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4 (1845) D bis Entern
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Dekoration Decretalen 111

ein Dekompositum, und die griech. und deutsche Sprache ist vorzugsweise reich an sol-chen Verbindungen.— In der Chemie bezeichnet man mit dem AusdruckDccomposi-tion die Zersetzung oder Auslösung eines Körpers in seine ersten Grundbestandtheile.

Dekoration heißt überhaupt jede Ausschmückung, Anordnung und Verzierung irgendeines Gegenstands, z. B- eines Zimmers, eines Concert- oder Ballsaals u. s. w., um ihm eingefälligeres und zugleich dem besondern Zweck, wozu das Zimmer bestimmt ist, entsprechen-des Aussehen zu geben; auch spricht man in diesem Sinne von Ordensdecorationen. DieDecorationskunst hat daher die Aufgabe, die Verzierung in eine geschmackvolle, sinn-und beziehungsreichc Übereinstimmung mit der Bestimmung und der Verzierung des aus-zuschmückenden Gebäudes zu bringen, eine Aufgabe, die dem Dekorateur, d. h. demausführenden Künstler, um so mehr gelingen wird, je mehr Geschmack, technisches Geschickund Jdeenreichthum er besitzt. Im engern Sinne versteht man darunter die Theaterma-lerei oder vielmehr die Gesammtheit der materiellen auf die Vergegenwärtigung des Ört-lichen abzweckcnden Hülfsmittel der Bühne, soweit sie der Malerei unterliegen. Hierzu ge-hören die Coulifsen, der Grund oder die Gardine, besser Courtine oder Cortine, wodurcham Ende der Bühne die Aussicht geschlossen wird, die Vor- und Ansätze und die Soffiten,welche die Decken bilden. Der Dekorationsmaler muß, um die örtliche Täuschunghervorzubringen, vorzüglich die Linear- und Luftperspective verstehen und die Wirkung desLichts, namentlich des Lampenlichts, wie die Länge der auftrctendcn Figuren richtig berech-nen können. Luxus und Pracht in der Dekorationsmalerei sollten billig nur auf die Operbeschränkt bleiben, da sie im recitirenden Schauspiele den Zuschauer leicht von der Hand-lung und dem Gedankeninhalt des ausgeführten Drama abzichcn und seine Aufmerksam-keit zerstreuen. Selbst der Schauspieler gewinnt bei einer geschmackvoll einfachen Deko-ration, indem er gegen dieselbe in seiner reichen Kleidung desto selbständiger und hcrvortre-tender absticht. Leider hat sich aber, besonders seit Schillcr's „Jungfrau von Orleans" und„Wilhelm Teil", auch in die Darstellung des recitirenden Schauspiels eine Decorations-pracht cingedrängt, welche seinen Gedichten eher hinderlich als förderlich gewesen ist.

Ilkvrk8eenlla, rliminuenclo, morencko, smorraittio ist der Gegensatz von Lee-re e n tl o (s. d.).

Dekret, eine Entscheidung oder obrigkeitliche Verordnung, nennt man im engernSinne eine richterliche oder überhaupt obrigkeitliche Verfügung, welche auf einseitiges An-suchen der Parteien ergeht, im Gegensätze der Entscheidung nach rechtlichem Gehör beiderTheile, dem Bescheide (Erkenntniß, Sentenz oder Urtheil). Das Decret in diesem Sinnewird nicht rechtskräftig, und es sind dagegen also auch eigentliche Rechtsmittel weder nüthignoch zulässig, wol aber einfache Beschwerden (Recurse und Extrajudicalappellationen) nachden Umständen bei den höhern Gerichten oder bei den Vorgesetzte» Regierungsbehörden (denJustizministerien, dem Staatsrathe u. /. w.). — Auch nennt man Decrete solche Befehleder höchsten Staatsgewalt, welche an einzelne Personen und Behörden ergehen, ohne derForm nach Resolutionen auf Anträge und Bitten derselben zu sein, wieAnstellungs-,Entlassungsdecrete u. s. w. Im deutschen Staatsrechte wurden die Erlasse des Kai-sers an die versammelten Reichsstände Decrete genannt, und zwar kaiserlich eHofde-rretc , wenn sie aus dem kaiserlichen Cabinet an dieselben ergingen, Eommissionsde-crete, wenn sie vom kaiserlichen Principalcommissarius bei der Reichsversammlung über-geben wurden. Im franz. Rechte pflegt man die königlichen Decrcte mit dem Worte Or-donnanz (s. d.) zu bezeichnen.— Im kanonischen Rechte ist das vecretnm 6 ratisnibekannt. (S. Gratian.)

Decretalen (literae äecretales) nennt man päpstliche Entscheidungen vorkommenderFälle, allgemeine Anordnungen, Antworten auf Anfragen u. s. w. Da diese Decretalenin der christlichen Kirche nach und nach großes und zuletzt sogar gesetzliches Ansehen bekamen,so fing man an, sie zu sammeln, und unter vielen solchen bekannt gewordenen ältern Samm-lungen sind vorzüglich wichtig geworden: l) Die Sammlung dcsDionysius Lxigmis (s-d.)zu Ende des 5. Jahrh.; 2) die des heil. Isidor (s. d.) von Sevilla, gest. 636; 3) eine mitvielen unechten Stücken erweiterte Sammlung, welche in der ersten Hälfte des S. Jahrh.aus der Gegend von Mainz in Umlauf kam, auf Erweiterung der päpstlichen Rechte berech-