Druckschrift 
4 (1845) D bis Entern
Entstehung
Seite
53
Einzelbild herunterladen
 

Dänemark (Geschichte) üZ

Sept. 16 «»-, das Interesse der Regierung war durch den gemeinsamen Gegensatz gegen di-Aristokratie mit dem ihrigen verschmolzen; indem die klugen Führer der zwei Stände, derBischof Svane und der Bürgermeister Nansen, dem Könige die Souverainetät Übertruge»,erwarteten sie, daß die politische Freiheit unter dem Schatten derselben sich entwickeln werde,sowie der Bürgerstand unter Andern, namentlich gleiche Berechtigung zu den höchsten Staato-ämtern, Nachweis über die Verwendung der Einkünfte des Landes, Aufhebung der Leibei-genschaft, Gemeindewahl bei Besetzung der geistlichen Ämter u. s. w. verlangte. Indemaber alle Foderungen gewährt wurden, erstarb allmälig unter der souvcraincn Negierungganz der Gemeingeist und bald vermißte man jegliches Zusammenwirken zwischen Volk undRegierung, welches die unerläßliche Bedingung der fortschreitenden Entwickelung des Staats-lebcns ist. Zwar läßt sich nicht verkennen, daß unter dem Nachfolger Friedrichs lll., Chri-stian V., 167» !»!», ein reges Leben in der Rechts- und Civilverwaltung durch die Einfüh-rung des dänischen (1683) und norwegischen Gesetzbuchs (>687), welches das Werk desberühmten Peter Griffinfcld war, sich kundthat; daß unter Friedrich IV., 1699 173»,die eigentliche Leibeigenschaft I7»2 aufgehoben wurde, während die Form derselben, wo-durch der Bauer an die Scholle gebunden war und die Aushebung zum Kriegsdienste darnachbestimmt wurde (Stavnsbaand), fast noch drei Menschcnalter hindurch sich erhielt; daßendlich die Könige die souveraine Macht meist in einem volksthümlichen Geiste üblen und,wie der sehr populaire Friedrich V., >74666, der Nachfolger Christian s VI., >736 16 ,eine Selbstbeschränkung eintreten ließen, die unter jenen Voraussetzungen noch ehrenvollereAnerkennung verdient; allein ebenso wenig läßt sich leugnen, daß das vollkräftige Staats-lcbcn, welches den Gliedern wie dem Haupte gleiche Berechtigung widerfahren läßt, nochkeine Anerkennung gefunden hatte.

So standen die Sachen, als unter König Christi an VII. (s. d.), nach dem Sturze desMinisteriums Strucnsee (s.d.) im Z. 1772, welches, obschon es >77» dieCensur aufhob,sich nicht zu halten vermochte, und der Auflösung des Guldberg'schen im I. 1783, das sichdurch liebevolle Förderung der Nationalsprache und Wissenschaft auszeichnete, der Krön-Prinz, der am I3.Apr. 1783 für majorenn und zru» Mitregenten seines gcmüthskrankenVaters, Christian's VI1., dem er 1898 als König Friedrich VI. (s. d.) in der Regierungfolgte, selbst Sitz im Staatsrathe nahm. Von diesem Zeitpunkte an datirt sich die politischeRegeneration des dän. Staats, die in dem ersten Stadium (> 78397) namentlich an demdurch Verwaltungsblick und Verwaltungskraft sowie durch liberale Grundsätze gleich aus-gezeichneten Minister Andr. Peter Graf von Bernstorff(s. d.) die mächtigste Stütze fand.An der Entwickelung des neuern curop. Volkslebens Theil nehmend, machte D. bald Rie-senschritte zu diesem Ziele, die mit um so größerm Rechte die Bewunderung Europas weck-ten, als sie von großer Besonnenheit und Klarheit, zugleich aber ohne alles mistrauische Um-herblicken, geleitet wurden. Die erste Frucht dieses erleuchteten, mit wahrer Liebe das Volkals ein Ganzes umfassenden Strebens war die Verordnung vom 2». Juli 1788, wodurchdem Bauernstand die persönliche Freiheit vollends zugesichert und jener schmachvolle Restder Leibeigenschaft aufgehoben ward. Der Kriegsdienst wurde hinfort eine unmittelbarpersönliche Last, die auf der ganzen Landbevölkerung ruhte; die Frohne in eine bestimmteArbeitslast verwandelt, und zugleich die Ablösung theils auf gegenseitige Übereinkunft derBetheiligten theils auf Erkenntniß einer Commission festgesetzt; doch konnten in Seelandund auf den Inseln überhaupt die wenigsten Bauern wegen Mangels an Vermögen sichdieses Rechts bedienen. Das ganze Ablösungsgeschäft ward später durch eine Verordnungvom 8. Jan. 181» regulirt. In den Herzogthümern, besonders in dem östlichen Thcile der-selben, wo die Nachkommen der eingewanderten und unterjochten wendischen Volkssiämmewohnten, herrschte noch die Leibeigenschaft; durch Bernstorff's edeln Eifer wurde die Auf-hebung derselben beschlossen und mittels dcrVerordnung vom 19. Dec. 1893, die 2»»»" Fa-milien Freiheit und Eigenthum schenkte, zur Ausführung gebracht. Der humane Geist, derdiese Veränderungen bezeichnete, fand Anerkennung beim Volke; die Opposition der juilän-dischen Gutsbesitzer (179») schlug der Kronprinz durch seinen festen Willen nieder; die Er-richtung der sogenannten Freiheitssäule in der westlichen Vorstadt Kopenhagens (>>92)sprach die Dankbarkeit des Volks gegen die liberalen Veranstaltungen der Negierung aus.