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4 (1845) D bis Entern
Entstehung
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56 Dänemark (Geschichte)

mehr ihr volksthümliches Wesen und stetes Beharren auf den Rechtsgrund entfaltete, diefrühern Maßregeln gegen Schriftsteller, welche, wegen Preßvergehcn vcrurtheilt, der Ccnsurunterworfen wurden. Die Journalistik, keck geleitet, führte bald eine neue und stärkere mora-lische Verantwortlichkeit der Beamteten ein; die Reibung selbst gab dem Gemcingcisteeinen mächtigen Anstoß; man lernte den unschätzbaren Werth der Preßfreiheit reckt ver-stehen. Gerüchte von neuen Beschränkungen, welche dieser drohten, vcranlaßten die Errich-tung der Gesellschaft zur Förderung des rechten Gebrauchs der Presse, die als ihre erklärteAufgabe hinstellte, durch moralischen Einfluß auf die Mitbürger dem Misbrauch der Pressezu steuern. Tausendstimmigen Anklang fand dieser Verein, an dessen Spitze die Häupterder gemäßigten liberalen Partei, die Professoren Schouw und David, der Obergcrichtsas-sessür Algreen-Using und andere hervorragende Persönlichkeiten, sich stellten; bald erweiterteer sich durch Filialvereine so weit die dän. Zunge reicht; doch ist nicht zu verkennen, daß der-selbe, wie viel Gute- er auch in anderer Rücksicht durch Forderung der Volksaufklärungmittels Herausgabe darauf hinziclender Schriften stiftete, sein eigentliches Ziel nur unvoll-kommen erreichte' und deshalb auch der Negierung die bcabzweckte Garantie wider den Mis-brauch der Presse nicht zu geben vermochte. (S. auch Dänische Sprache, Literaturund Kunst.)

Beim Ausgange des 18. Jahrh. belief sich die dän. Staatsschuld auf 28 Mill. Nthlr.Courant und die Zcddelschuld auf IN'/? Mill.; in Folge des Kriegs von >801 und derRüstungen zu Lande und zu Wasser in den folgenden sechs Jahren, welche die Kriegsun-ruhen in den Nachbarlanden nothwendig machten, stieg jene zu 4 l, diese zu 26 Mill. Alsin dem unglücklichen siebenjährigen Kriege, welcher darauf ausbrach, die Bedürfnisse desStaats in demselben Grade zunahmcn , in welchem die Kräfte des Volks, neue Steuern zuwagen, abnahmen und folglich Staatsanleihen im Auslande nicht zu ermitteln waren, er-griff man den Ausweg, der auch früher öfter, seitdem die Bank aufhörte ein Privatinstitutzu sein (1773), benutzt worden war, nämlich Papiergeld zu creiren, ohne daß man imBesitz eines demselben entsprechenden reellen Werths war. Die Herzogthümer hatten l 7 88ihr eigenes Münzwesen durch die Errichtung der Speciesbank in Altona erhalten und wur-den dadurch von den Calamitätcn befreit, welche in D. durch die Courantbank herbei-geführt wurden. Die Masse der dän. Courantzcddel stieg zuletzt auf 132 Mill., währenddie Staatsschuld am I. Jan. 1814 bis auf 100 Mill. Nthlr. angewachsen war. Diese wardnachher durch mehre bedeutende Anleihen vermehrt und belief sich am I. Jan. 1841 bis ge-gen IIO /2 Mill. Rthlr. Als eine Folge der außerordentlichen Zeddelmasse sank das Papier-geld tief unter den Werth, den cs verrreten sollte. So griff man, um der stets wachsen-den Verwirrung zu steuern, zu dem traurigen, aber unumgänglichen Mittel, den Werth desGeldes selbst herabzusctzen. Nach der Verordnung vom 5. Jan. 1813, die auf lange Zeitallen öffentlichen Credit vernichtete, ward ein neues Geld, das Reichsbankgeld, erschaffen,mit der Neduction von sechs Rthlr. Nominal- auf einen Rrhlr. reellen Werth, und weil derletztere nicht vorhanden, ward die Reichsbank auf allen liegenden Gründen des Landes ba-sirt, sodaß von einem jeden Grundstücke, von den Zehnten u. s. w. 6 Procent an die Bankbezahlt, und diese Summe mit 6'/, Proc. verzinst werden mußte, bis die Bankhaft durch dieEinzahlung des betreffenden Belaufs erlöschen würde. Doch übernahmen die Finanzenfünf Sechstel der Zinsen für die Haftung an Grundstücken und Zehnten in D., weil der Land-mann nicht mehr im Stande war, diese neue Last zu tragen. Um noch mehr das Geldwesensicher zu stellen, ward die königliche Bank unter dem 4. Juli 1818m eine Privatbank (dieNationalbank) verwandelt, welche eine von der Regierung unabhängige Verwaltung erhieltund bald durch kluge und gewissenhafte Geschäftsführung dahin gelangte, daß die früherso entwerthcten Zeddel zu einem Paricurs mit baarem Silber sich hoben. Auch ward inder neuesten Zeit die unter dem Namen der Zwölfmillionen-Frage bekannte Differenz mitder Finanzadministration, welche letztere in Folge einer verschiedenen Auslegung eines Pa-ragraphen der Bankoctroi von 1818 den Betrag einer octroimäßig übernommenen Zahlungan die Bank ungefähr um 12 Mill. Rbthlr. geringer berechnete als die Bankadministration,durch einen Vergleich glücklich erledigt. Nach der Übereinkunft entrichtet die Finanzadmi-mstration der Bank 9,300000 Rthlr., womit alle das Zeddelgeld betreffende Differenzen