-fccten ebenfalls Beschreibungen der einzelnen Departements lieferten. Charl. Dupin beglei-tete seine genauen statistischen Angaben mit scharfsinnigen Urtheilen und Folgerungen. Inneuester Zeit lieferten die wichtigsten Werke über die Statistik Frankreichs A. Legoytund Schnitzler.
Die ältere franz. Jurisprudenz hatte eine doppelte Richtung, einmal auf das röm.Recht, wo sie mit der deutschen zusammentraf und in Cujacius (s. d.) und seinen Zeitgenos-sen ihren Kulminationspunkt erreichte, und dann auf das eigenthümlich franz. Recht deralten Provinziallandrcchte (contumos) und der königlichen Ordonnanzen. Unter den Syste-matikern der spätem Zeit ist besonders Rob. Jos. Pothicr (s. d.), gest. 1772, zu nennen,welcher in einer großen Reihe einzelner Abhandlungen fast alle Thcile des Rechts behandelte.Sonst war vor der Revolution die Rechtswissenschaft von der rein historischen Behandlungsehr abgekommen und entweder dogmatisch praktisch geworden, wohin die vielen Repertoriengehören, von welchen wir nur das letzte von Merlin von Douai, gest. 1838, erwähnen, wel-ches gleichsam den Übergang von der ältern in die neueste Zeit bildet, oder rhetorisch, wohindie vielen Sammlungen gerichtlicher Vorträge zu zählen sind, oder endlich philosophisch-re-fvrmirend, von Montesquieu s Werke über den Geist der Gesetze an bis zu dessen neuernCommentatoren. Auf diesem Standpunkte steht die franz. Schule der Nechtsgclchrten imTanzen noch gegenwärtig, ohne weder in historischer noch in philosophischer Hinsicht sich be-deutend erhoben zu haben. Selbst die Arbeiten vonPastöret (s. d.) und Comte (s. d.)sind von keinem großen Werthe. Erst in neuerer Zeit singen die franz. Juristen an, sowoldie historische als die philosophische Seite des Rechts mit mehr Ernst und Gründlichkeit zubehandeln. Dagegen zeichnen sich die Kommentare der ältern und neuern Gesetzbücher unddie dogmatischen Bearbeitungen des neuern Rechts von Boulay-Paty, Pardessus, Sircy,Leere, Dalloz, Bourguignon u. A. durch Scharfsinn, Genauigkeit und Vollständigkeit aus.Deutsche Ideen haben auch aus die franz. Jurisprudenz Einfluß gewonnen, und der eklekti-schen Philosophie entspricht eine rechtsphilosophische Schule, die durch Lcrminier (s. d >
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