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Englische Landwirthschaft
ting sn<> rculjttur« etc." (Lond. 1830 fg.), Pafsavant, „Kunsireise durch England und >
Belgien" (Franks. 1833) und Waagen, „Kunstwerke und Künstler in England" (2 Bde., ^
Berl. 1837 — 38). In der Musik haben die Engländer nie etwas Großes zu leisten ivermocht. Die altbrit. Musik, welche, ähnlich der alten schot. Musik, etwas Eigenthümlicheshat, erhielt sich am längsten in Wales. In neuerer Zeit erwarb sich nur der Pianofortevir-tuos F i e l d (s. d.) einen bedeutenden Ruf. Dagegen gedeiht Alles, was zu den mechanischen -Künsten gehört, und wobei der berechnende Verstand vorherrscht, die Phantasie aber eineuntergeordnete Rolle spielt, nirgend besser als in England. >
Englische Landwirthschaft. Die engl. Landgüter haben die Größe von 75—700, !
ja selbst 1500 Morgen, und es werden die Ländereien gewöhnlich durch Dornenhecken oder !Gräben in verschiedene Felder oder Schläge abgetheilt. Die Besitzer der kleinern Pachtungen ?sind in der Regel nur eine etwas höhere Gattung von Handarbeitern oder Tagelöhnern; die ider größer» Ökonomien aber bilden eine sehr angesehene und achtbare Classe der Gesellschaft.Unter diesen sind die großen Viehmäster die bedeutendsten; sie haben die reichsten, für Vieh-zucht und Mästung geeignetsten Landstriche im Besitz und liefern dem Lande bedeutendeQuantitäten von Butter, Käse, Speck und Schweinefleisch. Wenige Güter bestehen blosaus Ackerland und einem Baumgarten hinter den Wirtschaftsgebäuden, der größere Theilderselben hat sowol Gras - als Ackerland. Der Pachtzins beträgt 3—9 Thlr. für den Mor-gen. Zu dem Pachtgelde ist aber noch ein Viertel desselben für Zehnten und ebenso viel aufArmen-, Kirchen- und Grafschafttaren zu rechnen. Für die Pachtungen bestehen dreierleiArten Contracte: I) auf Willkür (at will), 2) auf bestimmte Jahre (ieases) und 3) aufein bis drei Menschenleben (at lile). Die erstere Art ist die gewöhnlichste, und es stehtdem Gutsbesitzer dabei das Recht zu, seinen Pächter auf scchsmonatliche Kündigung fort- !zuschicken; ein gleiches Kündigungsrecht hat auch der Pächter. Jndeß kommt dies seltenin Ausübung. Viele Gutsbesitzer lassen sich auf eine andere Verpachtung als die aufWillkür ^gar nicht ein; sie bezahlen aber, wenn der Pächter irgend erhebliche dauernde Verbesserungenangelegt hat, die Hälfte der Auslagen oder liefern das Material und lassen den Pachter dieArbeit verrichten. Wo Verpachtungen auf bestimmte Jahre stattfinden, werden dieselbengewöhnlich auf 5, 10, 15 oder 7, 14, 21 Jahre abgeschlossen und zwar am Ende eines jedendieser Zeiträume von Seiten des Pachters kündbar. Oft behält sich aber auch der Gutsbesitzerselbst eine Kündigung bevor. Der Pachter muß die Ländereien nach der Gewohnheit derGegend cultiviren, darf weder Heu noch Stroh von der Pachtung verkaufen, ohne eingleiches Äquivalent an Dünger wieder einzubringen, und bei Strafe keine Wiese umpffügen.
Vor ungefähr 50 Jahren war die Fünffelderwirthschaft allgemein hergebracht, eine Bestel-lungsart, die so unveränderlich festgehalten wurde, daß man jede Abweichung davon alseinen sichern Ruin ansah. Ein verbessertes Bestellungssystem zeigte sich aber bald alsdurchaus nothwendig, und als nach dem Beispiele mehrcr Gutsbesitzer viele der in denPachtcontracten enthaltenen Beschränkungen beseitigt waren, wurde ein vierjähriger Um-lauf bald allgemein angenommen. Der Hafer wurde aus der Rotation ganz weggelassen,und man baute dafür jedes vierte Jahr Rüben und andere Futtergcwächse, um so mehr Viehhalten und das Land in Zwischenräumen von vier Jahren düngen zu können. Seit Einfüh-rung dieses Systems ist auch mehr Land zur Weide niedergelcgt, das Drillen angenommenund eine Menge Verbesserungen eingeführt worden. Diese Vierfelder- oder NorfolkerWirthschaft hat indessen in den lehtern Jahren an ihrer frühem Popularität viel verloren,indem man ihr namentlich den Vorwurf macht, daß der Klee zu oft darin vorkommt. Manglaubte zwar diesem Nachtheil dadurch Vorbeugen zu können, daß man die Kleesortenwechselte und statt des rothen jedes vierte Jahr weißen oder gelben nahm, indeß hat der Er-folg den Erwartungen nicht entsprochen, weshalb Man sich zu neuen Rotationen versuchtsah. Alle Pachtungen, sowol die großen als die kleinen, erfodern ein Capital von wenigstens1 0 Pf. St. auf den Morgen, um sie mit dem gehörigen Viehstand zu versehen. Eine Pach-tung von 150 Morgen erfodcrt ein Gespann von vier Pferden. Das Behacken der Rüben,das Mähen des Heus und Getreides, das Einzäunen, das Strohdecken der Schober undHeubinden wird gewöhnlich durch Tagelöhner verrichtet. Das Dreschen geschioht in derRegel mittels Dreschmaschinen. In neuester Zeit hat man den Versuch gemacht, daS