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4 (1845) D bis Entern
Entstehung
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Dauphine 91

ist gegen die Rhone hin flach (Niederdauphine), im Osten aber durch die CottischenAlpen gebirgig (Oberdauphine'). In der Oberdauphine hat sich manche alte Volks-eigenthümlichkeit erhalten, welche sich noch gegenwärtig, wenn auch mehr und mehr vcr-wischt, in besonder» Sitten, Gebräuchen und in phantastischen Sagen ausspricht. In derVolkssprache ist, was die Hochlande anlangt, das keltische Element vorherrschend, wogegendas Flachland sich mehrzu dem romanischen Idiom hinncigt; doch sind in beiden verschiedeneUnterdialekte bemerkbar, eine Erscheinung, welche man aus der Verschiedenheit der Volks-zweige, die das Land zur Zeit des Eindringens der Römer in Gallien inne hatten, sowie ausder nachmaligen verschiedenmäßigcn Beimischung fremder Volkselemcnte zu erklären sucht.Nach Verfall der Nömerhcrrschaft, welche hier und besonders zu Vienne viele Spuren ihresgroßartigen Daseins zurückgelassen hat, bildete das Land den südlichsten Theil des bis zurDurance sich erstreckenden Reichs der Burgunder. Mit diesem kam es.unter die Botmäßigkeitder Franken und seit der Zerstückelung der karolingischen Monarchie gehörte es zu dem neuenburgundischen Reiche von Arles, mit welchem es durch Vermächtniß 1032 in den Besitz desdeutschen Kaisers überging und so bis in die Mitte des 14. Zahrh. in Verbindung mitDeutschland blieb. Schon seit Besitzergreifung der Burgunder war dieser Theil des röm.Galliens nach german. Weise in Gaue getheilt, welche so ziemlich die geographische Grund-lage für die nach Verfall der Gauverfaffung hier sich bildenden dynastischen Herrschaftenabgaben, aus deren allmaligcm Zusammcnwachscn die Gesammtherrschaft und nachmaligefranz. Provinz Dauphine entstand. Bereits in der Mitte des 11. Jahrh. wird ein Graf vonAlbon, Guigo I. erwähnt, dessen Sohn, Guigo 1l. sich Graf von Grenoble oder Graesi-vaudan nannte, aber erst der Enkel dieses Letztem, Guigo IV., nm die Mitte des 12. Jahrh.,führte den seitdem auch auf die Landschaft übertragenen Beinamen Dauphin (s. d.), überdessen dunkeln Ursprung und Verhältnis zu dem erst später zum Vorschein kommendcnWappen-bilde (dem Delphin) viel gefabelt worden ist. Mit Guigv's IV. Sohne, GuigoV., der sichGraf und Dauphin von VicnnoiS nannte, starb gegen Ende des 12. Jahrh. diese erste Dy-nastie aus. Der Sohn, welchen Guigo's VI. Erbtochter Beatrix mit Hugo von Burgunderzeugt hatte, Guigo VI. Andreas, eröffnete zu Anfang des 13. Jahrh. die zweite Reihe.Guigo VI. veräußerte seine burgundischen Stammgütcr, verband aber dafür mit seinemmütterlichen Erbe das Heirathsgut seiner Gemahlin und andere Districte. Das Bestrebender Dauphins, ihr Gebiet zu schließen und die Landeshoheit zu erringen, welches namentlichin den auch hier im 13. Jahrh. sich äußernden Parteikämpfen der Guelfen und Ghibellinenhervortrat, gelang ihnen zwar, wegen der unbeugsamen Macht der fünf Bischöfe des Landes,nicht vollständig, doch erstellten sie sich fast durchgehend, insbesondere bei den Händeln mitihrem gefährlichen provenzalischen Nachbar, Karl von Anjou, der Gunst der deutschenKai-ser, bei welchen sie das Seneschallamt des arelatischen Reichs bekleideten. Mit Johann,dem dritten Dauphin aus dem burgundischen Hause, starb diese Dynastie 1281 wieder aus,und seine Schwester Anna, die Gemahlin des Grafen Humbcrt I. von Latour du Pin, ver-erbte, ungeachtet der von dem nächsten Agnaten, dem Herzog Robert von Burgund, dagegenerhobenen Einsprüche, das Land auf ihren Sohn Johann II., den Stifter der dritten Dyna-stie, der nun auch die Herrschaft Latour du Pin, wegen welcher er lange mit dem savoyischenHause in Streit gelegen, sowie mehre Baronien damit vereinigte und das wachsende Ansehendes delphinatischen Herrscherthums dergestalt steigerte, daß sein Sohn GuigoVIIl. von Lud-wig dem Baier mit dem Königstitel beehrt ward, den dieser aber nicht eher annehmen wollte,als bis Ludwig selbst vom Papst die Kaiserkrone empfangen habe, worüber er inzwischen 1333starb. Ihm folgte sein Bruder Humbert II., der 1335 das Unglück hatte, seinen einzigenehelichen Sohn (seine uneheliche Nachkommenschaft hat sich bis auf die Gegenwart inden Herren von Vienne erhalten) zu verlieren, weshalb er vorläufig 1343 und dann de-finitiv I34S sein Land gegen eine Jahresrente an Karl von Valois, den ältesten Sohn desKönigs Philipp Vl. von Frankreich, abtrat, unter der Bedingung, daß der jedesmalige franz.Thronerbe den Titel Dauphin de Viennois, nebst dem dazu gehörigen Wappen', führen,daß das Land seine Integrität und seine zu dem Ende von dem abtretenden Herrscher nochbesonders bekräftigten Freiheiten und Privilegien bewahren und daß dasselbe, was derKaiser, als Oberlchnsherr, ausdrücklich verlangte, nie dem franz. Reiche völlig einverleibt