714 Criminalproeeß
Ministerium 1762 in span. Dienste. Er wurde wegen der Eroberung von Minorca, wäh-rend des amerik. Kriegs im 1.1782, zum HerzogevonMahon ernannt und starb 1796als Generalcapitain von Valencia und Murcia zu Madrid. — Sein ältester Sohn starbI8V6 ohne Nachkommen. Sein zweiter Sohn, Franc. Felix Dorothee des BalbesVerton, Herzog vonC., Pair von Frankreich und Generallieutcnant, fügte zu seinemTitel einen zweiten hinzu, indem er sich, nach einem Dorfe in der Picardie, zum Herzoge vonBoufleurs ernennen ließ. Er starb am 27. Jan. 1820 und hinterließ zwei Söhne. — Derälteste, Marie Ge'rard Louis Felix Rodrigue des Balbes Berton, Herzogvon C., der ebenfalls den Titel eines Herzogs von Boufleurs führte, war 17 82 geboren.Er trat 1814 in die Leibgarde Ludwig's XVIIl. und erhielt nach der zweiten Restaurationdas Commando der Legion der untern Alpen, in welcher Eigenschaft er 1823 Spanien demAbsolutismus unterwerfen half. Nach seiner Rückkehr wurde er mit dem Titel eines Ma-re'chal de Camp und dem Ludwigskreuze belohnt. Als er nach dem Tode seines Vaters indie erste Kammer trat, zeichnete er sich indessen durch Mäßigung und Achtung vor der Ver-fassung aus. Im I. 1831 erklärte er sich für die Erblichkeit der Pairswürde und entwickelteseitdem in mehren öffentlichen Geschäften eine achtungswerthe Thätigkeit. — Der Bruderdesselben, Louis Marie Felix Pros per de Berton des B albes, Marquis deC.,geb. zu Paris 1784, trat 1809 in die kaiserliche Armee und machte als Hauptmann alleFeldzüge bis 1814 mit. Nach der Restauration trat er als Lieutenant mit dem Grade einesObersten in die königliche Garde und wurde 1825 zum Mare'chal de Camp erhoben. ImI. 1830 folgte er seinem Schwiegervater, dem Marquis d'Herbouville, in der Pairswürde.
Der Sohn des obenerwähnten Herzogs von Mahon, des Großvaters der beiden zuletztaufgeführten Brüder, Louis Ant. Franc, de Paule de C., Herzog von Mahon,Grande von Spanien, geb. 1775, war bereits im Alter von 18 Jahren Oberst in span. Dienstenund siel 1794 mit seinem ganzen Regiment« in franz. Gefangenschaft. Man gedachte ihn an-fänglich als Emigranten zu bestrafen; allein das Andenken seiner ausgezeichneten Ahnenbestimmte den General Augereau, ihn rücksichtsvoll zu behandeln, und selbst der Wohlfahrts-ausschuß decretirte, daß der „cito^en <ü,c <le Nation", dessen Loyalität der franz. Regierunghinlänglich bekannt sei, ohne Bedingung nach Spanien zurückkehren dürfe. Diese Entlas-sung war gewissermaßen die Einleitung zu dem Frieden, den Karl IV. 1795 zu Basel mitFrankreich schloß. C. trat hierauf mit Erlaubniß des Königs von Spanien als Freiwilligerin die franz. Armee unter Moreau, aber der Friede von Campo-Formio machte ihn alsbaldwieder unthätig. Im 1.1801 erhielt er das Commando einer span. Division; 1803 wurdeer Gouverneur von Tortosa und 1807 Generalcapitain von Guipuzcoa, Alava und Bis-caya. In dieser Stellung kämpfte er lange gegen das Ansinnen der Generale Napoleon's,den franz. Truppen San-Scbastian und andere feste Plätze auszuliefern; allein seine Recht-lichkeit und Festigkeit wurde sehr bald durch den Befehl des schwachen Königs gebrochen.Sehr bald erkannte er, welches Schicksal Spanien und seiner Königsfamilie von Napoleonzugedacht sei. Er eilte nach Vittoria, um dem verblendeten Monarchen und seinen Nath-gebcrn die Augen zu öffnen; seine Nathschläge, die vielleicht Ferdinand VII. gerettet hätten,wurden jedoch als ungegründete Befürchtungen zurückgewiesen. Zwei Tage nach der An-kunft des Königs in Bayonne erhielt C. von demselben den Befehl, sein Amt als General-capitain wieder anzutreten, und nachdem ihn die höchsten Behörden des Landes dazu aufge-fodert, leistete er auch dem Könige Joseph den Eid der Treue. Hierauf ward er Generallieu-tcnant der span. Armee und nacheinander Generalcapitain von Navarra, Toledo und Cucnca.Obschon er nach dem Wunsche und dem Befehle Ferdinand's in die Dienste der neuen Ord-nung getreten, so wurde doch mit der Restauration 1814 das Achtsmandat gegen ihn ge-schleudert, und er, der den Thron der Bourbons um jeden Preis retten wollte, mußte nachFrankreich mit seiner Familie fliehen, wo er mit Zustimmung Spaniens 1825 den Gradeines Generaklieutenants außer Dienst erhielt und 1832 starb.
Criminalproeeß. Das strafrechtliche Verfahren hat, je nach dem politischen undCulturzustande der verschiedenen Völker und Zeiten, sehr mannichfache und zum Theil ein-ander gerade entgegengesetzte Principien sowol als Formen gehabt. Als der wichtigste dieserUnterschiede stellt sich der zwischen dem Anklage- und dem Untersuchungsproceß dar. (S. A n-