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Dandy Dänemark (Geogr. u. Statist.)
tinopkl und durch Kauf die Insel Kandia. Bald nachher starb D. am I. Juni 1205, zuKonstantinopel und wurde in der Sophienkirche begraben. Sein Grabmal zerstörten dieTürken bei der Eroberung Konstantinopels im I. >453.— Giovanni D. war von>280—89 Doge, FrancescoD. von >328—39 undAndreaD. von >342—54. —Dieser Familie gehört nicht an Vincent D-, geb. zu Venedig 1769, gest. >819, derPro-veditore generale von Dalmatien war und sich durch die „8torin «Ii baobi clo seta" (3 Bde.,Mail. 1818 — 19) einen berühmten Namen gemacht hat. Seine Memoiren gab Com-pagnoni (Mail. 1820) heraus.
Dandy ist ein engl. Wort, dessen Begriff durch das deutsche Wort Stutzer nicht voll-ständig bezeichnet wird. Der echte Dandy gehört eigentlich nur der vornehmen Welt an;derselbe befleißigt sich aus Eitelkeit und Sucht nach Originalität des Ungewöhnlichen undAuffallenden in Kleidung und Betragen und unterscheidet sich von dem Fashionable insofern,als er erfinderisch auftritt, während Letzterer nur die Mode befolgt. Frankreich, das Landder Moden und geselligen Manieren, ist auch die eigentliche Heimat dieser leeren Origina-lität. Im 17. Jahrh. waren es hier die sogenannten Leaux, im 18. die ketits-msitres undgegenwärtig sind es die kile^snts, Inero^sbles, modernes u. s. w., die der Engländer mitDandy bezeichnen würde. Ist schon der Dandy der vornehmen Welt eine lächerliche Figur,so wird dies der bürgerliche Dandy um so mehr sein, der gewöhnlich die Abgeschmacktheitendes Erstem nur nachzuahmen sucht.
Danebrogorden oder Dannebrogorden, im Range der zweite der dän. Orden,soll im I. 1219 vom Könige Waldemar gestiftet worden sein. Das Wort Brog bedeutetun Altdänischen so viel wie Luch, Gewand, Danebrog also so viel als Tuch, d. h. Panierder Dänen, und es ist demnach dieser Orden nichts Anderes als eine Verherrlichung der altendän. Reichsfahne, die lange, gleich der franz.Oriflamme, an der Spitze der dän. Heere getragenwurde, bis sie im J. 1500 an die Dithmarschen verloren ging. Im 15. Jahrh. gericth derOrden in Verfall, erlosch dann und ward erst bei der Salbung Christian's V. am 12. Oct.1671 wieder erneuert und 1693 mit neuen Statuten begabt, die bis 1808 in Kraft blieben,wo Friedrich VI. am 28. Juni dem Orden eine durchaus veränderte Verfassung gab. Nachderselben besteht er jetzt aus vier Elasten, zu deren Besitz jeder dän. Unterthan gelangen kann,den Großcommandeuren, welche das Ordenscapitel bilden, den Großkreuzen, den Comman-deuren und den Rittern. Außerdem wird das Kreuz vierter Elaste als Ehrenzeichen in Silberauch an Solche vergeben, die sich nicht zur Aufnahme in den eigentlichen Orden eignen;die Besitzer dieses Ehrenzeichens heißcnDanebrogsmänncr und bilden gewissermaßeneine fünfte Classe des Ordens. Die beiden ersten Elasten tragen zugleich mit dem Ordeneinen Ordensstern und sind bei festlichen Gelegenheiten in eine eigene alterthümliche Ordens-tracht gekleidet.
Dänemark, das kleinste der drei nordischen oder skandinavischen Reiche, fast überalldurch natürliche Grenzen abgeschlossen, umfaßt bereits seit den ältesten historischen Erinne-rungen, abgesehen von dem zum Deutschen Bunde gehörigen Herzogthümern Holstein (s.d.)und Lauenburg (s.d.), welches letztere es von Preußen 1816 gegen Schwedisch-Pom-mern eintauschte, die gegenwärtigen Vestandtheilc, nämlich das eigentliche Königreich D.,d. h. die Inseln Seeland (s. d.), Fünen (s. d.), Langeland (s. d.), Laaland (s d.),Falster (s. d.), Bornholm (s. d.) und Möen (s. d.); die Halbinsel Jütland (s. d.) undderen südliche Hälfte, das Herzogthum Schleswig (s. d.); ferner die Färöer (s. d.) undIsland (s.d.). An außereurop.Colonien besitzt es Niederlassungen in Grönland (s. d.),in Westindien die Antillen St.-Croix, St.-Thomas und St.-Jean, in Afrika ein Stück aufder Küste von Guinea und in Asien Tranquebar, einige Factoreien auf Malabar und dreider Nikobarischen Inseln. Die Hauptinsel Seeland wird durch den Sund (s. d.) von Schwe-den, die Insel Fünen durch den Großen Belt von Seeland und durch den Kleinen Belt (s.d.)von Jütland getrennt. Der Flächeninhalt des gesammten dän. Staats beträgt unge-fähr 2700 IHM., wovon freilich über drei Fünftel, Island und den Färöern zugehürend, fürdie innere Kraft des Staats keinen Zufluß gewähren. Das eigentliche Königreich umfaßt847mM.; die Herzogthümer Holstein und Lauenburg 172 OM.; Island wird nach ziem-lich unsicherer Berechnung zu 1406 OM-, die 25 felsigen Färöer nach noch unsicherer zu >0