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Lasten, die denselben auferlegt wurde», so z. B. für die Zahlung der Steuern, hasten mußten,und deshalb sogar in der freien Verfügung über ihr eigenes Vermögen beschränkt waren.Daher kam es, daß die Decurionen sich diesem Amte zu entziehen suchten und daß von denKaisern hinwieder gegen solche Versuche strenge Strafen angeordnet wurden.
Dedication (dedicstio) hieß bei den Römern der feierliche Act der Einweihung einesöffentlichen Gebäudes, durch den es dem Schuhe und der Obhut einer Gottheit übergebenwurde. Wir brauchen das Wort jetzt für Zueignung und Widmung von Schriften, Kunst-sachen u. s. w., was früher durch vorangestellte Vorreden und Briefe, wol erst seit dem18 . Jahrh. durch nach röm. Mustern gebildete Aufschriften geschah. Man beabsichtigt da-durch entweder seinen Dank oder die Hochachtung gegen Jemand auszusprechen oder sich derBeförderung und Unterstützung einer hochgestellten Person zu empfehlen.
Deduktion, vom lat. deducere, d. h. herleiten, ableiten, darthun, eigentlich jede Be-weisführung, vorzüglich eine ausführliche Darstellung der Gründe einer Sache, weil mandabei die Gewißheit des einen von dem andern ableitet, ist in der Logik eine besondere Art desBeweises; doch weichen die Philosophen in dem Gebrauche dieses Ausdrucks voneinanderab. Einige verstehen darunter einen systematischen Beweis, welcher Etwas aus den höchstenGrundsätzen der Vernunft überhaupt oder wenigstens einer besonder» Wissenschaft ableitetund als in der Grundidee enthalten darstellt; Andere dagegen einen weniger strengen Be-weis, oder einen solchen, der einen geringer» Grad der Beweiskraft hat als die eigentlicheDemonstration (s. d.). FrieS z.B. nenntDeduction den Beweis aus der Theorie, denNachweis aus unmittelbaren Thatsachen des Bewußtseins; Demonstration aber den Be-weis aus der Anschauung. — In der Jurisprudenz versteht man unter Dcduction dieAuseinandersetzung eines RechtspunkteS, welche zwar auch eine mündliche sein kann, aberdoch meist in einer Schrift geschieht. Die Deduktionen sind deductioaes iscti, inwiefern siedie Wahrheit einer Thatsache zum Gegenstände haben; deduotiones juria aber, wenn siedas Dasein eines Rechtes betreffen. Im preuß. Proceß werden die Schriften Deduktio-nen genannt, welche nach aufgenommenem Beweise den Parteien verstattet sind, um theilsdie Resultate' des Beweises auseinanderzusehen, theils die rechtlichen Folgerungen zu ent-wickeln (das Hauptverfahren des gemeinen Protestes), was im franz. Proceffc durch dasPlaidiren im Endtermin erseht ist. In Staatssachen, selbst in wichtigen Privatangelegen-heiten, ist es gewöhnlich, durch ausführliche, oft auch dem Druck übergebene Schriften die Ge-rechtigkeit seiner Sache der Welt vorzulegen, und diese Deductionen, in welchen oft wichtigehistorische Punkte mit großer Genauigkeit und Gründlichkeit behandelt sind, machen einenansehnlichen Theil der juristisch-staatsrechtlichen Literatur aus. Vieles davon ist durch dieAuflösung der deutschen Neichsverfaffung zur Antiquität geworden, aber sie enthalten auchhäufig interessante Forschungen und Urkunden, welche ohne eine solche Veranlassung vielleichtnie bekannt geworden wären.
Defenders nannte sich eine politische Verbindung in Irland, die bis zum Siege Wik-helm's III. über die Irländer am Boynefluß, am 30 . Juni 1688 , zurückgeht und die Auf-rechthaltung und Erlangung politischer und religiöser Freiheit in Irland zum Zwecke hatte.Anfangs waren es nur die Häupter der presbyterianischen Partei, welche die Verbindungcingingen; nach jener Schlacht aber traten hauptsächlich die irischen, selbst die gedrückten engl.Katholiken hinzu, um hier Schutz gegen die politische Verfolgung zu suchen. Erst indeß zuEnde des vorigen Jahrh. scheint die Verbindung den obigen Namen und den bestimmtenZweck, Irland vom engl. Joche zu befreien, angenommen zu haben. Sic bildete in dem gro-ßen „Vereine der gesammten Irländer" gleichsam den leitenden Ausschuß und hatte an denAufständen von 1797 —98 den wesentlichsten Antheil. Ein gewisser Reynolds verrieth da-mals die Häupter des Aufstands, was die Hinrichtung des Lords Fitzgerald zur Folge hatte.Nach dem unglücklichen letzten Versuch, die brit. Regierung zu politischen Concessionen zuzwingen, im I. 1803 , löste sich die Verbindung gleich den übrigen auf, und es ist selbst derName in Vergessenheit gekommen. Der Geist jedoch und die Zwecke jener Verbindung sindnicht erloschen, sie haben sich von Geschlecht zu Geschlecht fortgepflanzt und bilden die Ele-mente, welche O'Connell (s. d.) in die Repealassociation zusammengefaßt hat.
Cvnv>-??x, Neunte Ausl. iv. 8