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3 (1845) Buchholz bis Czongrad
Entstehung
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199
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Cardca Cardinal !99

cinbildete und welche unbegrenzte Eitelkeit und Anmaßung ihm eigen war. Die größten Ver-dienste hat er sich um die Mathematik erworben, namentlich um die Algebra, in welcher seinName durch die Regel zurAuflösung der Gleichungen des dritten Grades fortlebt, welche nachihm dieCardanischeNegel oder Formel genannt wird, wiewol es für ausgemacht geltenkann, daß nicht C., sondern ein gewisser Tartalea oder Tarkaglia ihr eigentlicher Urheber ist.C. hatte erfahren, daß derselbe die Auflösung jener Gleichungen gefunden habe, und wußteihm deren Mittheilung im I. >539 durch List und eidliche Versprechungen der Verschwiegen-heit zu entlocken, machte sie aber dennoch > 51 5 in seiner Schrift „ärs mag»» sivo cko regulisslgetiraicis" bekannt und behauptete später, als Tartalea darüber Klage erhob, daß ihmderselbe nur die übrigens von einem Dritten (Scipio Ferrco) zuerst entdeckte Formel mit-getheilt, er aber den Beweis derselben gefunden habe. Gewiß ist, daß C. zu der Lehre vonder Auflösung der Gleichungen selbständig mehre werthvolle Beiträge lieferte. Dagegen istsein Versuch, die Geometrie auf die Physik anzuwenden, nicht geglückt. Eine Schilderungseiner Sitten und seines Charakters hat C. selbst in dem Werke „ile vii-> proplii," geliefertund ist dabei mit großer Aufrichtigkeit verfahren, indem er seine großen Schwachen, z. B.Hang zum Spiel und znr Wollust, offen bekennt, andererseits aber seine Uneigennützigkcitund Charakterfestigkeit rühmt. Seine zahlreichen Schriften erschienen gesammelt von Spon(lOBde., Lyon 1663, Fol.); doch fehlt in dieser Sammlung die „5Iet»;>n^e«pia 866 lscioilmmsime eiconibiis coniplsxs" (Par. 1658, Fol.).

Cardku, eine Göttin der Römer, welche die Schuhherrschaft über die cklr<lüi68 oderThürangeln hatte. In ihrer Macht stand es namentlich, die Wirkungen böser Dämonenauf Kinder zu verhindern. Nicht zu verwechseln sind mit ihr die jagdliebende Nymphe Craneund die Carna, eine Göttin, der man die edelsten Eingeweide des Menschen empfahl, umsolche gesund zu erhalten.

Cardi (Ludovico), s. Cigoli.

Cardigan, eine Grafschaft im Südkheile des engl. Fürsienthums Wales, au denKüsten der Irischen See, welche hier mit dem gleichnamigen Busen von Cardigan flach ein-buchtet, wird an der Südgrenze vom Tivy und außerdem nur von kleinern Flüssen bewässert,ist im Osten von dicht bewaldeten und erzreichen Höhen, worunter der Plenlymmo» 2869 Fhoch, erfüllt und im Westen eben und für den Getreidebau empfänglich, der im Osten fehleund durch gute Viehzucht den Bewohner entschädigen muß. Die Grafschaft ist t > lüW.groß und zählt 63866 E. Die gleichnamige Hauptstadt Cardigan, unweit der Livymün-dung, besitzt einen kleinen aber guten Hafen und die Ruinen eines alten festen Schlosses.Ihre 2866 E. treiben lebhaften Küstenhandel und Fisch-, besonders Lachrfang.

Cardinal, vom lat.eurtii»!,!!.«, d. i. vorzüglich oder vornehm, war unter Kaiser Lheo-dosius der allgemeine Titel der höchsten Staatsbeamten und dann in der katholischen Kirchebis zum > I. Jahrh. allen Geistlichen geniein, die als wirkliche Priester angestellt warenVon dieser Zeit au bildeten sich die mächtiger gewordenen Päpste ein Collegium, gewisser-maßen einen geheimen Rath von Geistlichen höhern Rangs, denen bald der Cardinalstitclvorzugsweise verblieb, und die > >66 unter Alexander III. auch das ausschließliche Recht derPapstwahl (s. d) erhielten. Znnocenc >>., >2!3—51, gab ihr.en den Rang vor denBlüh oft n und den rochen Hut, Bonifaz> II>. im Anfänge des 1 I. Jahrh. den Fürsicnmantclund Urban > III. 1631 den Titel Eminent. Sie bilden mit dem Papste das heilige Collegiumund zerfallen in drei Classen, Cardinal-Bischöfe (von Ostia, Porto, Sabina, Palestriua, Fras-cati und Albano), Cardiual-Presbyter und Cardinal-Diakoncn. Ihr Anthcil am Kirchcnrcgi-mcnt besteht thcils in einer berathendcn Thätigkeit, mit welcher sie dem Papste in allen wich-tigcrn Angclegenbeiren zur Seite stehen sollen, und welche sie in den C on sistv rien <s. d.)üben, thcils in einem mehr selbständigen Einflüsse auf die kirchliche Verwaltung durch Diri-girung der päpstlichen Gerichtshöfe und Verwaltungscollegicn, und durch die Congrega-tionen (s. d.). Ihre Zahl ward 1586 von Sixtus V. auf 5» festgesetzt. Die Wahl oderPromotion der Cardinäle hängt allein vom Papste ab. Die Namen Derer, welche er dazubestimmt, läßt er in dem Consistorium mir der Formel „I-'i-ntro« I>!,I>el>itis" vorleien. DenGewählten wird ihre Wahl durch Übersendung des Cardinalshuts bekannt gemacht. IhreKleidung besteht in einem Chorrock mit kurzem Purpurmantcl und in einem Käppchen, über