Capital 185
das in Grundstücken, Gebäuden und Vorrichtungen aller Art befindliche stehende Anlage-capital die unumgängliche Bedingung war, in denjenigen Formen, durch die das im ganzenVerlauf des Geschäfts thätige, zu seiner Fortführung erfoderliche Betricbscapitalgewonnen wird. Es geht in denBoden über und sendet aus seinen vermehrten oder gesicher-ten Früchten seinen Ertrag zurück. Es verbirgt sich in den Waarenlagern und schwimmt inden Schiffen über die Sec. Überall aber will sein Inhaber, außer dem Lohne seiner Arbeit,dem Gewinne seines Unternehmens, auch sein Capital verzinst haben; er will wenigstensden Nutzen davon ziehen, den es bei jeder andern, nicht durch größere Sicherheit empfohlenenAnwendung gebracht haben würde. Das Geschäft muß also auch einen Capitalgewinn,eine Cap italrente abwerfen. Diese werden, wie alle Gewinne, durch das Verhältniß vonNachfrage und Angebot bestimmt. Sie sind groß, wenn in einem Geschäfte viel Capital gesuchtund wenig angeboten wird, und nehmen im Gegenfalle ab. Das über jenes Verhältniß herr-schende Gesetz ist aber immer der Vortheil, und das Streben nach Ausgleichung drängt sichimmer durch. Der Zug der Verhältnisse geht mehr und mehr dahin, überall den Capital-gewinn gleich zu machen, und die scheinbare Differenz liegt nur darin, daß das Capital theilSin dem einen Geschäft mehr Gelegenheit gibt als in dem andern, einen Hähern Unternehmer-gewinn und Arbeitslohn zu beziehen, theils die größere oder geringere Sicherheit der An-wendung des Capitals auch in dessen Nutzung mitwiegen muß; denn der Capitalinhaberwill nicht blos sein Capital verzinst haben, sondern er will es auch behalten. Er will ent-weder eine fortwährende Rente aus demselben gesichert haben, am liebsten eine solche, gegendie er mit Leichtigkeit ein gleiches Capital wieder enttäuschen kann, oder wenn das Capitalin einer Weise angewendct wurde, bei der es zuletzt aufhören muß, eine Rente zu bringen,weil es völlig verzehrt und nicht blos in etwas Bleibendes verwandelt ist, so muß es wäh-rend seiner Wirksamkeit so viel mehr als den gewöhnlichen Capitalzins gebracht haben, daßcs sich aus diesem Überschüsse nach Ablauf seiner Lebenszeit neugebildet hat, daß es repro-ducirt worden ist. Aus diesem Grunde wird z. B. das in Gebäude, Eisenbahnen u. s. w.angelegte Capital nur dann nicht als verloren anzusehen sein, wenn es, außer den gewöhn-lichen Zinsen, auch noch zu einer solchen Einnahme Gelegenheit gegeben hat, die es möglichmacht, jene Anlagen entweder fortwährend in gleichem Stande zu erhalten, oder sie nachihrer Verzehrung neu zu errichten, ohne ein. neues Capital aiifwcnden zu müssen. Ebensowird Der, welcher sein Capital auf unsichere Geschäfte verwendet, eine höhere Rente davonverlangen und in der Regel auch erhalten, und zwar erhalten, weil zu solchen Geschäftenweniger Zudrang des Capitals ist, und verlangen, weil der Überschuß ihn für Das entschä-digen muß, was bei dergleichen Geschäften regelmäßig verloren geht.
Beiwcitem nicht alle Kapitale werden von ihren Inhabern selbst productiv angewen-dct. Es ist aber auch gut so, weil nicht überall das Capital und die Fähigkeit, Lust und Ge-legenheit znr besten Verwendung desselben vereint sind. Daher kam es, daß die Inhabervon Capitalien, die keine Gelegenheit oder keinen Beruf zu ihrer eigenen Anwendung fühl-ten, sie an Andere, die wol Geist, Willen und Anlaß, aber nicht das nöthige Capital besaßen,vcrmietheten, ausliehen und sich dafür einen Theil des Ertrags, zu welchem nun jene Capi-talien Gelegenheit boten, zusichcrn ließen, den Capitalzins. Auch zu ganz unproductivenGeschäften, bei denen das Capital wirklich ganz und ohne Ersatz verzehrt wird, werden Ca-pitalien auSgcliehen, und es müssen dann die Entlehner die Verzinsung und Wiedererstat-tung aus andern Thcilen ihres Vermögens, die sie vielleicht zur Zeit der Anleihe nicht flüssigmachen konnten oder wollten, herbeischaffen. Es entscheidet hier ebenfalls zunächst das Gesetzvon Nachfrage und Angebot, in höherer Instanz die größere oder geringere Sicherheit, mitwelcher der Zins im umgekehrten Verhältnisse steigt und abnimmt. Aus dcr Thatsache aber,daß die Capitalien,' die in diesem Zusammenhänge hauptsächlich als Gcldcapitalien verstan-den werden, während sie an sich jeden Vorrath werthvoller Güter in sich begreifen, einer Ver-miethung fähig sind, erwuchs die Möglichkeit einer besondcrn Classe von Kapitalisten,die ihr ganzes oder einen größer» Theil ihres Einkommens aus einer Vermiethung ihrerCapitalien, ohne weitere Arbeit, als welche die Sorge für die Ausleihung und Sicherungihrer Capitalicn verursacht, beziehen. Auch diese Classe ist nicht nothwcndig unproductiv, sosehr es den Anschein hat; denn thuls kommt es sehr darauf an, zu welchen Zwecken sic ihr