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4 (1845) D bis Entern
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Droste zu Vischering 481

Theologie. Erbestimmte sich für den geistlichen Stand und fungirte auch 181117 alsLehrer an dem Gymnasium zu Münster. Erst in Berlin, wohin er hierauf in Folge höhererVeranlassung ging, wendete er sich dem Studium des Kirchenrechts entschiedener zu, entsagteseinem Lehramte zu Münster und studirte hierauf noch einige Zeit in Göttingen. Nach er-folgter Doctorexamination reiste er in höherm Aufträge nach Wien, von wo aus er über Ge-genstände aus dem Gebiete der kirchlichen Verwaltung des östr. Unterrichts - und Erziehungs-wesens nach Berlin Bericht erstattete und zugleich für eigene Forschungen die Archive be-nähte. Nach seiner Rückkehr habilitirte er sich, auf Hermes' Veranlassung, 1822 in Bonn,

, wo er 1823 außerordentlicher und 1825 ordentlicher Professor wurde. Aufsehen erregte zu-I erst seinLehrbuch des Naturrechts und der Philosophie" (Bonn 1823; 2. Aust., 1831),welchem die SchriftÜber das Naturrecht als eine Quelle des Kirchenrechts" (Bonn l 822)vorangegangen war und dieRechtsphilosophischen Abhandlungen" (Bonn 1823) folgten.Demnächst veröffentlichte er eineEinleitung in das gemeine deutsche Criminalrecht" (Bonn1828); sein Hauptwerk sind aber dieGrundsätze des gemeinen Kirchenrechts der Katholi-ken und Evangelischen in Deutschland" (2 Bde., in 3 Abkhl., Münst. 182833; Bd. I,2.Aust., 1832; Bd.2,Abthl. 1, von Braun, 1835). Er schloß sich in seinem Lehrsystem anHermes an, für den er auch 1832 nach dessen Tode in mehren kleinen Schriften entschiedenund in einem nicht allenthalben gebilligten Tone auftrat. Er starb während eines Curauf-enthalts zu Wiesbaden am 13. Aug. 1832. Vgl. Braun,Biographische Mittheilungenüber Clem. Aug. D.-H." (Köln 1833).

Droste zu Vischering (Clemens Aug., Freiherr von), Erzbischof von Köln, stammtaus einer altadeligen Familie des Münsterlandes und wurde am 22. Jan. 1773 aus demLandgute Vorhelm unweit Münster geboren. Bildung und Richtung seines Geistes em-pfing er theilS durch Hauslehrer wie Katerkamp, theils auf der Lehranstalt zu Münster,theils im Umgänge mit der Fürstin Amalie von Gallihin. Kurz vor Beendigung seinertheologischen Studien wurde er Domcapitular zu Münster. Nachdem er hierauf mit seinemBruder Franz Otto Deutschland, die Schweiz und Italien bereist, erhielt er bei seiner Rück-kehr im 1.1708 die Priesterweihe, doch begann er seine amtliche Wirksamkeit erst 1806.Zm I. 1805 zum Generakbicar der Diöces Münster gewählt, wirkte er ersprießlich fürWohlthätigkeitsanstalten. Während der sranz. Herrschaft übertrug das Capitel im I. 1813in Übereinstimmung mit D., aber gegen den Willen Pius' VII., das Generalvicariat dem

> von Napoleon designirten Bischof Ferd. Aug. von Spiegel, allein in Folge einer Reise nach

l Rom erklärte D. 1815 jene Substitution für ungültig und übernahm wieder selbst die Ver-

i waltung. Dadurch wurde das Capitel veranlaßt, zur Rechtfertigung seiner Amtshandlun-

1 gen Gutachten einzuholen, unter denen namentlich das vonHermes (s. d.) für das bishe-

> rige Capitel und gegen D. sich entschied. Schon in den nächstfolgenden Jahren gerieth D.

t > in Differenz mit der preuß. Regierung, theils weil er den protestantischen Oberpräsidenten

t ! als Curator der katholischen Akademie zu Münster nicht anerkennen wollte, theils weil er

> die Trauung, ja selbst das Aufgebot gemischter Ehen nur gegen ein zweifaches Versprechene / gestattete, theils weil er vielleicht mit Rücksicht auf Bonn, wo Hermes lehrte, den zu Mün-- ! ster Studirenden durch den Dekan ohne Vorwissen des Kurators verbieten ließ, anderswo

e I theologische Vorlesungen zu hören. Namentlich die Folgen dieser letzten Maßregel bewogen

s l ihn, das Generalvicariat im 1.1820 niederzulegen und mehre Jahre in stiller Zurückgezo-

2 ! genheit zu leben. Als demnächst sein älterer Bruder im 1.1825 das Bisthum Münster er-

hielt, ward er zu dessen Weihbischof ernannt und wirkte in dieser Stellung als Prediger und!r durch Herausgabe ascetischer Schriften. Jndeß sehnte er sich nach einem umfassendem Wir-kungskrcise und sollte diesen im I. 1835 in Köln erhalten. Denn nachdem er dem preuß.Ministerium erklärt hatte, daß er als Bischof die in Gemäßheit des Breve von 1830 im I.1834 getroffene Übereinkunft hinsichtlich der gemischten Ehen aufrecht halten würde, wurdett 1 er vom Domcapitel zu Köln zum Erzbischof erwählt und trat sein Amt im Mai 1836 an.

! Allein gleich nach seiner Inthronisation that er Schritte, die zu den nachmaligen Streitig-^ ! Seiten führten. Vor Allem verweigerte er nicht nur der Hermes'schenZeitschrift für Philo-^ "ophie und katholischen Theologie" das Imprimatur, sondern ließ auch im Jan. 1837 denCon».»Sex. Neunte Aust. IV. 31