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4 (1845) D bis Entern
Entstehung
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Dänemark (Geschichte) 55

Schreiben und Rechnen, zuletzt auch Geographie und Geschichte in den Kreis des Unterrichtsmit auf. Die 1830 errichtete polytechnische Lehranstalt hat in den Jahren ihres Bestehenskräftig gewirkt zur Ausbreitung naturwissenschaftlicher Kenntnisse und ihrer Anwendungaufs Leben; namentlich haben auch die mit derselben verbundenen Gewcrbschulen und dasInstitut für Metallarbeiter vielfach dazu beigetragen, einen bessern Geschmack, grössere Kunst,fertigkeit und gründlichere Einsichten im Handwerksstande zu verbreiten. Die gelehrtenSchulen gingen, seitdem unter dem Vorsitze des Herzogs Friedrich Christian von Augusten-burg eine Commission zu diesem Zwecke niedergesetzt war (1790), einer erneuerten Orga.nisation entgegen. Die Verordnung vom 7. Nov. 1809 erkannte die humanistische Grund,läge vollkommen an, verbannte aber mehre Misbriuche, die theils noch aus den Klostcrschu-len, theils von der Überschätzung und einseitigen Anwendung jenes Princips herrührten,und führte mehre neue Lehrfächer in die Gymnasien ein. Nachdem das philologische Seminar(1799) eine Bildungsanstalt für zukünftige Gymnasiallehrer aus Mangel an Thcilnahmenach einigen Jahren eingegangen, wurde 1818 eine eigene Prüfung für Diejenigen angeord-net, welche ;u solchen höher» Lehrstellen adspiriren. Die Abiturientenprüfungen, welche bei derUniversität vorgenommen werden, sowie die Prüfungen pro iminere, wurden 1805 geschärftund eine eigene Direktion für das gelehrte Schulwesen errichtet.' Die frühere Ritterakadcmiezu Soröe trat, nachdem die Hauptgebäude 1815 abgebrannt waren, 1822 in erneuerteWirksamkeit. Die 1785 errichtete chirurgische Akademie ward in nähere organische Verbin-düng mit der medicinischen Facultät gebracht. In der Reihe der wissenschaftlichen Anstaltenverdienen außerdem besondere Erwähnung das Museum für nordische Alterthümer (bc-gründet 1807), welches später unter des Kanzlerraths Thomson Verwaltung zum Cen-traldepot für dieselben sich erhob; die Königliche Gesellschaft für nordische Alterthumskunde,deren Leiter und Seele der EtatSrath Rafn ist und die Gesellschaft für Ausbreitung der Na-turlehre. Viele wissenschaftliche Unternehmungen wurden unterstützt durch die liberaleVerwendung des Fonds »et usu« publicos; namentlich empfingen hieraus manche jüngereGelehrte und Künstler Mittel, um durch Reisen sich eine freiere und höhere Bildung zu er-werben. Die Verhältnisse der Presse waren in diesem Zeiträume manchem Wechsel unter-worfen. Die Grundsätze des Guldberg'schen Ministeriums,' unter welchem eine durchauswillkürliche Ccnsur in die Hände der höchsten Policeibeamten gelegt war, mußten unterBcrnstorsse Ministerium einer frciern Ansicht weichen. Durch das Rescript vom 3. Dec.1790 wurde die Presse von den Banden befreit, unter welchen sie seit 1773 niedergehal-tcn gewesen war, indcm-alle Preßsachen von Nun an vor den allgemeinen Gcrichten-behan-delt und nach den Gesetzen des Landes beurtheilt werden sollten. D. genoss hierauf eine Zeitlang eines hohen Grades von Preßfreiheit; allein die politische und religiöse Gährung imletzten Decennium des 18. Jahrh., die sich auch in der Literatur stark ausprägte, machte dieRegierung bedenklich und bewog sie zum Versuche, die drohende Krise durch schärfere Maß-regeln gegen die Presse abzuwcnden. Zuerst erfolgte eine Reihe von Preßprocessen gegenSchriften, deren Inhalt oder Ton die Regierung als verletzend oder verbrecherisch aner-kannte; dann erschien zwei Jahre nach dem Tode BernstorfftS, dieVcrordnung vom27. Sept.1799, durch welche die Anonymität aufgehoben und die Censur für alle Verfasser, welchewegen Misbrauchs der Presse vcrurtheilt waren, festgesetzt wurde. Die merkwürdigsten jenerProteste waren die gegen P. A. Hciberg (s. d.) undMaltcbrun (s. d.), die beide des Landesverwiesen wurden. Nachher wurde die gedachte Verordnung mehrmals geschärft, namentlichwurden auch alle politische Blätter der Censur unterworfen, und nicht selten griff diese aufeine ebenso irrationelle als störende Weise in das natürliche Recht der Schriftsteller ein, sodaßeiner der letztem gewiß nicht mit Unrecht bemerkt hat:Der Rest von Preßfreiheit, den jenebeschränkenden Anordnungen unS übrig lassen, ist nur klein, und selbst dieser geringen Frei-heit genießt man nur unangefochten, so lange man sich ihrer nicht bedient." Doch nahm dieperiodische Presse seit 1831 und namentlich seit 1834 wieder einen bedeutenden Aufschwung.Man kehrte zu dem früher» Grundsätze der Verantwortlichkeit der Schriftsteller vor denLandesgesetzen und gerichtlicher Behandlung aller Preßvergehen zurück; auch zeigten die Ge-richte, wie in dem Preßproceß des Professors David (s. d.) und späterHage s (s d.), ihreUnabhängigkeit; gemildert wurden durch Bestimmungen der Regierung selbst, welche immer