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borsten gegen Griechenland, zugleich wurde eine Flotte ausgeschickt. Aber diese ward bei demBorgebirge Athos durch den Sturm zerstört und zerstreut, und Mardonius durch den Ver-lust, den er im Kampfe mit den Brygen, einem thracischen Stamme, erlitten hatte, zurRückkehr nach Asien bewogen. Als hierauf die Herolde, durch die D. die Griechen zur Un-terwerfung auffodern ließ, von den Athenern und Spartanern schmählich zurückgewicsenworden waren, sandte D. 400 ein neues Heer unter Datis und Artaphernes mit 600Schiffen aus. Naxos wurde erobert, die übrigen Cykladen unterwarfen sich, Delos, die heiligeInsel, wurde verschont, Eretria auf Euböa, nachdem es durch Vcrrath gefallen, zerstört;doch durch den Sieg, den die Athener bei Marathvr, von Miltiades angeführt, über daspers.Heer erfochten, ward des D. Unternehmen vernichtet. Bei den Rüstungen zu einem neuenZuge, den er selbst anführen wollte, ereilte ihn im I. -185 der Tod. In der Regierung despers. Reichs, das er in 20 Satrapien eingetheilt und in welchem er ein geregeltes Steuer-system eingeführt hatte, folgte ihm sein Sohn Lerxes (s. d.). — Darius II., vor seinerThronbesteigung Och us genannt, einer der Bastarde (daher sein Beiname Nothos) desKönigs Artaxerxesl. Longimanus, gelangte nach der Besiegung seines Bruders Sogdianus,der den echten Thronerben -kerxes ll. gemordet hatte, im Z. 423 zur Regierung, in welcherer sich von Parysatis, seiner hinterlistigen und grausamen Schwester und Gemahlin, abhän-gig zeigte. Mehre Empörungen verschiedener Satrapen wurden glücklich unterdrückt, dochbehauptete sich Amyrtäus im unabhängigen Besitz Ägyptens, den er 414 durch Abfall er-worben hatte. Unter D. übten die Perser besonders durch Tifsaphernes, den Satrapen Vor-derasiens, und dessen Nachfolger, den jüngern Cyrus, einen Sohn des Königs, bedeutendenEinfluß auf die griech. Verhältnisse während der letzten Zeiten des peloponnes. Kriegs aus.D. l>. starb 405, ihm folgte sein ältester Sohn Artaxerxes ll. — Eine Tochter dieses Letztemwar Sisygambis, die Mutter des letzten pers. Königs Darius lll., vor seiner Thronbe-steigung Kodomannus genannt, der auck durch seinen Vater Arsames, den Sohn desOfanes, eines jüngern Sohns Darius' ll., von diesem abstammte, und durch Bagoas im I.336 zur Herrschaft gelangte, nachdem dieser den Arfts, einen Sohn Art ax erx e s HI. (s.d.),der von ihm selbst nach des Letztem Ermordung auf den Thron gehoben worden war, eben-falls ermordet hatte. Als Bagoas auch D. nach dem Leben trachtete, ließ ihn dieser tödten.D. hat den Ruhm eines milden und gerechten Fürsten erworben, auch kriegerische Tapferkeithatte er schon früher im Kriege gegen die Cadusier gezeigt, aber den Ängriff Alexanderdes Großen vermochte er und sein Reich, das schon unter seinen Vorgängern durch dieÜppigkeit derselben und durch Satrapenherrschaft entkräftet war, nicht zu widerstehen.Nachdem am Granikus 334 Mithridatcs, der Eidam des Königs, besiegt worden war,verlor D. selbst im I. 333 die Schlacht bei Jssus; seine Mutter, seine Gemahlin und dreiseiner Kinder fielen in Alexander's Gewalt, den D. vergeblich zum Frieden zu bewegensuchte. Die entscheidende Schlacht bei Gaugamela unweit Arbela im I. 33 l öffnete demsiegreichen Alexander den Weg nach Susiana und in das eigentliche Persien. D. floh nachEkbatana in Medien, und als ihn Alexander verfolgte, nach den nordöstlichen Provinzen.Auf dem Wege bemächtigte sich Bessus, der Satrap von Baktricn, seiner Person. Alexan-der selbst eilte, den König zu retten, als aber D. sich weigerte, dem Bessus auf der Flucht zufolgen, verwundete ihn dieser tödtlich und ließ ihn hülflos auf seinem Wagen liegen. Ster-bend fanden ihn die Reiter Alexander's; ein Macedonier reichte ihm den letzten Labetrunkund erhielt von ihm den Auftrag, dem Alexander für die Großmuth zu danken, die er anseiner Familie bewiesen. Alexander, der gleich darauf hinzukam, fand D. schon verschieden(330); er beweinte ihn und sendete den tobten Körper der Sisygambis, um ihn in demBegräbnisse der pers. Könige beizusetzen. (S. Al exander der Große.)
Darlehn (mutuum) nennt man einen Vertrag, wodurch der eine Theil, der Darleiher(creilitor), eine bestimmte Quantität verbrauchbarer Dinge (res lunxibiles), z.B. Getreide,gemünztes Geld u. s. w., einem andern, dem Schuldner (stebitnr), als Eigenthum überläßt,um solche beliebig zu gebrauchen, zu bestimmter Zeit aber ebenso viel von derselben Art zu-rückzugeben. Es gehört dieser Vertrag zu den Nealverträgen, d. h. er wird vollständig durchden wirklichen Empfang der dargeliehencn Sachen, und es unterscheidet sich derselbe sowolvon dem Vertrage über ein künftig zu gebendes Darlehn, als auch von dem Leihvertraqe