Dänemark (Geschichte) 59
Geschäften verwickelt seien, als daß sic für eigentliche Fortschritte ei» offenes Auge haben könn-ten, daß die Provinzialadminisiiration zu hemmenden Eingriffen in die freie Entwickelungdes Volkslebens gemisbraucht werden könne, daß das troh der bedeutenden Verminderungdes Staats vermehrte Beamtcnpcrsonal einen großen Thcil der Einkünfte des Staats ver-zehre, und daß namentlich die Diplomatie nach einem Maßstabe angelegt sei, der weder denwahren Bedürfnissen des Staats noch der ökonomischen Lage desselben entspreche. Beson-ders beunruhigte das Echcimniß, welches auf der Finanzverwaltung schwebte. So kam dasJahr 183» heran; zum zweiten Male ging der gewaltige Anstoß von Frankreich aus. AnJens Uvc Lornsen fanden die liberalen Ideen einen lauten Anwalt, und der Anklang, wel-chen seine Rede im ganzen Reich fand, war ein Beweis, daß er im Wesentlichen Dasjenigegetroffen, was tief im Volke sich regte. Der König kam wiederum den Wünschen des Volksentgegen und erklärte in der Verordnung vom 28.Mai >83l seinen Entschluß, inD.und denHerzogthümcrn bcrathende Provinzialstände einzuführcn, „um sich und seine Nachkommendesto vollkommener in den Stand zu setzen, eine zuverlässige Kcnntniß von Allem zu erhalten,waS das Beste seines lieben und treuen Volks fördern konnte, sowie um die Bande zwischendem Königshausc und dem Volke desto fester zu knüpfe» und zur Belebung des Gcmeingcistesbcizutragen." Nachdem im Sommer >832 das Gutachten der „aufgeklärten und erfahrenenMänner", einer Versammlung von Notabcln, die der König eigens zu diesem Zweck er-nannte, vernommen worden war, erschien am > 3. Mai 1833 das Gesetz, welches durch mehreVerordnungen die ganze Verfassung näher bestimmte und ins Leben einführte. Hiernachwill der König die Entwürfe aller solchen allgemeinen Gesetze, welche Veränderungen inPersonen- und Eigenthumsrechtcn und in den Steuer» und öffentlichen Lasten zum Gegen-stände haben, bevor sie gesetzgebende Kraft erhalten, den Provinzialständen zur Berathungvorlegen lassen, auch Communalangelegcnhciten unter königlicher Genehmigung ihren Be-schlüssen unterlegen und Anträge, Bitten und Beschwerden über Landesangelcgenheitcn vonihnen vernehmen. Die Stände, welche regelmäßig jedes zweite Jahr Zusammenkommensollen, versammeln sich für die Inseln in Roeskilde, für Jütland in Viborg. Die roeskilderVersammlung besteht aus 7», die viborger aus 55 Mitgliedern; von jenen ernennt derKönig I», von diesen 7; die übrigen werden von den Grundbesitzern der verschiedenen Wahl-districte direct gewählt. Mit Begierde ergriff das Volk überall diese königliche Gabe. EineGesellschaft von Vatcrlandsfrennde» halte gleich beim erste» Versprechen der neuern Insti-tution sich in der Hauptstadt versammelt, um durch ein jährliches Fest dies Ereigniß zu be-gehen ; staatskundige Gelehrte behandelten die bezüglichen wichtigsten Fragen in eigenenSchriften; die Journalisten erhielten einen bis dahin im Lande ungckannten Einfluß aufdie politische Bildung des Volks; die Presse ward eine Macht, die sich nicht übersehen ließ.Der Tod König Fricdrich's VI. am 3. Dcc. >839 brachte wenig Veränderung. Sein Nach-folger, Christian Vlll. (s. d.), hielt mit Energie, aller liberalenÄnstrcbungen ungeach-tet, das conservative Princip aufrecht. Die Übersicht über die Verhandlungen der Stände-vcrsammlungcn ergibt, welch wichtige Fragen seit Ectheilung der Constitution theils ange-regt, thcils durch Gesetze erledigt wurden. Dahin gehören namentlich die neue Städtcord-nung, das Connnunalgesetz für Kopenhagen, das neue Zollgesctz, das Gesetz gegen die Nach-machung von Kunstarbeiten, eine nähere Bestimmung der Grenzen der Preßfreiheit, wo-durch wenigstens alle Preßanlicgcn, die in Streit kommen, an die Gerichtshöfe verwiesenwerden; ein vollkommen bestimmtes AblösungSgcseh, wodurch die Ablösung der Frohnendurch gütliche Übereinkunft zwischen Berechtigten und Verpflichteten zu Stande kommenkann; mehre Verfügungen betreffend das Strafverfahren, die directe Empfehlung derhül)eru Bürgerschule», vor Allem aber die seit >8>> eingcführte jährliche? nicht mehr blossuuiinarische, sondern ausführliche, Vorlage des gesammten Finanzetats des Staats. Dievon Mehren beantragte, aber von Andern angefochtenc, Vereinigung der Doppelprovinzial-siände hat bei der Negierung bis dahin keinen Anklang gefunden.
In den Herzogthümcrn ward die ständische Institution zum Theil nicht mit der Teil-nahme empfangen wie in D.; ja es bildete sich sogar eine Partei, die nicht nur Holsteinsondern auch Schleswig als einen eigenen Staat unter dem Namen Schleswig-Holstein oderNordalbingien Von D. getrennt und in ein Vcrhältniß zum letztem wie das Königreich